Folgendes konkretes Beispiel: Ein Ensemblehaus besteht aus insgesamt vier Reihenhäusern, sprich zwei Mittelhäusern und je ein Eckhaus. Diese vier Haushälften/Reihenhäuser bilden zusammen eine WEG (Wohneigentumsgemeinschaft). Die vier Reihenhäuser sind also nicht real getrennt.
Durch Kauf erwirbt man an einem der Reihenhäuser Sondereigentum. Weiterhin wird einem per Teilungserklärung an der umliegenden Gemeinschaftsfläche anteilig (abgetrennter Garten, 1x Laube und 2x Kfz-Stellplätze) ein alleiniges Sondernutzungsrecht zugesprochen.
Ist es jetzt möglich "sein" Reihenhaus allein und selbstständig zu versichern oder muss man sich da wirklich mit den anderen vier Parteien absprechen und das gesamte Ensemblegebäude als ganzes versichern? Falls ja, was ist denn, wenn zum Einzugsdatum noch garnicht alle vier Häuser belegt sind?
Ich weiß, das ist eine eher komplizierte Frage, würde uns aber sehr in der Entscheidung helfen, ob wir uns derartige Objekte überhaupt ansehen. Denn ich würde im Fall der Fälle gern selbst entscheiden, was ich wie und wo versichere und da nicht auf Lust und Launen anderer angewiesen sein.
Bei der Grundbesitzerhaftpflicht hat man wohl keine andere Wahl, als sich abzustimmen oder?.
Ich danke schonmal allen für die Antworten