Kosten übernahme durch Wasserschaden von Mieter über uns?

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen.

Seit Sonntag abend haben wir folgendes problem. Durch einen Fehler durch eine Umzugsfirma über uns haben wir einen enormen Wasserschaden in Küche sowie Flur. Dort wurde ein Verlängerungsstück der Spülmaschine falsch angeschlossen und ist 1 Woche lang schön gemütlich ins Mauerwerk geflossen.

Nun stehen dort 2 große Industrietrockner die die Feuchtigkeit aus der Luft und Mauerwerk ziehen.

Das problem ist nun das wir eine 3 Köpfige Familie sind mit 17 Monate altem Kleinkind & 1 Schwerbehinderten Person die Zeitweilig an den Rollstuhl gebunden ist.

Meine eigentlichen Fragen sind nun folgende:

Wir haben den Schaden nicht verursacht und sind nun schon seit Montag bei Oma & Opa wer übernimmt diese kosten?

Laut Vermieter ist die Wohnung nicht mehr Bewohnbar aber keiner fühlt sich Schuldig uns eine gleichgute Wohnung zu stellen oder ähnliches. Den wir müssen unser Leben nun schon extrem ändern.

Laut der Firma die diese Trocknungsmaschinen gestellt hat sollen diese vorerst für 2 Wochen 24/7 laufen was mit Kleinkind nicht möglich ist. Wir mussten die Hängeschränke in der Küche abbauen und diese inkl. inhalt Lagern wir aktuell im Wohnzimmer.

Laut unseren Informationen muss unsere Hausratversicherung uns nun eine Unterkunft stellen die darf am Tag max. 60 € Kosten.

Ist dafür normal nicht die verursacher Versicherung verpflichtet?

Was für Rechte habe ich bzw. möglichkeiten?

Schadensersatz? Durch diese Situation geht alles drunter und drüber. Speziell Psychisch da man nicht mehr sein normalen Tagesablauf hat. Mehr kosten in Verpflegung Mehrkosten durch Transport Ausfall der Betriebskosten von Telefon und Internet. Div. andere Ausfall Betriebskosten.

Vermieter sagte schon Miete einbehalten.

Sorry für dieses durch einander schreiben. Muss es mit dem Handy schreiben da ich keine anderen Online möglichkeiten habe.

Wäre euch sehr verbunden wenn ihr mir da weiter helfen könntet den unsere nerven liegen Blank.

Die Wohnung sieht aus wie ein Schlachtfeld einfach nur noch alles runter von den Wänden. Würden halt gerne wieder schnellst möglich in die Wohnung zurück den anderst geht es auch nicht. Da die Wohnung in der wir akutell sind ein altes Fachwerkhaus sind inkl. Treppen und diese sind nicht machbar.

Bin auf gute Tipps gespannt

Vielen Dank
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Versicherung, Mietrecht, Anwalt, Wasserschaden
Warum wollen Gebrauchtwagenhändler einem unbedingt eine Gebrauchtwagengarantie andrehen?

Hallo,

ich habe mir ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft. Erstzuallsung 2012. Der Händler ist eher seriös und verkauft auch nur neuere Autos der Marken Audi, BMW, Mercedes, VW und Volvo. Er besteht beim Verkauf an privat jedoch darauf, dass man eine Gebrauchtwagengarantie, bzw. Reparaturkostenversicherung abschließt. Wieso?

Als Kunde habe ich 1 Jahr Gewährleistung, die beim Kauf auch nicht ausgeschlossen wurde. Auch wurde das Fahrzeug nicht "im Kundenauftrag" verkauft. Rein rechtlich habe ich ja aufgrund der Beweislastumkehr nur innerhalb der ersten 6 Monate dieser Gewährleistung eine reelle Chance einen Defekt vom Händler beheben zu lassen. Danach müsste ich beweisen, dass der Fehler schon beim kauf vorlag.

Wenn ich jetzt diese Reparaturkostenversicherung abschließe, habe ich auf bestimmte Teile des Wagens eine Garantie, muss aber z.B. da der Wagen 100.000km runter hat, 60% vom Material selber zahlen. Verstehe ich nicht...

Sollte jetzt nach 4 Wochen z.B. die Zylinderkopfdichtung kaputt gehen, hätte ich wegen der Sachmängelhaftung einen Gewährleistungsanspruch gegen den Händler und er müsste den Schaden beheben. Mit der Gebrauchtwagengarantie muss ich jedoch 60% des Materials selber zahlen. Da wäre ich doch schön blöd, wenn ich diese Reparaturkostenversicherung in Anspruch nehme, wenn der Händler haften muss. Was verstehe ich hier nicht???

Gebrauchtwagen, KFZ, Versicherung, Recht, Kaufvertrag, Autokauf, Garantie, Gewährleistung, Sachmängelhaftung
Handyversicherung Schadensfall - worauf kann ich bestehen?

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe ein folgendes Problem: Mein Iphone 6 ist bei "Friendsurance" versichert und am 14.12.2015 ist es tatsächlich zum ersten Mal zu einem Displaybruch gekommen. Ich habe den Schaden sofort gemeldet und die zuständige "Deutsche Familien Versicherung" ist nach gut einer Woche auf mich zugekommen und hat mir gesagt, dass ich das Handy zu ihrer Werkstatt einschicken muss, damit eine Reparatur vorgenommen werden kann. Leider ist es mir aus beruflichen aber auch privaten Gründen auf gar keinen Fall möglich für mehrere Wochen auf mein Smartphone zu verzichten - dieses habe ich der DFV auch geschildert und vorgeschlagen, als Alternative, mein Handy bei Apple reparieren zu lassen (c.a. 2 Stunden Zeitaufwand und 120€) und in Vorkasse zu gehen, damit man mir das Geld erstatten kann.

