Ein Bus des ÖPNV, jedoch ohne Fahrgäste und außer Dienst (demnach auch nicht an Haltestellen gebunden) benutzt die Busspur auf den Straßenbahngleisen. Er ist weder als einrückendes Fahrzeug gekennzeichnet, noch trägt er eine Liniennummer. Darf er dennoch die Spur für sich im Dienst befindende Fahrzeuge benutzen oder muss er als "normaler" Verkehrsteilnehmer öffentliche Straßen benutzen?
Ich habe weder in der StVO noch im PBefG etwas dazu gefunden. Weiß jemand, wo so etwas geregelt ist?