Roadtrip USA Auto Kaufen/ mieten mit 18 Jahren?

Hallo,

Ich habe einige Fragen zu meinem geplanten USA Roadtrip.

Ich plane dieses Jahr nach meinem Abi ab September/Oktober für 3-4 Monate mit dem Auto quer durch die USA zu reisen. Bis dahin werde ich 18 Jahre alt sein und mir wäre wichtig in New York anzufangen, in Kentuky meine Verwandtschaft zu besuchen, den Grand Canyon zu sehen und als Ziel nach LA.

Jetzt die Fragen; hat jemand Erfahrungen damit sich unter 21 Jahren in Amerika ein gebrauchtes Auto zu kaufen (Ich weiß, dass Auto mieten mit 18 fast unmöglich dort ist und auch so wäre mir kaufen lieber, da ich eben monatelang von Ost nach West und nicht wieder zurück reisen will.)

Das Problem ist vorallem die Versicherung in meinem Alter hat da jemand Erfahrung und könnte mir Tipps geben an ein billiges gebrauchtes Auto zu kommen? Und glaubt ihr man bekommt im Januar gut ein Auto verkauft? Oder ratet ihr mir besser ein Autp zu mieten und wenn ja wo und wie am besten/ billigsten?

Außerdem bin ich mir noch nicht sicher bei der Route und ob ich lieber durch den Norden oder Süden fahren soll, da im Norden die Landschaft glaube ich schöner ist ich aber im Süden die Sonne bevorzuge.

Zum Schluss wäre es schön, wenn ihr mir bei dem Visum noch weiter helfen könntet welches ich brauche und wie ich das am besten bekomme vorallem, da ich nach den 3-4 Monaten in den USA noch für ca 2 Monate auf Hawaii bleiben möchte.

Eine letzte Frage wäre wie man am besten schnell unterwegs in USA Geld machen kann und wie man am billigsten einen Roadtrip unternimmt, da ich nunmal kein riesiges Budget für den Trip zu Verfügung habe (z.B. Kostenlos übernacht auf Parkplätzen parken zum schlafen, etc.)

Vielen Dank schonmal für eure Antworten:)

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Als Frau alleine nach Saudiarabien reisen?

Ich (weiblich, 36) habe eine befreundete Familie in SA (Medina) und diese hat mich für die Winterferien eingeladen mit ihen Umrah zu machen. Ich müsste mir nur Visum und Flug organisieren, sie würden mich vom Flughafen abholen und alles mit mir gemeinsam machen. Ich kenne die Familie seit über 13 Jahren und sie waren schon 2x in Deutschland. Ich habe beim organisiern der Reisen geholfen und Tourguide gespielt.

Sobald ich bei ihnen bin, dürfte es kein Problem sein. Da falle ich unter den Frauen nicht mehr weiter auf ;)

Aber wie ist es momentan mit der Einreise für alleinstehende Frauen?

Ich habe eine Internetseite gefunden, über die ich mir ein Umrah Visum besorgen kann. Brauche ich unbedingt eine Reisegruppe?!

Alternativ hat die Familie mir angeboten mir eine Einladung durch ein Krankenhaus zu organisieren. Ich bin Ärztin und könnte pro forma ein paar Tage dort arbeiten.

Aber dann weiß ich nicht, ob ich mit dem Arbeits-Visum Umrah machen darf - sie meinen es ist kein Probem, weil das Visum auch nicht mehr kontrolliert wird, sobald ich bei ihnen bin, bzw. ich damit in ganz SA reisen kann.

Wir würden auch gerne nach Süd-Arabien fahren. Die Familie hat dort ein Ferienhaus und ich würde gerne das ganze Land sehen.

Und nein, ...der Familie kann ich 100% vertrauen. Es ist eine moderne, tolerante, gebildete Familie. Das einzige was mir sorgen macht sind die "Saudi-Officials" - aber die Familie meint in den letzten Jahren sei vieles besser geworden, es gibt keine Religionspolizei mehr und selbst wenn wir kontrolliert würden gäbe es keine Probleme. Es gäbe inzwischen viele Ausländerinnen (als Arbeiterinnen oder Ehefrauen) in SA die auch mit Einheimischen unterweg sind.

Wer hat Erfahrungen und kann mir Tipps zum Visum geben?

Reise, Islam, Flug, Saudi Arabien, Visum, Medina, Umrah, Reisen und Urlaub
Strafen in Australien?

Hey ihr lieben,

meine Freunde und ich sind momentan für ein Jahr in Australien (working holiday Visa).

2 von uns wurden gestern beim klauen im woolworth erwischt.

Sie haben ein waren wert von circa 50$ gehabt, haben aber an der Self check out Kasse nur 20$ bezahlt und wurden dabei beobachtet einige Artikel nicht eingescannt zu haben.

