Widerrufsrecht Autoversicherung EVB Nummer?

Hallo Leute ich habe mir vor etwa 1 Woche ein Auto bei einem Händler erworben. Da ich berufstätig bin und die Zulassungsstelle immer so bescheuerte Öffnungszeiten hatte, bot sich der Händler an die Anmeldung bei der Zulassung zu übernehmen.

Dafür benötigt man ja eine EVB Nummer. Da ich mich in diesem Sektor nicht auskenne fragte ich ihn um eine Empfehlung und er verwies mich auf eine freie Maklerin von einem Finanzservice.

Das Auto wurde dann erfolgreich auf mich angemeldet am 03.08.2015. Am Donnerstag war ich dann bei der Maklerin um weitere Details zu besprechen und wir hatten uns eigentlich darauf geeinigt dass mein Vater es als 2-Wagen anmeldet (er ist der Versicherungsnehmer und ich der Halter) Kosten ungefähr 1100 € dadurch.

Sie hatte mir auch durchgerechnet, dass ich etwa 2000 € zahlen müsste, wenn ich jetzt komplett neu bei einer anderen Versicherung einsteige.

Meine Eltern haben sich dann bei ihrer Versicherung erkundigt und diese wiederrum haben dann gesagt, dass es für mich günstiger wäre wieder bei der HUK mich selber als Versicherungsnehmer einzutragen, da ich da schonmal vor nem Jahr ca 1 Jahr war und dann nicht direkt "als Neukunde" eingestuft werde.

Jetzt frage ich mich, ob ich ohne Probleme noch die andere "Versicherung" widerrufen kann um mich bei der HUK anzumelden. Das würde ich dann heute gleich direkt machen, ich habe nur Bedenken, dass die Widerrufung aus welchen Gründen auch immer nicht angenommen wird / werden kann und ich auf einmal 2 Versicherungen habe.

Bei der Maklerin habe ich noch nichts unterschrieben, diese hat lediglich meine Fahrzeugdaten/Anschrift/Details zu mir.

Vielen Dank im vorraus.

Auto, KFZ, Versicherung, Kfz-Versicherung
Ärztliches Fahrverbot trotz keiner höheren Anfallswahrscheinlichkeit als normal?

Ich hatte vor kurzem einen einmaligen Krampfanfall/epileptischen Anfall und wurde im Krankenhaus untersucht. Sämtliche Untersuchungen waren normal und unauffällig (ich habe also keine Epilepsie und es gibt keine Anzeichen für eine erhöhte Anfallsbereitschaft) und es wurde mir gesagt dass so ein Anfall jeder mal haben kann (ca 5% aller Menschen haben genau einen solchen Anfall in ihrem Leben). Mir wurde auch gesagt dass ich ganz normal weiterleben kann, bestimmte Faktoren in Kombination (wie Stress + Müdigkeit + Drogen wie Alkohol + Rauchen etc.) vermeiden sollte aber an sich die Wahrscheinlichkeit für einen weiteren solchen Anfall in Zukunft nicht größer als bisher oder bei jedem anderen Menschen sei. Trotzdem habe ich ein 3-monatiges Fahrverbot des Arztes erhalten. Das bestand lediglich aus einer handschriftlichen Formulierung (in etwa "Patient ist mit Fahrverbot einverstanden"), welche ich unterschreiben sollte. Das Problem ist, dass ich auf das Auto angewiesen bin und dieses Fahrverbot überhaupt nicht in Relation steht, vor allem da die Wahrscheinlcihkeit ja laut Aussage des Arztes nicht höher ist als bei jedem anderen Menschen. Warum sollte ich dann nicht Autofahren dürfen (zumal die meisten (in meinem Fall) vermutlich auslösenden Faktoren wie Alkohol beim Fahren eh wegfallen). Wie wären die rechtlichen Folgen wenn ich trotzdem fahre und es z.B. zu einem Unfall kommt? Wie soll die Versicherung überhaupt an die Information dieses "Fahrverbotes" sofern es eins ist kommen, oder handelt es sich dabei rechtlich nur um eine Empfehlung bzw. Absicherung seitens des Arztes?

Versicherung, Recht, Verkehrsrecht, Fahrverbot, Führerschein, Kfz-Versicherung, Arzt, straßenverkehrsamt
Schuld bei Linksabbiegen?

