Ich habe meinen Mietvertrag zum 30.04. gekündigt. Als ich mit der Vermieterin gesprochen habe, haben wir darüber geredet, dass, sollte sich jemand finden, ich schon früher raus kann. Dies aber nicht schriftlich oder konkret festgehalten haben.
Jetzt hat der Vermieter die Wohnung zum 1.4. ausgeschrieben (was nach meiner Erinnerung nicht fest abgesprochen war) und einen potentiellen Nachmieter gefunden. Und jetzt will er, dass ich auf jeden Fall zum 1.4. draußen bin, weil der Nachmieter sich jetzt darauf einstellt. Aber ich schaffe das bis dahin nicht wegen Arbeit und Gesundheit.
Kann er verlangen, dass ich doch bis dahin draußen bin? Weil eigentlich habe ich doch den Anspruch auf die Wohnung bis zum 30.4.