Jedenfalls hat der Ladendetektiv sie gebeten mir zu kommen und sie sind mit Einwilligung mitgekommen.

die Rechnung wurde dann mit dem Einkauf abgeglichen und ihre Personalien (Name, alter) wurden aufgenommen.

Die security hat ihnen dann gesagt dass sie die Polizei rufen wird und sie von Ihnen hören wird.

Die Adresse bzw die Unterkunft wurde nur nebenbei erwähnt.

Mit welchen Konsequenzen können die beiden jetzt rechnen ?

Da wir in wenigen Wochen nach Bali fliegen wurde ihnen gesagt dass sie aufgrund dieses Deliktes nicht wieder nach Australien einreisen dürfen, also es sich auf ihr Visum auswirkt, ist da was dran?

Sie sind erst Täter und haben auch ein leeres Führungszeugnis.

Ich kann mir vorstellen, dass die Mitarbeiter von woolworth nur geblufft haben um ihnen Angst zu machen, ist da was dran ? Zumal würde die Polizei nicht gerufen als sie noch da waren.

hier werden bestimmt täglich 100 Backpacker beim klauen erwischt.

Wir wären sehr dankbar für hilfreiche antworten oder eigen Erfahrungen.

liebe grüsse aus downunder.

Polizei, Gesetz, Australien, Einreise, Führungszeugnis, klauen, Strafrecht, Visum, Konsequenzen
Nachzug zum ungeborenen deutschen kind?

Also...etwas komplizierter...also meine Freundin ist aus der Ukraine und jetzt im 3. Monat schwanger. Wir möchten das unser Kind in Deutschland zur Welt kommt.

Demnach müsste theoretich § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG dazugehörig sein.

Auf meine Anfrage bei der Ausländerbehörde bekam ich folgende Antwort:

Die Kindesmutter kann nach D visafrei einreisen und kann sich hier 90 Tage aufhalten. Über diesen Zeitraum hinaus hat bis zur Geburt des Kindes die Kindesmutter aber kein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Ein Aufenthaltsrecht zur Vollendung der Geburt eines deutschen Kindes in D kennt das AufenthG nicht.

 

Am sinnvollsten wäre es, wenn die Kindesmutter 90 Tage vor dem errechneten Geburtstermin einreist. Der Anspruch des § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG entsteht erst ab Geburt des dt. Kindes.

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Jetzt zu meiner Frage...ist das den sein ernst? Wie soll das denn versicherungstechnisch ablaufen? Ich kenne keine Reiseversicherung die auch Geburt abdeckt??? Davon mal abgesehen habe ich folgendes im Netzt gefunden:

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/1rvr/bs/10/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE090030907%3Ajuris-r03&showdoccase=1&documentnumber=12&numberofresults=486&doc.part=L&doc.price=0.0&paramfromHL=true

(Der Anwendung des § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG steht auch nicht entgegen, dass das Kind noch nicht geboren ist. Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die bevorstehende Geburt eine Kindes aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen aus Art. 6 Abs. 1, 2 Grundgesetz (Schutz von Ehe und Familie) begründen kann.

Sowohl die ausländische Mutter als auch der deutsche Vater des Kindes haben bei fortgeschrittener Schwangerschaft einen Anspruch auf Teilhabe an der Geburt und an der Schlussphase der Schwangerschaft.)

Ich bin gerade etwas Ratlos...will mich die Ausländerbehörde abwimmeln?

Ich kann unmöglich die Kosten für die Schwangerschaft tragen :(

Kann mir jemand Bitte helfen?

Recht, Anwalt, Gesetz, Geburt, Aufenthalt, Kinder und Erziehung, Ukraine, Visum, Ukrainerin
Auswandern aus gesundheitlichen Gründen?

Hallo liebe Community,

ich spinne gerade mit meinen Gedankenrad, und dabei ist mir die obige Frage auf die Nase gestoßen.

Bei "aus gesundheitlichen Gründen" meine ich nicht Krebs. Ich habe vor nun mittlerweile 2 Jahren die stärkste Form von PTBS diagnostiziert bekommen, voraussichtliche Therapiedauer 10-15 Jahre. (hey und es ist nur ein bisschen spinnerei, ich weiß das ich davor nicht weglaufen kann)

Die Symptome der PTBS machen es mir eigentlich unmöglich ein "normales" Leben zu führen. Ich kann die Uniformen der Polizei, Krankenwagen und Feuerwehr nicht sehen ohne einfach ausgedrückt "auszuflippen" oder besser gesagt "wegzudriften" das macht es mir zum Beispiel unmöglich Auto zu fahren, d.h. es wäre zwar möglich, aber ich weiß nicht ob es allzu gut ist wenn ich sobald ein etwaiges Auto mir entgegen kommt, erstarre und da so schnell auch nicht wieder raus komme.

Das ist nur ein Beispiel, unter anderem kann ich auch kein "deutsches" Geld anfassen, geschweige denn bezahlen, usw. Das ist eine ganze Latte.

