Generalvollmacht umwandeln in Vorsorgevollmacht?

1 Antwort

Per se braucht man dabei nichts umwandeln, wenn man der Person, die dann die Vorsorgevollmacht erhalten soll, wieder für alle Lebensbereiche bestimmt. Beide Vollmachten haben gleichen Rechtscharakter nach Paragraph 164 ff bzw. 662 ff BGB.

Die Ausgestaltung ist meistens nur der Unterschied. Bei einer Generalvollmacht wird mit einem oder zwei Sätzen eine Vollmacht für alle Lebensbereiche erteilt. Eine Vorsorgevollmacht ist meistens etwas detaillierter (muss sie aber aufgrund der Inhaltsfreiheit nicht).

Ansonsten kann jede Bevollmächtigte Person - egal mit welcher Vollmacht - für den bestimmten Bereich Erklärungen für dich abgeben.


Parabelflug 
Fragesteller
 06.02.2022, 17:37

Hallo torboso, danke für die Antwort.
Aber es ging mir darum Mit der Generalvollmacht kann die genante Person auch jetzt wo ich voll geschäftsfähig bin z.B. mein Konto abräumen. Und das möchte ich nicht.

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torboso  06.02.2022, 18:36
@Parabelflug

Hallo, das kann sie auch per se mit einer Vorsorgevollmacht. Es ist ein Irrtum, wenn man denkt, dass die Vorsorgevollmacht nur bei bestimmten "Einschränkungen" greift. Deswegen meinte ich, dass beide Vollmachten gleichen Rechtscharakter haben. Wenn du möchtest, das die Vollmacht nur unter bestimmten Umständen greift, muss das genau formuliert werden. Dann greift sie aber auch wirklich nur dann, heißt, wenn ein anderer Umstand eintritt, der nicht aufgenommen wurde, besteht keien Vollmacht, obwohl man dies vielleicht wollte, aber seinerzeit nicht bedacht hat.

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