Hallo,

ich habe einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts von 25 km/h erhalten. Darin wurde die Geldbuße aufgrund einer gleichen Voreintragung im Fahreignungsregister erhöht.

Ich habe bereits eine Geldbuße wegen 21 km/h zuschnellfahrens und hierfür einen Punkt in Flensburg bekommen, das liegt allerdings schon ca. 10 Jahre zurück. Ich besitze meinen Führerschein seit dem Jahr 2001 und hatte bis jetzt lediglich diesen einen Punkt in Flensburg vorzuweisen.

Nun meine Frage, ist es berechtigt mir wegen diesem Vergehen aus dem Jahr 2008, das nun schon deutlich länger zurück liegt, eine erhöhte Geldbuße aufzuerlegen? Zumal die Punkte in Flensburg nach 10 Jahren bereits getilgt sind. Oder zählen zu diese Voreintragungen auch Geschwindigkeitsvergehen, die keine Punkte nach sich ziehen?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.