Hallo zusammen,

Szenario: Ein Fahrer wird geblitzt. Ein Bußgeldverfahren steht an. Der Fahrer ist nicht der Fahrzeughalter.

mich würde interessieren inwieweit geprüft wird ob der Fahrer auch der jenige ist der für das Verfahren vom Fahrzeughalter benannt wurde. Wird dort nochmals nach der Benennung abgeglichen? Wenn ja, welchen Spielraum gibt es - Sind die Fotos boimetrisch?

Vielen Dank im Voraus.

Lektion schon jetzt gelernt...