Wichtig :'s brauche Mitgliedsbescheinigung von Krankenkasse / Ausbildungsanfang / Krankenkassenwechsel (s. D.)?

Huhu,

ich weiß das mit der Ausbildung natürlich schon länger, aber erst seit kurzem hat mir meine Mutter gesagt, dass ich in der Ausbildung nicht mehr familienversichert sein kann -.-

Jetzt ist das Problem, dass meine Ausbildung am 01.08 anfängt und die eine Mitgliedsbescheinigung sehen wollen.

Kündigungsfrist der alten Krankenkasse ist zwei Monate.

Joa.. man muss selbstversichert sein, aber wenn man das zu Beginn noch nicht ist? :'s

Was mach ich jetzt..? Hatte vor die jetzige Kasse wegen der Bescheinigung anzuschreiben (Problem ist, dass die in einem anderen Bundesland ist und deshalb das Ding per Post kommt und das bisschen dauert / kann es nicht selbst abholen). Macht das Sinn, wenn ich es dann eh kündige?

Und dann wollte ich ein Mitgliedsantrag bei einer neuen Kasse in meiner Umgebung stellen.. es wäre gut, wenn ich das diesen Monat noch mache, sonst wäre der Beitritt noch einen Monat später, wenn ich es erst ab dem 1.08 mach.

Aber Mitgliedsbescheinigung anfordern und in der selben Woche Kündigung schreiben.. hm? xD

Jetzt ist mir noch was eingefallen!

Ich hatte im November letzten Jahres einen Nachweis über meine Sozialversicherungsnummer beantragt - reicht das als Mitgliedsbescheinigung? Ist das das selbe? Hatte eigentlich aber auch im Internet gelesen, dass auf der Bescheinigung drauf steht, ob man familien- oder selbstversichert ist... Anderseits steht sonst alles wichtige drauf: "Wir dürfen Ihnen bestätigen, dass" ... Name, Adresse, Versichertennummer ... "... heute einen Nachweis über die Sozialversicherungsnummer beantragt hat" (und oben steht noch "Zur Vorlage beim Arbeitgeber"). Reicht das nicht?

Bin total durch den Wind, genervt und gestresst.. mir setzt der Ausbildungsbeginn enorm zu und dann muss ich kurz vorher noch so einen Kram regeln, obwohl ich ewig Zeit dafür gehabt hätte -.-

Was mache ich jetzt?

Arbeit, Versicherung, Ausbildung, Recht, Arbeitgeber, AOK, Krankenkasse, Krankenkassenwechsel, Mitglieder, Ausbildung und Studium
Verständnisfrage zum Arbeitsrecht und Versicherungsschutz der Arbeitnehmer wenn sie paar Stunden früher Feierabend machen?

Sitze hier gerade mit einem Freund von mir vom Rechner und wir stellen uns gerade die Frage, wie es mit dem Versicherungsschutz der Arbeitnehmer aussieht ,wenn diese paar Stunden früher Feierabend machen.

Folgende Situation - zum Verständnis der Frage.!

Der Arbeitnehmer führt ein sogenanntes Zeitkonto, wo vermerkt ist wann er geht wann er kommt wie lange er Arbeitet etc.

Die Arbeitszeit Beginnt immer um halb - sprich 6:30 und Endet 8h später um 14:30 Sowie von 14:30 bis 22:30 und zur Nachtarbeit von 22:30 bis 6:30

Möchte der Arbeitnehmer einige Stunden früher Schluß machen so muss er ein Scheinausfüllen - wegen dem Versicherungsschutz auf dem Heimweg.

So weit , so gut.

Nun ist es jedoch so das daß Computerprogramm womit die Arbeitszeiten erfaßt werden - mit 6:30Uhr und Co nicht zurecht kommt - daher wird im Computerprogramm immer die volle Zeit Eingetragen.

Also steht im Computer drin, das der Arbeitnehmer um 7Uhr die Arbeit beginnt und um 15Uhr die Arbeit beendet. - und so weiter. -

Hat wohl was mit Maschinenstunden zu tun .!