Hallo, mir ist gestern ein kleiner Unfall beim Linksabbiegen passiert. Ich wollte von einer Nebenstraße Links in die Hauptstraße abbiegen, an der Kreuzung angehalten, um zu schauen, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert wird oder gar geschädigt wird. Es war zwar Verkehr auf dieser Straße allerdings noch ziemlich weit weg von der Kreuzung, gut so bin ich abgebogen und als ich schon fast auf der Rechten Spur war hatte es gerummst. Die Frage ist jetzt, wer ist eigentlich dran wirklich Schuld, gut klar als Linksabbieger stehe ich in der Schuld, allerdings hatte der Gegenverkehr auch nicht wirklich aufgepasst und hätte meiner Meinung nach durch leichtes Bremsen des Gegenverkehrs Verhindert werden können, ich konnte leider nicht Bremsen, da das Auto des Gegenverkehrs kurz bevor ich mich in die Spur richtig eingeordnet habe im toten Winkel war, sonst hätte ich Ihn ja gesehen. Trotz dessen hätte das nicht viel gebracht, da ich dann den Gegenverkehr von Links behindert hätte und auf die Fahrbahn gekommen wäre. Theoretisch hätte es mit einer Gefahrenbremsung des Verkehrs von rechts Verhindert werden können. Ich Poste noch ein Bild drunter, welches die Kreuzung und die beiden Autos demonstrieren soll. auf diesem Bild komme ich von unten. Bei bedarf kann ich auch den Schaden an meinem Auto einmal Fotografieren einstellen. Wobei ich stell dies lieber gleich rein. Zum einen Sieht man an diesem Bild, dass der Gegenverkehr null gebremst hat und einfach weiter an mir vorbei gefahren ist. Ich hatte mir nach dem Unfall noch einmal die Straße angeschaut, auf dieser war auch keine Bremsspur. Zum einen hatte ich sogar an der Felge eine Schramme von dem Unfall, also kann ich mir fast nur erklären, dass er auch teilweise in mich rein gefahren ist.

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Auto, Unfall, Versicherung, Recht, Fahrzeug
Wohngebäudeversicherung - Müssen wir nun den Folgevertrag übernehmen?

Habe mit meiner Frau ende letzten Jahres mit meiner Frau zusammen Eigentum erworben, welches tatsächlich am 06.03.2015 im Grundbuch verzeichnet war. Unsere Vorbesitzerin hat eine Wohngebäudeversicherung bei der Gothaer. Diese haben wir ordnungsgemäß gekündigt und eine neue bei einer anderen abgeschlossen. Vertragsbeginn 01.04.2015. Jetzt meldete sich vor 6 Wochen die Ergogruppe, das wir Eigentum haben und bei Ihnen versichert währen. Hintergrund, wovon wir bis vor 6 Wochen nichts wussten, das unsere Voreigentümerin mit der Ergo-Versicherung einen Vertrag ?!!! geschlossen hat (liegt uns nicht mal vor), welcher zum 01.04.2015 zu laufen beginnt. Diesen hat sie bereits anfang 2014 wahrscheinlich unterschrieben. Zu laufen beginnt dieser aber erst 01.04.2015 da sie nicht vorzeitig aus Ihrer Versicherung kam, welche wir im Endeffekt nochmals kündigten. Gotherer-Versicherung hat uns aber auch nichts von schon vorliegender Kündigung der Versicherung durch Alteigentümerin gesagt. Müssen wir nun den Folgevertrag übernehmen, obwohl wir ordnungsgemäß die tatsächliche Versicherung (Gothaer ) gekündigt haben, vor Übergang in Folgeversicherung. Wir haben mit denen keinen Vertrag geschlossen und diesen angeblich auf uns übergegangenen erkennen wir auch nicht an, da die tatsächlich wirksame Wohngebäudeversicherung ja von uns wie lt Gesetz gefordert gekündigt wurde. Was haben wir mit evtl. Folgeverträgen von Alteigentümern zu tun, die noch in der Zukunft liegen. Die Alteigentümerin wusste zu diesen Zeitpunkt wahrscheinlich auch noch nicht das sie verkaufen wird. Sie hat einfach den Folgevertrag vergessen, den wir nach unserer Meinung eh nicht übernehmen müssen, weil er nicht Bestand, nicht wirksam währe.

Danke !!

Versicherung, Recht

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