Habt ihr auch Ärger mit dem Stromanbieter Energy2day?

Hi Leute,

in meinem Fall geht es um den Stromanbieter Energy2day, der mir großen Ärger bereitet. Und zwar war ich ein Jahr lang dort Stromkunde und bin seit Ende Juni 2022 zum Glück beim Grundversorger gelandet, nach dem die Kündigung eintrat. Normalerweise wartet man ja die Frist von 6 Wochen ab, wo sich die Anbieter Zeit lassen können, die Abschlussrechnung loszuschicken. Ich erwarte nämlich noch ein Guthaben von über 200 €, weil ich nicht viel verbraucht habe.

Jetzt kommt der Hammer: Ich warte aktuell nach 6 Monaten immer noch auf die Abschlussrechnung. In der Zeit habe ich eine schriftliche Mahnung als Einschreiben hingeschickt, die man mir erst telefonisch bestätigt hat, nachdem ich nach über Tausend Versuchen mal jemanden am Telefon erreichen konnte.

Telefonisch meldet sich fast niemand und auf E-Mails reagiert man erst gar nicht.

Man hat als Grund immer wieder eine Systemumstellung erwähnt, was ich denen nicht glaube und für mich eine Masche ist, Leute wie mich immer wieder hinzuhalten. Nun ist dieser Fall auch bei der Schlichtungsstelle Berlin ein Thema, nachdem ich diese beauftragt habe dort mal Druck zu machen. Dort gab man dem Anbieter eine Frist innerhalb von 3 Wochen Stellung zu beziehen. Es kam auch dort nur ein unverschämte Aussage, dass immer noch eine Systemumstellung stattfindet. Soviel zur Stellungnahme 😂 Nun wurde dieser Fall an einen Schlichter weitergegeben und ich auf Neuigkeiten warte, so der Stand bis JETZT.

Also aktuell fühle ich mich nur glatt betrogen von diesen Verbrechern.

Wer von Euch auch dort ist oder woanders war und auch in einer negativen Situation ist wie ich, kann ja gerne berichten, wie ihr gegen diese Schweinerei vorgeht.

Ich sage schon mal Danke für Euer Feedback.

Grüße von

Christian

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Telekom Bereitstellungsgebühr geschenkt?

Ich habe jetzt am 31.12.2022 einen großen Vertrag bei der Telekom über die Servicehotline (+498003301000) abgeschlossen. Der Mitarbeiter wirkte erst sehr angespannt, klar die wollen ja auch was verkaufen und das ist deren Job. Ich meinte zu Ihm dass er bei mir gelassen sein kann, da ich das Ziel sowie die Taktik kenne, darauf war er dann ziemlich gelassen und sehr freundlich.

Ich habe mich jetzt von Ihm ausführlich beraten lassen und habe nun folgende Produkte gebucht:

  • MagentaMobil XS 5GB (als Aktion mit 10GB) + Wunschrufnummer
  • MagentaMobil XS + Karte 5GB (als Aktion mit 10GB) + Wunschrufnummer
  • VDSL 250 (inkl. Festnetznummer)
  • Magenta TV Entertain

Nun müsste ich circa 109€ an Bereitstellungsgebühr zahlen, sowie die 50€ für die Rufnummer nach Wahl. Der Mitarbeiter meinte jedoch, dass ich diese Gebühren von Ihm geschenkt bekommen würde. Dazu ebenfalls die Cashback Aktion die bis zum 31.12.2022 galt. Er meinte jedoch, dass ich diese erst nach der ersten Rechnung erstattet bekomme.

In der Auftragsbestätigung stehen diese Stellen in der Rechnung, nun frage ich mich ob das normal ist. Ich wechsel jetzt als Neukunde (u28) von 1&1, die hatten sowas auch mir angeboten. Jedoch habe ich nach der Auftragsbestätigung, sofort eine Erstattung der Gebühren erhalten.

Hatte jemand die gleiche Situation?

Danke im Voraus für jede Antwort.

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Rufnummermitnahme bei alter Prepaid-Simkarte (E-Plus)?

Mein Vater hat seit Jahrzehnten (damals gab es noch D-Mark) die gleiche Handykarte und - nummer. Er hat sich damals eine Prepaid-Karte von eplus geholt, weil er absolut nicht an einem Vertrag gebunden sein möchte. Bisher hat das auch immer ganz gut funktioniert.

Jetzt hat er eine passende Alternative gefunden, und möchte gerne seinen Anbieter wechseln. Der neue Anbieter wäre immer noch Prepaid aber das Angebot ist einfach viel vorteilhafter als das was er jetzt hat.

Da er seine Nummer schon so lange hat, möchte er sie verständlicherweise unbedingt behalten. Für eine Rufnummermitnahme bei einer Prepaid-Karte muss man eine Verzichtserklärung einreichen soweit ich das nach meinen Recherchen verstehen konnte.

Ich habe jetzt überall im Internet recherchiert und finde kein passendes Formular und keine passenden Kontaktdaten, um so eine Verzichtserklärung einzureichen. Mir war auch gar nicht bewusst, dass es eplus an sich eigentlich gar nicht mehr gibt und dass das jetzt angeblich alles O2 sein soll, wenn ich das richtig verstanden habe.

Ich habe es dann mal geschafft irgendwo eine Kundenservice-Nummer rauszugraben. Die Dame am Telefon meinte dann, dass man keine Rufnummermitnahme von einer Prepaid-Karte beantragen kann und wollte mir und meinem Vater gleich andere Sachen verkaufen. Das muss absoluter Quatsch sein und sollte dennoch möglich sein.

Daher möchte ich mich hier mal erkundigen, ob jemand irgendeinen Tipp hat wie wir schnell und unkompliziert seine jahrzehntealte Rufnummer zum neuen Telefonanbieter mitnehmen können. Für jeden hilfreichen Tipp wäre ich sehr dankbar!

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Kündigung Internetvertrag?

Jetzt muss ich doch nochmal nachfragen.

Es wurden ja einige Gesetze bezüglich Vertragsverlängerung, Kündigungsrecht, etc. geändert.

In meinem Konto steht

1 & 1 Internetvertrag

Vetragsbeginn: 15.12.2020

Vertragsende: 14.12.2023

Kündigungsfrist: 1 Monat

Ist das Vertragsende wirklich erst zum 14.12.23 oder kann ich nach dem neuen Gesetz nicht jetzt schon mit einer Frist von 1 Monat kündigen?

Oder hätte die Mindervertragslaufzeit vor dem 1.Dez.2021 abgelaufen sein müssen?🤦

Über eine stillschweigende Verlängerung wurde ich nicht informiert.

Bundesnetzagentur

Einen Vertrag, der sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit stillschweigend verlängert hat, können Sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Dies gilt auch für Verträge, die vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen wurden, wenn die Mindestvertragslaufzeit bereits abgelaufen ist.

Der Anbieter darf Ihnen dann auch keine weiteren Kosten in Rechnung stellen. Einzige Ausnahme: Der Wertersatz für Endgeräte, die Sie behalten.

Ihr Anbieter muss Sie rechtzeitig vor einer stillschweigenden Verlängerung des Vertrages auf Folgendes hinweisen:

  • die stillschweigende Verlängerung des Vertrages
  • die Möglichkeit, die Verlängerung des Vertrages durch eine rechtzeitige Kündigung zu verhindern
  • das Recht, einen verlängerten Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen
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