Jetzt zur Frage

Wenn der Arbeitnehmer nun 2h aus Privaten Gründen früher Schluß machen möchte - so steht auf seinem Schein den er zum unterschreiben vorgelegt bekommt

13 bis 15 Uhr - - 2h Er geht aber um 14:30 nach Hause , bleibt ja nicht 30min länger da, weil es die Reguläre Arbeitszeit ist. Und wenn er von der Regulären Arbeitszeit geht - und 2h früher gehen will - so müßte er ja um 12:30 bereits nach Hause und nicht um 13Uhr.

Er steigt also in sein Auto um nach Hause zu fahren und um 12:45 passiert ein Unfall Auf seinem Schein steht ,das er eigentlich ja noch auf Arbeit wäre - was er aber nicht ist. Ist er dann trotzdem Versichert auf dem Heimweg? Oder gibt es dann ein kleines Problem.?

Versicherung, Arbeitsrecht, Arbeitnehmer, Berufsgenossenschaft, BG, Versicherungsschutz, Zeit, zeitkonto
Auf den Kosten sitzen geblieben (Haftpflichtversicherung)?

Hallo zusammen,

Ich versuche meine Frage so kurz und knapp wie möglich zu halten.

Ein Freund von meinem Ehemann war zu Gast bei uns. Wir waren zusammen im Garten. Er ist mit einem Tablet voller Gläser ausgerutscht und total in unsere Terassentür, mit der Terassentür zusammen ins Wohnzimmer gefallen.

Terassen Dreh-Kipp Tür Totalschaden! Holzrahmen kaputt-Fenster kaputt!

Wir haben eine Tochter (1,5 Jahre) Zuhause, deshalb haben wir uns schnell drum gekümmert, und haben die Preise für neue Fenster verglichen. Unser Häuschen ist ein Altbau, das heißt unsere Fenster haben Sondermaßen! Alle Fenster sind aus Holz und haben die Farbe Mahagoni.

Wir haben bei vielen Baumärkten und Firmen nach Kostenvoranschlägen gefragt. Nur eine Terassentür mit Holzrahmen Mahagoni, Sondermaß schlappe 2.800€!!! Das günstigte Angebot war 1400€, Terassentür & das Fenster (wär ja blöd wenn die Fenster verschiedene Farben haben) daneben, Weiß Kunstoff! (Obwohl wir überall Fenster mit Holzrahmen haben)!

Wir haben den KV zur Versicherung geschickt, und haben ohne eine Freigabe die Fenster bestellt. Weil Lieferung 4 Wochen..

Jetzt sind wir sozusagen auf den Kosten sitzen geblieben.. Weil wir ohne Freigabe bestellt haben & weil die Versicherung kein Gutachten bei uns machen kann...

Wir haben Fotos vom Schaden geschickt & vom Fenster.. Ich weiß nicht warum diese nicht als Beweismittel gelten??

Würdet ihr 8 Wochen ohne Fenster da sitzen mit einem Kleinkind? Nur weil die Versicherung zu lange braucht für eine Freigabe?

Ganz davon abgesehen dass bei unseren Nachbarn kurz bevor das passiert ist eingebrochen wurde.

Dann wollten wir natürlich so schnell wie möglich die Fenster austauschen.

Was kann man jetzt machen, um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben? Ich bitte um Hilfe

Lieben Dank

Versicherung, Haftpflichtversicherung
Itzehoer Verischerung verklagen?

Hallo,

Ich möchte mir gerne zu einem etwas KOMPLIZIERTEREN Fall einige außenstehende Meinungen einholen, von Leuten die entweder auf diesem Gebiet Fachmann sind, oder aber ähnliche Erfahrungen gemacht haben...

Ich danke euch schon mal vielmals für eure Antworten.

Auch wenn der Fall etwas komplexer ist, möchte ich versuchen ihn möglichst kurz zu schildern.