Heute (!) bekamm ich dann die Antwort - abgelehnt ! Mir wurde (relativ unfreundlich) mitgeteilt, dass ich in einem Versicherungsfall gegenüber der Versicherung weisungsgebunden bin (was ja verständlich ist) und das Handy einschicken muss, da ansonsten keine Reparatur/Austausch durchgeführt werden kann. Ein Ersatzgerät kann ebenfalls nicht bereitgestellt werden. Auch privat kann ich auf kein Ersatzgerät zugreifen. Lange Rede, gar kein Sinn.. Wie sind meine Rechte?

Kann ich weiter darauf bestehen, dass es anders geregelt wird? Falls nicht, wird die Versicherung für meinen finanziellen Verlust, während der Reparaturzeit, aufkommen müssen, da ich wie gesagt beruflich auf das Handy angewiesen bin? Darf ich nach einem Nachweis fordern, welcher mir garantiert dass original Ersatzteile von Apple verwendet worden sind?

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen LG

Apple, iPhone, Handy, Smartphone, Technik, Versicherung, Recht, Handyversicherung
Darf mein Arbeitgeber eine Schufa-Auskunft VOR Vertragsunterzeichnung verlangen?

Ich habe mich als Vertriebsassistentin (Midijob) für eine Versicherung beworben und wurde dort auch angenommen. Zwar habe ich den Arbeitsvertrag schon vor 2 Monaten unterschrieben, mein Arbeitgeber aber wird den Vertrag nicht unterschreiben, bevor ich mein pol. Führungszeugnis und die SCHUFA-Bonitätsauskunft nicht abgegeben habe. Ist das von rechtens? Ich habe das Führungszeugnis und die Bonitätsauskunft (in diesem Fall die kostenlose Datenauskunft / Selbstauskunft) schon vor 10 Wochen beantragt; Führungszeugnis liegt dem Arbeitgeber bereits vor, von der Schufa habe ich allerdings bis dato noch nichts bekommen - d.h. ich warte bereits seit zwei Monaten auf meinen Arbeitsvertrag. Zur Zeit bin ich dort auch mehr oder weniger tätig. Darf ich das überhaupt ohne gültigen Arbeitsvertrag? Soweit ich richtig informiert bin genieße ich ja so auch keinen Kündigungsschutz und er könnte mich morgen nach Lust und Laune "feuern"! Darf mein Arbeitgeber aus Prinzip die Bonitätsauskunft verlangen, BEVOR er den Vertrag unterschreibt? Kann er sich die Bonitätsauskunft, mit meinem Einverständnis, auch selbst einholen?

Nachtrag: Es geht mir nicht darum, dass er die Bonitätsauskunft nicht bekommen soll; Mit 19 wird da nichts drin stehen, was meinen Job gefährden könnte. Die Frage ist, ob er diese schon VOR Vertragsabschluss und vor Allem als Bedingung für einen Vertragsabschluss verlangen darf. Ich handle nicht mit Geld oder Sonstigem, sondern arbeite nur am PC und führe Berechnungen durch (in Anwesenheit eines Vorgesetzten)

Versicherung, Arbeitgeber, Arbeitsvertrag, Schufa, bonitaetsauskunft
Autoschaden verursacht aber Geschädigter meldet sich nicht?

Hallo, ich habe folgendes Problem,

Mein Bruder ist Fahranfänger (hat den Führerschein seid ca 6 Monaten) nun ist er beim Ausparken gegen ein anderes Auto gestoßen.Hat auch sofort Polizei verständigt wie es sein soll.War auch keine große Sache,zwei kleine Kratzer die man kaum sieht. Nun bezahlt er bereits als Anfänger viel mehr bei seiner Autoversicherung, 100 euro im Monat und durch den Unfall erhöhen sie den Beitrag um nochmal 70 euro. Ich habe daraufhin bei der Versicherung angerufen weil ich es unverschähmt finde da er bereits als Anfänger mehr zahlt weil da nunmal eher was passieren kann. Die meinten nur dann muss er sich halt ne neue Versicherung suchen (und sowas kommt vom Kundefreundlichsten Anbieter,das ich nicht lache..) Hab mich dann weiterleiten lassen zum Betrieb wo sich um die Schadensregulierung gekümmert wird, weil ich sagte das der Schaden so minimal ist das man das auch zur Not zahlen kann, sie meinten dann sie könnten mir nicht sagen was es kosten wird weil sie selbst noch nichts von der Geschädigten erhalten haben. Der Unfall ist nun über 3 Monate her und ich glaube kaum das da noch was kommt, warscheinlich denkt sie der Aufwand ist zu groß in eine Werkstatt zu fahren wegen den zwei Kratzern. Aber sie hat ja 3 Jahre Zeit zum melden glaub ich. Nun meine Frage, kann mein Bruder seiner Versicherung sagen das da bestimmt nichts kommenwird und wen irgendwann doch das er es selbst zahlt damit sie ihn wieder runterstuffen? Was würdet ihr machen?

Achja die Frau der das Auto gehört wohnt wohl in der Gegend, da ich das Auto selbst schon gesehen habe und daher weiß das da kaum was zu sehen ist und das Auto steht meistens eh nur rum, weshalb ich denke das es eh nicht soo wichtig für die Besitzerin ist. Habe auch schon überlegt zu schauen wo sie wohnt, ist wohl eine ältere Dame und sie zu fragen ob man das so regeln kann. Weiß aber nicht genau wie ich da auf sie zugehen sollte oder ob ich es auf sich beruhen lassen soll.

Auto, Versicherung

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