Hallo zusammen,

mein Vermitter drosselt in der zeit von 0 - 5 Uhr das Warmwasser. Dass heißt dass in dieser Zeit nur warmes, max. 36 Grad warmes Wasser aus dem Hahn kommt. In der restlichen Zeit ist das Wasser heiß, also über 43 Grad. Hintergrund der Frage: Ich muss als Mieter ja immer den vollen Warmwasser-Preis bezahlen, egal wie warm das Wasser tatsächlich ist das aus dem Hahn kommt. Darf der Vermieter so eine Drosselung durchführen? Habe ich Anspruch auf eine Kostenminderung/Rückzahlung? Danke.

Viele Grüße Andreas aus München