Handyversicherung Schadensfall - worauf kann ich bestehen?

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe ein folgendes Problem: Mein Iphone 6 ist bei "Friendsurance" versichert und am 14.12.2015 ist es tatsächlich zum ersten Mal zu einem Displaybruch gekommen. Ich habe den Schaden sofort gemeldet und die zuständige "Deutsche Familien Versicherung" ist nach gut einer Woche auf mich zugekommen und hat mir gesagt, dass ich das Handy zu ihrer Werkstatt einschicken muss, damit eine Reparatur vorgenommen werden kann. Leider ist es mir aus beruflichen aber auch privaten Gründen auf gar keinen Fall möglich für mehrere Wochen auf mein Smartphone zu verzichten - dieses habe ich der DFV auch geschildert und vorgeschlagen, als Alternative, mein Handy bei Apple reparieren zu lassen (c.a. 2 Stunden Zeitaufwand und 120€) und in Vorkasse zu gehen, damit man mir das Geld erstatten kann.

Heute (!) bekamm ich dann die Antwort - abgelehnt ! Mir wurde (relativ unfreundlich) mitgeteilt, dass ich in einem Versicherungsfall gegenüber der Versicherung weisungsgebunden bin (was ja verständlich ist) und das Handy einschicken muss, da ansonsten keine Reparatur/Austausch durchgeführt werden kann. Ein Ersatzgerät kann ebenfalls nicht bereitgestellt werden. Auch privat kann ich auf kein Ersatzgerät zugreifen. Lange Rede, gar kein Sinn.. Wie sind meine Rechte?

Kann ich weiter darauf bestehen, dass es anders geregelt wird? Falls nicht, wird die Versicherung für meinen finanziellen Verlust, während der Reparaturzeit, aufkommen müssen, da ich wie gesagt beruflich auf das Handy angewiesen bin? Darf ich nach einem Nachweis fordern, welcher mir garantiert dass original Ersatzteile von Apple verwendet worden sind?

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen LG

Apple, iPhone, Handy, Smartphone, Technik, Versicherung, Recht, Handyversicherung
Autokauf und mein Pass ist abgelaufen, muss man den Kaufvertrag später "umschreiben"?

Guten Morgen Community,

ich habe eine Frage zum Autokauf, speziell zum Kaufvertrag und den Haltern.

Folgende Situation: Ich möchte mir ein Auto kaufen - es soll ein Vorführfahrzeug vom Händler sein. Nun habe ich allerdings gemerkt, dass mein Pass abgelaufen ist und ich somit weder den Kaufvertrag unterschreiben kann, noch das Auto auf mich anmelden kann. Da der Wagen aber optimal für mich scheint und jederzeit weg sein kann, hat sich meine Mutter angeboten, den Kaufvertrag für mich zu unterschreiben und ich würde das Geld dann von meinem Konto überweisen. So weit, so gut.

Nun ist es so, dass ich vermeiden möchte, dass unnötigerweise eine weitere "Hand" später die Attraktivität bei einem Wiederverkauf mindert. Wie könnte man da vorgehen? Den neuen Pass würde ich frühestens in zwei Monaten erhalten können (weil ich kein deutscher Staatsbürger bin und das Ganze deswegen um einiges komplizierter ist).

Meine Mutter wäre ja der Eigentümer des Fahrzeuges - allerdings noch kein Halter. Sollten wir gleich einen "Kaufvertrag" abschließen, in welchem sie mir das Auto "schenkt" bzw dann eben für 1€ verkauft - damit ich der rechtliche Eigentümer dieses Fahrzeuges werde? Den Brief erhalte ja eh ich.

Ist es korrekt, dass ein Halter derjenige ist, auf wen das Auto angemeldet wird oder zählen da tatsächlich die Eigentümer? Muss ich dann warten, bis mein Pass fertig ist um das Fahrzeug dann tatsächlich auf MICH anzumelden? In der Zeit müsste das Fahrzeug ja tatsächlich weiterhin beim Händler stehen.

Wie würdet ihr vorgehen? Ich danke euch schon mal im Voraus für eure Hilfe.

Auto, Kaufvertrag, Autokauf, Autoanmeldung, Eigentümerwechsel, Halterwechsel
1. Autokauf - wie ist der Ablauf?

Hallo Community,

Ich habe eine folgende Angelegenheit. Ich möchte mir innerhalb der nächsten Wochen mein erstes Auto kaufen - nur leider habe ich keine Ahnung wie das ganze funktioniert.

Das Problem bei der Sache: das Auto steht bei einem Mercedes Händler 630km entfernt und ist ein Vorführwagen. Eine Überführung zu mir ist leider nicht möglich.. Warum auch immer.

Wie funktioniert jetzt die ganze Geschichte? Ich habe bis jetzt noch kein Auto gehabt und noch nie eins versichert. Was sind nun meine Schritte? Nebenbei: ich bin kein deutscher Staatsbürger - falls relevant ;)

Einen Kaufvertrag habe ich noch nicht, diesen werde ich wohl abschließen sobald ich im Autohaus bin, das Auto Bar bezahle und damit (hoffentlich) direkt nachhause fahre. Laut Händler wird in den Vertrag auch gerne eine Klausel aufgenommen, welche versichert dass das Fahrzeug keinerlei Mängel hat (optisch und technisch).. Somit kann ich auf eine vorab Besichtigung verzichten.

Was sind meine Schritte? Erst die Versicherung kontaktieren? Dann ein Kurzzeitkennzeichen beantragen? Auto abholen, überführen und dieses dann korrekt anmelden? Was brauche ich für Informationen für die Anmeldung der Kennzeichen und der Versicherung? Wie sieht es bei dem Kaufvertrag aus? Benötige ich einen Versicherungsnachweis, perso und eine Meldebestättigung oder was noch? Wäre super, wenn mir jemand, ohne blöde Sprüche o.ä., weiterhelfen könnte.

Versicherung, Vertrag, Autokauf, Autohaus
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.