Ist das Sonderkündigungsrecht des Stromvertrages wegen Preiserhöhung auch bei Verträgen ohne Preisgarantie vorhanden?

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Ja, sobald sich die Preise zu Ungunsten ändern, hast Du ein Kündigungsrecht.

Laut "Check24.de" stand dort:

Wenn Ihr Stromanbieter die Preise erhöht, können Sie den Vertrag auch unabhängig von Ihrer Vertragslaufzeit oder Preisgarantie kündigen. Sie müssen die Kündigung selbst durchführen. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch, wenn sich die Strompreise aufgrund von Steuern und Abgaben (z.B. CO₂-Steuer) erhöhen.