Im August letzten Jahres kam es zu einem KFZ - Unfall, bei dem ich NACHTS dem unmittelbaren Nachbarn meiner Freundin ins Auto fuhr. Die Straße war irgendwie sehr schlecht beleuchtet... Da es späte Nacht war und ich nicht wusste, wem das Fahrzeug gehört, schrieb ich sofort meiner Freundin, leider konnte sie aber auch nicht sofort sagen, wer der Besitzer des Autos ist. (Der Chat ist nachweisbar und wurde schon als Beweismaterial anerkannt.) Wir einigten uns darauf, dass ich am frühen Morgen noch einmal komme und den Geschädigten auffindig mache.

Doch es kam anders. Ein Zeuge beobeachtete den Unfall und rief die Polizei, die auf einmal vor meiner Tür stand. Ich musste einen Alkoholtest machen (0,0 Promille) und mich von nun an verantworten wegen Verkehrsunfallflucht. (Noch in der Probezeit). Selbstverständlich habe ich den Schaden auch sofort meiner Versicherung gemeldet.

Mein Anwalt schilderte dann damals der Staatsanwaltschaft auch ganz genau, das es zu keinstem Zeitpunkt meine Absicht war den Unfall zu vertuschen. Beweismaterial wie der o.g. Chat wurden anerkannt und gegen eine 400€ Geldspende (Nicht Strafe) an ein Seniorenzentrum wurde der Fall fallen gelassen.

Nun, 9 Montae später möchte sich die Itzehoer Versicherung 2500€ Regress von mir zurückholen. Gezahlt wurden 6000. Nach mehreren Briefen, in dem ich den Sachverhalt nochmals deutlich mache und erkläre, stoße ich auf keinerlei Entgegenkommen. Ich sehe mich nicht in der Schuld, denn auch wenn ich damals die Polizei gerufen hätte, wäre sie zu keinem anderen Urteil oder Entschluß gekommen, als den Geschädigten zu informieren. Ich setzte mich mit diesem natürlich auch nochmal in Verbindung. Außerdem habe ich die Versicherung in ihren Rechten und Pflichten nicht verletzt.

Auch das dieser der unmittelbare Nachbar meiner Freundin ist, spricht doch klar dafür das ich keine Unfallflucht begehen wollte. Mein Auto stand dort tagtäglich.

NUN MEINE FRAGE:

Habe ich realistische Chancen die Itzehoer Versicherung mit Erfolg zu verklagen? Oder sollte ich die 2500€ Regress auf Raten zurückzahlen? Ich bin 19 Jahre und Azubi im 1. Lehrjahr.

Bin dankbar für jede Antwort.

Unfall, Polizei, Versicherung, Anwalt, Fahrerflucht, Klage, Regress
Audi Gebrauchtwagen :plus Garantie vs. gesetzliche Gewährleistung?

Hey Leute,

wahrscheinlich ist das hier das falsche Forum um diese Frage zu stellen. Trotzdem erhoffe ich mir, dass es den Einen oder Anderen gibt, der mir hier weiterhelfen kann.

Mein Freund und ich stehen gerade vor einem Autokauf. Ich persönlich habe mich in einen VW CC (2012, 56.000km) verliebt. Dieser wird allerdings von einem einfachen Händler angeboten (den wir allerdings schon einige Jahre kennen). Auf der anderen Seite steht mein Freund, der sich zwar jetzt noch nicht zu 100% festgelegt hat, aber sagt, er möchte beispielsweise einen Audi bei einem Audivertragshändler kaufen. In dem Fall hat er mir einen A4 (2012, 60.000km) als Fahrzeug seiner Interesse genannt.

Jetzt komme ich zur eigentlichen Frage: Der A4 bekommt, auf Grund seines Alters, nur für ein Jahr die Audi Gebrauchtwagen :plus Garantie.

  • Lohnt sich diese, wenn man bei jedem anderen Händler auch ein Jahr der gesetzlichen Gewährleistung bekommt?
  • Ist es nicht auch so, dass Audi auch erst einmal das erste halbe Jahr auch die gesetzliche Gewährleistung anbieten muss und ab dem 7. Monat alles nur Kulanz ist?
  • Habt ihr Erfahrungen mit der Audi :plus Garantie oder mit einer vergleichbaren von BMW oder Mercedes?
  • Würde sich das (auch der finanzielle Mehr-Aufwand) in euren Augen lohnen?

