Hallo, Ich habe gestern meinen Führerschein Klasse B bestanden. Darin enthalten ist ja die Klasse AM (seit Januar 2013: Zusammenschluss aus Klasse M und S).

Jetzt habe ich einen Roller der für 49 ccm und 50 kmh eingetragen ist. (Er wurde vor 2000 in den Verkehr gemeldet)

Auf dieser Seite: kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen2.html#M Steht unter der Klasse M

"Als Kleinkrafträder gelten auch Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind. Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind."

Dieser Absatz steht bei der Klasse AM auf folgender Seite nicht: http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html#AM

Also darf ich mit meinem Führerschein dann auch den Roller für 50 kmh fahren??