Hallo zusammen,
Ich bin vor 4 Wochen Opfer häuslicher Gewalt geworden. Während der Tat habe ich per Diktiergerät auf meinem Smartphone etwas aufgenommen. Als ich im Krankenhaus war, hat die Polizei daher mein Smartphone an sich genommen. Das war eine Riesenqual für mich, da ich niemanden erreichen konnte und meine Eltern um Urlaub waren. Die Polizei hat geaagt, dass ich das Smartphone in 3-4 Tagen zurück erhalte. Nun sind 4 Wochen vergangen und ich habe es immer noch nicht zurück. Der Kripo-Beamte sagt: the das dauert halt und ich melde mich, wenn ich es wieder habe. Der Vorgang selbst liegt bereits bei der Staatsanwaltschaft. Konkret geht es um eine GefKv. Durch die Beschlagnahmung des Smartphones werde ich natürlich immerwieder an den Vorfall erinnert -.- Ich sollte jetzt eigentlich anfangen meine Bachelor-Thesis zu schreiben, aber leider sind viele Dateien auf dem Smartphone, die ich dafür benötige. Auch auf die Nachfrage, ob ich denn wenigstens meine Sim-Karte zurück erhalte, da ich ja schließlich für den Vertrag bezahke, kam nur: "nein, wir müssen eine VOLLSTÄNDIGE Spiegelung des Geräts vornehmen.
Meine Frage: ist das so rechtens? Ich fühle mich langsam wie ein Täter und nicht wie ein Opfer -.- Ich möchte auch nicht mehr jeden Tag an diesen Vorfall erinnert werden.