Ganz liebe Grüße & vielen Dank für eure Zeit

das milkaschwein

Garantie eines Vertragshändlers 100%
Gewährleistung eines normalen Händlers 0%
Ansprüche sind - in diesem Beispiel - ähnlich 0%
Audi, VW, Versicherung, Gewährleistung, Auto und Motorrad
Reihenhaus Regenrohr vom Nachbarn läuft über. Habe nassen Keller gerissene Wand und Schimmel Wer zahlt den Schaden?

Hallo, nach ca. 8,60 Metern treffen meine und die Wand meines Nachbarn zusammen . In dieser Ecke befindet sich das Regenrohr meines Nachbarn. Dieses ist sehr sehr eng an der Wand angebracht. 2013 haben wir das Haus gestrichen. Vor ca. 3 Monaten stellen wir einen Moosbefall hinter dem Rohr an meiner Hauswand fest. Das deutet schon auf extreme Feuchtigkeit hin. Mein Nachbar ignorierte meine Bitte den Schaden zu beheben. Um Geld zu sparen strich er einfach ohne meine Zustimmung über den Schade. Den grauen Sockel strich er zum Teil weiß an. Vor ca. 4 Wochen stellte ich im Keller fest, das Wasser die Wand herunter läuft. Die Wand ist bereits gerissen und schimmlig. Wir suchten die Ursache im Haus. Konnten nichts finden. Genau dort wo sich sein Regenrohr befindet ist der Schaden. Wieder sprach ich meinen Nachbarn an. Er meine ist nicht sein Problem. Bei Regen schafft sein Rohr nicht, dass Wasser komplett auf zu fangen. Es läuft an seinem Rohr herunter. Die Wand von meinem Haus kann nie richtig trocknen. Im Sommer gießt er noch seine Blumen vorm Haus mit dem Gartenschlauch. Er ist sehr streitsüchtig ( Fische die im Teich schwimmen sollen getötet werden, damit die Pumpe nicht stört, Während der WM oder EM stört die Deutschlandfahne die im Wind flattert, Kinder die schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren werden angebrüllt. Ständig droht er ( er bezeichnet sich als Hobbyjurist )mit dem Anwalt. Er tyrannisiert uns jetzt schon gut 4 Jahre) Am Haus konnten wir keinen Beschädigungen ( Aufplatzen des Putzes) finden. Unser Regenrinne die oben am Haus entlang läuft haben wir prüfen lassen. Alles dicht. Ich habe Gerichtsurteile gelesen, dass er für den Schaden aufkommen muss. Er will aber das ich den Schaden zahle. Das Haus muss zum Teil saniert werden. Wer kann mir bitte helfen. Bin ich im Recht?

Haus, Versicherung, Recht, Schaden, Wasserschaden
Kfz Versicherung - Admiral Direkt?

Hallo zusammen,

kurz zu meiner Geschichte/Problem/Fehler:

Ich habe mit 18 mein Auto angemeldet und war bei der DEVK versichert. Hier war mein Vater der Versicherungsnehmer & ich die Halterin des Fahrzeugs. (Ich bin als einzige mit dem Auto gefahren)

Ein Jahr später als ich auch schon die SF1 hatte, habe ich mir ein neues Auto gekauft (VW Beetle Cabrio) &wollte gleichzeitig zu einer günst.Versicherung wechseln. Daraufhin habe ich gleich bei CHECK24 Preise verglichen, die Admiral Direkt machte mir ein sehr günstiges und verlockendes Angebot.

Da es mir alles gefallen hatte, habe ich ein paar Tage später gleich die KFZ-Versicherung bei der Admiral abgeschlossen. 3 Monate später kam ein Schreiben von der Adimral-Direkt, dass Sie die SF1 nicht übertragen können, da es eine Sonderreglung gibt (die irgendwo ganz ganz klein geschrieben ist), dass keine Rabattübertragung möglich ist, da mein Vater der Versicherungsnehmer war. Ich durfte auch nicht vom Vertrag zurück treten, da ich eine "12 Monate Police" zugestimmt habe.

