Hallo!
Ich habe einen Privatparkplatz gemietet, der in einem kleinen, schwer zu erreichenden Innenhof ist. Der Parkplatz wurde mir vom Vermieter zugewiesen, ist nicht extra beschildert (also mit meinem Kennzeichen), aber an einer gut sehbaren Stelle wurde ein Schild befestigt, dass es sich hier "ausschließlich um Privatparkplätze handelt und widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge abgeschleppt werden".
Als ich heute um 09:00 Uhr parken wollte, war mein Parkplatz von einem fremden Auto zugestellt. Das hat sich bis jetzt nicht geändert (20:00 Uhr). Ich scheue mich das fremde Auto abschleppen zu lassen, da ich Angst habe auf den Kosten sitzen zu bleiben. Jetzt zu meiner Frage (ja, das war eine lange Einleitung ^^): Notgedrungen musste ich das fremde Auto einparken. Ich habe in meinem Auto einen Zettel hinterlassen, mit meiner Handynummer (sonst wäre es ja Nötigung, wie mir der freundliche Polizist am Telefon mitteilte). Jetzt bin ich aber morgen den ganzen Tag unterwegs und auch schwer per Handy zu erreichen. Hat der Inhaber des fremden Autos irgendein Recht, dass ich ihn innerhalb einer bestimmten Zeit rauslassen muss?