Wenn es einen Weg gibt der mithilfe des blauen Verkehrsschildes 241-31 https://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage#/media/File:Zeichen_241-31.svg
in getrennten Rad und Gehweg eingeteilt ist, gilt der Radweg als Teil der Straße. Die Bordsteinkante ist links vom Radweg. In der Situation geht es darum ob eine Haltlinie von einer Ampel die mit auf den Radweg gezogen wurde Gültigkeit hat und damit anzeigt das die Ampel auf für den Radweg gilt.