Hallo zusammen,

zwischen den Jahren habe ich versucht die Kfz-Versicherung zu wechseln - bestehende gekündigt, bei der neuen einen Vertrag abgeschlossen. Da ich die Kündigungsfrist nicht eingehalten habe, blieb ich bei meiner bestehenden Kfz-Versicherung und widerruf meine neue Kfz-Versicherung.

Kürzlich erhielt ich ein Schreiben der Zulassungsbehörde meiner Stadt, das mein Kfz nicht versichert wäre, aufgrund der Rückmeldung der neuen Versicherung (welche ich widerrufen habe). Entsprechend wurde die Fortbewegung des Kfz untersagt. Nach Abstimmung mit meiner aktuellen Versicherung bestand jedoch lückenlos eine Versicherung. Annahme war, dass die neue Versicherung bereits eine neue Versicherungsbestätigung (VBÜ) an die Zulassungsbehörde gesendet hatte und dieser nach meinem Widerruf als gekündigt deklarierte. Mit meiner aktuellen Versicherung war abgestimmt, dass diese eine zweite VBÜ übermittelt. Darüber hinaus setze ich ein Schreiben an die Behörde auf, in welcher ich dies klarstellen wollte.

Die Zulassungsbehörde hat diese erhalten und bestätigt. Diese hat mir jedoch die entstandenen Verfahrenskosten zugewiesen und gefordert, diese zu begleichen.

Wie sehr Ihr das? Aus meiner Sicht ist kein Verfahren entstanden, da ein Versicherungsschutz zum Kfz bestand und weiterhin besteht. Dies ist durch meine bestehende Versicherung nachweisbar. Ausschlaggebend wäre jedoch für mich die Frage, ob ich selbst in irgendeiner Form hätte aktiv werden müssen? Hätte ich nach dem Widerruf auf meine aktuelle Versicherung zugehen müssen bzgl. Übermittlung einer weiteren VBÜ oder ist das Ganze Angelegenheit der Versicherungen? Hier müsste es doch entsprechende Prozesse geben?

Würde mich sehr über Eure Antworten freuen, da ich mir hierbei unsicher bin.

Achilles