Versicherung will nicht zahlen beim Autodiebstahl?

Hallo und zwar wurde mein Kfz Fahrzeug schon letzte Jahr gestohlen , vor dem Diebstahl wurde 2 Tage vorher eingebrochen und Randaliert. 2 Tage später war das Kfz denn gestohlen. Nun könnte es damit zusammen hängen was ich vermutet habe weil ein Schlüssel fehlt was ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht bemerkt hatte. Ich hatte das Fahrzeug abends abgestellt und war noch in der Stadt ein wenig trinken und bin später Nachhause, als ich am nächsten Morgen aufwachte war das Auto nicht mehr da und als ich geguckt habe war ein Schlüssel auch verschwunden . Bei der Versicherung habe ich angegeben das der Schlüssen denn WAHRSCHEINLICH beim Wohnungseinbruch entwendet wurden sei. Den anderen Schlüssel habe ich eingeschickt und dort wurde festgestellt das mit diesen Schlüssen 1-2 Monate vor dem Diebstahl gar nicht gefahren sei, d.h das der Schlüssel doch nicht bei dem Wohnungseinbruch entweddet wurde sondern erst nach dem abstellten des Autos als ich in die Stadt bin. Denn muss der Schlüssel mir dort entwendet worden sein, weil ich ja sonst die Daten auf dem Schlüssel hätte von dem Datum als ich das Auto abgestellt hatte. Nur zu Info ich benutze eigentlich mal den und mal den Schlüssel, liegen beide in der Fensterbank bzw Schlüsselkasten. Nun will die Versicherung nicht zahlen weil das Datum wann das Auto mit dem Schlüssel zuletzt bewegt wurde nicht mit dem Datum des Diebstahls zusammenhängt. Aber ich wurde in der zwischenzeit sogar geblitzt also war das Kfz ja in der ZWischenzeit noch vorhanden wofür ich ja denn ein beweis habe. Nur ist der Schlüssel mir denn am selben Abend Wahrscheinlich entwendet wurden nur kann ich das ja nicht belegen, sonst hätte ich das ja auch verhindern können. Aber muss die Versicherung denn nicht Zahlen wenn ich das so da lege ? Weil es ist ja nur die Wahrheit, nur war ich mir vorher ja nicht Sicher wo der Schlüssel weg gekommen ist.

Versicherung, Anwalt, Kfz-Versicherung, Diebstahl, Jura
Wem gehört das Auto, wenn es mir geschenkt wurde, jedoch nichts schriftlich festgehalten wurde?

Hallo Leute ich habe eine Frage die sich eventuell etwas dämlich anhört mich aber gerade zur Verzweiflung bringt: Und zwar haben meine Eltern mir letztes Jahr im August ein Auto geschenkt, was jedoch ziemlich billig war, es hat keine 300 Euro gekostet und ist somit auch nicht sonderlich wertvoll, jedoch haben meine Eltern und ich zur Zeit Krach und so wie die Situation ist würde ich ihnen zutrauen, dass sie meinen es wäre ihr Auto ich hab's Ihnen entweder ab zu kaufen oder den Schlüssel auszuhändigen. (Weshalb ich bitte auch keine Ratschläge haben möchte, mit Ihnen zu reden oder Ähnliches, da das bei diesem Thema nicht wichtig ist und natürlich etwas ist was ich schon längst getan habe.) Ich möchte bloß wissen, wer im Grunde nun der Besitzer des Fahrzeuges ist, da sie den gekauft haben und mir geschenkt haben somit gehört es ja mir. Jedoch wurde dies wiederum nie schriftlich, oder Ähnliches, festgehalten. Versichert ist er derzeit noch über den Freund meiner Mutter da dies günstiger war, jedoch werde ich das Auto auf mich um versichern was von den auch gewünscht ist. In dem ich ihn auf mich um Versicherer kann ich somit klar darstellen, dass das mein Auto ist oder? Ich habe auch nicht alle Fahrzeugpapiere sondern nur den Zulassungsschein, den Fahrzeugbrief, haben meine Eltern, jedoch ist auf diesem vermerkt, dass der Besitzer dessen nicht gleich der Besitzer des Autos ist, somit sollte das erst mal kein Problem darstellen. Somit ist also noch mal meine Frage: Wem gehört das Auto und werde ihr oder eher die Probleme bekommen, wenn sie's Versuch mir wegzunehmen?