Kurzum mir ist es nicht möglich ein halbwegs normales eigenständiges Leben (in Deutschland) zu Leben

Ich hab jetzt einfach mal gewürfelt und es ist die USA geworden (wie gesagt nur ein Gedankenspiel) es könnte aber auch jedes andere nicht im € existierende Land sein.

Könnte man, rein theoretisch mit der Begründung auswandern/Visum beantragen/what ever?

Gesundheit, Psychologie, auswandern, Auswanderung, Posttraumatische Belastungsstörung, Visum, Gedankenspiel
Fiktionsbescheinigung am Flughafen in der Türkei abgelehnt. Kann ich gegen die Fluggesellschaft später in Deutschland rechtlich vorgehen?

Guten Abend,

Ich bin letzte Woche in die Türkei geflogen um meine Verwandten zu besuchen mit einer Fiktionsbescheinigung da mein Aufenthaltstitel gerade neu ausgestellt wird. Die Bundespolizei sowie die Ausländerbehörde versicherten mir, dass ich mir diesem Dokument problemlos Ein-sowie Ausreisen kann (nach Deutschland). Auf diese Aussage habe ich natürlich vertraut. Die Ausreise in Düsseldorf war auch absolut kein Problem. Nach Begutachtung meiner Bescheinigung durch die Polizei und der Fluggesellschaft und einem darauffolgenden „alles ok“ in Düsseldorf hieß es für mich ab in den Flieger. Nun wollte ich vorgestern wieder zurück (bevor die Schulen beginnen), jedoch wurde mir der Flug verweigert, da diese Bescheinigung für die Fluggesellschaft doch nicht mehr akzeptabel ist. Kurz und knapp: Ich sitze nun in der Türkei fest, bis ich ein Visum für die Rückreise erhalte aus der deutschen Botschaft in Ankara. Wie lange dies dauert ist erstmal ungewiss. Ich werde mehrere Tage bis eventuell Wochen die Schule verpassen. Wenn ich bis nach Deutschland kommen würde wäre die Einreise absolut kein Problem. Nun die Ausreise wird mir verweigert, trotz gültiger Fiktionsbescheinigung. Die Fluggesellschaft hat mich aber ohne Probleme in die Türkei geflogen (obwohl die wussten, dass ich mit einer Fiktionsbescheinigung Reise und in Düsseldorf sagten es sei kein Problem). Aber in der Türkei war es plötzlich doch ein Problem. Für die gleiche Fluggesellschaft. Die HÄTTEN mir in Deutschland schon sagen können, dass sie sich weigern würden mich wieder zurückzubringen. Könnte ich nun gegen die Fluggesellschaft rechtlich vorgehen wenn ich zurück in Deutschland bin, da sie mich wissentlich eingeflogen haben aber die Ausreise verweigern? Laut der Fluggesellschaft sei meine Fiktionsbescheinigung nirgendwo in der Türkei gültig. Nun warte ich auf mein bereits beantragtes Visum für die Wiedereinreise. Ich danke allen, die sich mit meiner Frage beschäftigen.

Liebe Grüße aus der Türkei :)

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Inder nach Deutschland einladen?

Hallo zusammen,

Ich habe vor geraumer Zeit einen Inder kennen und lieben gelernt. Es fühlt sich richtig gut an. Nur leider stellt sich uns die Frage, wie und wann wir uns wiedersehen könnten. Ich habe ihm blauäugig wie ich bin gesagt, dass er mich ja gerne in Deutschland besuchen kommen kann. Er würde sich auch riesig freuen, genauso wie ich. Leider habe ich während der Aussage überhaupt nicht daran gedacht, dass es ja schwierig werden könnte, ihn hier einzuladen. Ich kenne mich wirklich überhaupt nicht mit dem Aufenthaltsgesetz in Deutschland auf. Ich habe jetzt schon vieles gelesen, bin aber auch nicht ganz sicher, wie wir jetzt fortfahren müssen. Kurz zu mir: ich bin 28 und studiere momentan in NRW (2. Bildungsweg). Ich wohne alleine in einer 2 Zimmer Wohnung. Er kommt auf West Bengal. Er arbeitet aber momentan als Security Mitarbeiter für ein Jahr in Bahrain. Ist also auch gar nicht in Indien gerade. Er geht auch frühstens erst im Oktober nächsten Jahres wieder dort zurück. Er ist auch 28 jahre alt. Sein Vater ist vor Ort in Indien Politiker.

So, bitte sagt mir, was alles zu erledigen ist, um ihn hier hin zu holen. Denn ich würde ihn wirklich sehr sehr gerne hier haben. Wir üben auch schon fleißig die deutsche Sprache ^^ er sagt, wenn er hier hin kommt, will er gerne auf deutsch mit allen anderen kommunizieren :)

Ich danke euch schon im voraus.

Indien, Deutschland, Visum, Aufenthaltsbestimmung

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