Folgender Fall: Anwohnergebiet, Nebenstraße, Zohne 30. Der Parkplatz einer Wohnanlage, um den es geht, besteht schon mehr als 40 Jahre. Die Einfahrt ist zur Straße hin mit einer Kette zugehängt gegen Fremdparker, ist aber nicht durch ein Schloss gesichert, kann also von jedem geöffnet werden. So stellen sich auch tatsächlich immer wieder mal Fremdparker rein und das obwohl die Parkplätze nichtmal für jede Wohnung in der Wohnanlage ausreichen was immer viel Ärger gibt. An der Einfahrt sind deshalb schon immer zwei Verkehrszeichen angebracht. Ein Rundes weißes mit rotem Rand und darunter ein weißes rechtechiges mit der Aufschrift Privatparkplatz. Die Stadt hat vor einiger Zeit nun auch Verkehrszeichen 10 Meter daneben angebracht weil sie Anwohnerparken am Straßenrand eingeführt haben. Es liegen eben etwa 10 Meter dazwischen, nur sind deren Zeichen für den Straßenrand, unser Zeichen aber für den Parkplatz hinter dem Gehweg gedacht. Nun wollten wir unsere alten Schilder durch neue ersetzten weil diese in die Jahre gekommen sind und eine Halterung schon abgebrochen ist. Bestellt sind zwei originale nach Stvo mit Reflexfolie. Einmal ein weißes rundes mit rotem Rand und nun mit der zusätzlichen Aufschrift Privatparkplatz. Und ein rechteckiges für darunter wo ein kleines totales Halteverbotszeichen drauf ist, daneben das Bild von einem Abschleppwagen und drunter steht widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Unsere Hofzufahrt liegt zwischen den Parkplätzen an der Straße. Ein Teil ist für alle, ein Teil ist für Anwohnerparken. Bisher hat die Stadt nie etwas gesagt das wir da alte Stvo Schilder hatten, auch nicht wo sie die neuen Schilder bei der Neuregelung angebracht haben. Ich frag mich aber gerade, wenn wir nun die alten Schilder weg machen und neue hin, ob die Stadt dann blöd tun könnte, wenn ihr das auffällt. Weil man die ja von der Straße sieht und es wieder original Schilder sind. Nach dem Motto: Altbestand wird schon passen und bei neuen Schildern wer hat die hier aufgestellt und genehmigt. Stehen tut der Mast dafür auf der Grundstücksgrenze. Gelten tun sie für unseren Privatparkplatz. Und wenn ich das als Hausmeister mache, kann ich dann dafür belangt werden oder wer kriegt dann den Ärger sollte es dazu kommen? Die Wohnanlage wird von einer Verwaltung verwaltet, die Eigentümer der Wohnungen sind alles Privatpersonen. So gesehen wurden ja quasie nur Bestandsschilder erneuert und auf einen neueren Stand gebracht.