Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss man ausführlich seine Gesundheitsdaten offen legen. Um die Gesundheitsfragen lückenlos auszufüllen, habe ich mir über die Krankenkassen die Diagnosen der Ärzte geholt.

Bei diesen Diagnosen gibt es verschiedene Diagnosesicherheiten (A = ausgeschlossene Diagnose, G = gesicherte Diagnose, V = Verdachtsdiagnose). Bei mir steht beispielsweise als Verdachtsdiagnose Gicht und Rheuma drin, obwohl durch ein Blutbild beide Krankheiten ausgeschlossen wurden. Ich würde das nun vom Arzt anpassen lassen, sodass die beiden Krankheiten mit A gekennzeichnet werden.

Frage: Muss ich beim Abschluss meiner BU nur die gesicherten Diagnosen angeben oder auch die Diagnosen A und V? Teilweise weiß ich ja nichtmal, dass der Arzt so eine Verdachtsdiagnose eingetragen hat.