Vielen Dank schonmal für Antworten.

Auto, Versicherung, Recht, Streit, Halter
Wie läuft die Schadensregulierung nach einem Brandschaden ab?

Meine Tante hatte kürzlich einen Küchenbrand, weil sie heißes Fett bei eingeschalteter Herdplatte vergessen hat.

Zum Glück hat sich das Feuer nicht allzu stark ausgebreitet und konnte noch von ihr selbst gelöscht werden (kein Feuerwehreinsatz), aber die Küche wurde natürlich schon sehr in Mitleidenschaft gezogen und auch die Decke und Wände sind total verrußt.

Nun möchte sie den Schaden über ihre Hausratversicherung regulieren, aber hat damit ebensowenig Erfahrung wie ich selbst. Nach einem kurzen Anruf bei ihrem Berater wurde ihr gesagt, daß sie erst mal Bilder machen und ihm diese schicken soll. Das hab ich dann mit dem Handy für sie erledigt.

Dann meinte der Berater, daß er diese Bilder an die Schadensabteilung weiterleiten wird, welche dann entscheidet, ob ihnen das ausreicht oder ob evtl. auch noch ein Gutachter den Schaden vor Ort in Augenschein nehmen muß.

Das ist der aktuelle Stand der Dinge und jetzt wäre meine Frage, wie es weitergeht. Meine Vermutung ist, daß die Renovierung des Raums sowie die Wiederbeschaffung einer gleichwertigen Küche übernommen werden sowie auch das Beheben von Schäden an der Elektrik (verschmorte Steckdosen etc.).

Wie ist da aber der genaue Ablauf? Kann ein Handwerkbetrieb (z.B. Maler, Elektriker) frei gewählt werden oder wird das von der Versicherung vorgegeben?

Wird in etwa geschätzt, was eine gleichwertige Küche in der Wiederanschaffung kostet und dieser Betrag dann erstattet?

Danke für Hinweise!

Küche, Versicherung, Feuer, Hausratversicherung
Fahrlässige KV wegen Verkehrsunfall + Probezeit. Rechtsanwalt nötig?

Hallo, neulich hatte mein Freund einen selbstverschuldeten Verkehrsunfall- er ist bei grüner Ampel nach links abgebogen, ohne auf den Geradeausverkehr zu achten, der da ja noch Vorfahrt hat (da kein Linkspfeil in Ampel). Als Folge entstanden zwei Autos mit Totalschaden (Versicherung hat zumindest beim eigenen bereits gezahlt) und ein verletzter Unfallgegner (war 3-4 Tage im Krankenhaus). Dieser will keine Strafanzeige machen, sofern seine Versicherung für den Arbeitsausfall aufkommt (noch nicht sicher, sieht aber danach aus).

Neulich kam dann ein Anhörungsbogen wegen fahrlässiger KV, haben ihn nur mit Personalien bestückt zurückgeschickt.

Mein Freund ist noch in der verlängerten Probezeit, da er mal zu schnell war und deshalb zur Nachschulung musste. Hat neulich jetzt noch einen B-Verstoß wegen Überladung bekommen, von der Probezeit wegen droht aber nur bei einem weiteren Punkt der nächste Schritt (ich glaube freiwillige MPU wäre das).

Haben jetzt mal einem Anwalt angerufen, der meinte, Akteneinsicht und Beratung und so würden schonmal mindestens 300€ kosten... Lohnt sich das überhaupt? Denn mit einem momentanen Teilzeitgehalt von 450€ würden Strafen in Tagessätzen ja nicht sonderlich hoch ausfallen? Oder muss er bei Verfolgung des Verfahrens mit Führerscheinentzugs rechnen (wegen der Probezeit)?

LG

Auto, Unfall, Rechtsanwalt, Polizei, Versicherung, Recht, Verkehrsrecht, Führerschein, Gericht, Fahrerlaubnis, Probezeit, Strafrecht, Straßenverkehrsordnung

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