Ist das Sonderkündigungsrecht des Stromvertrages wegen Preiserhöhung auch bei Verträgen ohne Preisgarantie vorhanden?
Frage steht oben
Ich habe ein Schreiben vom Stromanbieter bekommen, in dem zwar drin steht, dass davon ausgegangen wird, dass mit Preiserhöhungen zu rechnen ist aber nicht in welcher Höhe. Das muss enthalten sein um als vollständige Information über Preiserhöhungen zu gelten, richtig? Es wurde im Schreiben nur ein neues Angebot gemacht mit einer Preisgarantie. Es steht sonst nur mein altes Angebot drin und dass die Preisgarantie nicht bleibt. Ich würde nun aber trotzdem erstmal warten, welche Erhöhung nun wirklich kommt um dann besser vergleichen zu können. Meine Kündigungsfrist nach Vertragslaufzeit ist bald aber wenn ich dann wegen der Preiserhöhung kündigen kann, kann ich die ja erstmal verfallen lassen. Richtig?
Danke für euren Input!
1 Antwort
Ja, sobald sich die Preise zu Ungunsten ändern, hast Du ein Kündigungsrecht.
Laut "Check24.de" stand dort:
Wenn Ihr Stromanbieter die Preise erhöht, können Sie den Vertrag auch unabhängig von Ihrer Vertragslaufzeit oder Preisgarantie kündigen. Sie müssen die Kündigung selbst durchführen. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch, wenn sich die Strompreise aufgrund von Steuern und Abgaben (z.B. CO₂-Steuer) erhöhen.