Habe nach einem Unfall Selbsteinschätzung Gutachten in Auftrag gegeben, da sich die Versicherung zu lange Zeit ließ. Daraufhin hat eine Versicherung direkt dies anerkannt und gezahlt, eine andere Gesellschaft hat eine vorrauszahlung geleistet und ein eigenes Gutachten beauftragt. Dieses fällt schlechter aus obwohl der Zeitraum zwischen den Gutachten nur 4 Monate waren. Gibt es ein vergleichbares Urteil welches Gutachten nun gültig ist? Vielen Dank bereits schon mal.