Auf Einmal haben Sie mich auf SF0 gestuft und gleichzeitig meinen KFZ-Beitrag auf 485€ erhöht (Damals als ich den Vertrag abgeschlossen hatte waren es 335€) !!!! Ich musste Nachzahlen! Die haben mich richtig verarscht!

Natürlich habe ich so früh wie möglich zum nächst möglichen Zeitpunkt gekündigt. Nun bin ich auf der Suche nach einer neuen Versicherung. Dank Admiral - stehe ich jetzt entweder auf SF 1/2 oder SF1 obwohl ich 2 Jahre ununterbrochen, unfallfrei gefahren bin.

!!!!!!!! Ich gucke gerade bei CHECK24 und vergleiche und habe spaßeshalber mal - SF0 - eingegeben und hier bietet die Admiral das gleiche für 409€ an! Wie kann das sein??! Mir schicken die ein Schreiben das ich 485€ zahlen muss & andere Menschen kriegen die gleiche Leistung günstiger??

Kann ich hier was tun, so das ich evtl. bisschen Geld zurück bekomme?

KULANZ = 0

Dumme Kommentare könnt ihr euch sparen, ich weiß das ich einen Fehler gemacht habe, dieser Fehler passiert mir NIE WIEDER. Ich hoffe auf positive Rückmeldungen....

Danke & einen schönen Tag noch

Auto, KFZ, Betrug, Rechtsanwalt, Versicherung, Rechte, Kfz-Versicherung, Verarschung, Auto und Motorrad
Kleinkind hat Fernseher kaputt gemacht - was tun?

Hallo. Ich weiß nicht weiter. Wir haben nicht viel Geld und nach langem sparen endlich einen LED SmartTv kaufen können in 49 Zoll. Es war sogar noch ein super Angebot, sonst wär dieser Traum auch geplatzt. So nun haben wir den ein halbes Jahr und heute ist es passiert. Unser 2,5 Jahre alter Sohn hat wohl laut seiner Aussage mit einem Löffel dagegen gehauen. Auf Ansprache, ob es auch die Jacke vor dem Fernseher gewesen sein könnte, wurde er auf einmal ganz leise und hat seinen kopf im kissen vergraben. Daher denke ich, dass er doe jacke vom sofa zum fernseg geworfen hat, wahrscheinlich nichtmal mit Absicht. Ich war für 30 Sekunden im Bad und habe eine Windel geholt, daher bitte keine Kommentare mit verletzter Aufsichtspflicht. Sowas geht innerhalb von 5 Sekunden :-) Ich war ihm auch nicht böse, wollte nur die Wahrheit wissen, die er ja erzählte. Die Rechnung ist bis jetzt nicht aufgetaucht, eigentlich müsste sie aber noch hier liegen (ich hoffe wir finden sie noch, sonst ist es schwierig).

So lange Rede kurzer Sinn; gibt es einen Service oder eine Versicherung, die man kontaktieren könnte? Wir haben bereits den Hersteller angefragt, den Markt, wo er gekauft wurde und im Internet nach Reparatur geschaut. Die Haftpflicht oder Hausrat wird ja wohl für sowas nicht ersetzen oder doch?

Hat jemand Erfahrung mit Fernsehreparatur?? Er ist 49 Zoll groß, da ist wahrscheinlich der Versand teurer und risikoreicher als alles andre.

Andere Ideen? Wir können uns echt kaum einen neuen leisten, der war ein totales Schnäppchen :( wäre schade um den großen Fernseh, aber so ist das nunmal mit Kindern... Vielleicht hatte ja jemand mal einen ähnlichen Fall, das passiert ja echt innerhalb von Sekunden, so schnell kann man, auch wenn man im Raum sitzt, nicht reagieren.

Danke für eure Hilfe!!

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Fernsehen, kaputt, Kleinkind, Versicherung, Smart TV

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