Frage an Juristen, wie ist hier das Verhältnis?

Ich schreibe eine Hausarbeit, StrafR I, es geht um das Tätowieren Minderjähriger. Eine 14-Jährige lässt sich, von einer qualifizierten Fachkraft, gegen den Willen der Eltern tätowieren. Nach § 228 StGB wäre sowas ja eigentlich möglich, weil die Minderjährige es ja wollte, aber muss man trotzdem sagen, dass es eine Körperverletzung ist, weil man mit 14 noch nicht alle Folgen überdenken kann etc., oder ist die Tätowierung gerechtfertigt gem. § 228 StGB?

Ich würde sagen, die Einsichtsfähigkeit lag nicht vor, da man mit 14 noch nicht weiss, welche Folgen das hat und, dass es vielleicht eher eine "Affekthandlung" war, weil es ihr am nächsten Tag gar nicht mehr gefällt?

Sachverhalt:

Die 23-jährige Lydia (L) eröffnete bereits mit 21 Jahren ihr eigenes Tattoostudio. In nur zwei Jahren hat sie sich einen Ruf als talentierte und sorgfältig arbeitende Tätowiererin in der Szene erarbeitet. Das hat auch die 14-jährige Samira (S) mitbekommen, die es kaum erwarten kann, sich endlich ihr erstes Tattoo stechen zu lassen. Als Motiv hat sie sich einen Mantarochen ausgesucht, den sie sich auf den Rücken stechen lassen will. Seit sie die Tiere beim Tauchen im Jahr zuvor gesehen hat, fühlt sie sich ihnen besonders verbunden. Weil sich ihre Eltern strikt gegen eine solche „Verunstaltung des Körpers“ aussprechen, Samira das Tattoo aber unbedingt haben will, macht sie kurzerhand heimlich einen Termin bei L aus. Vorher hat sich S auch bereits über den Vorgang des Tätowierens informiert, bei dem die Tattoo-Farbe mit speziellen Nadeln bis zu zwei Millimeter tief unter die obere Hautschicht eingestochen wird, was schmerzhaft sein kann und im Nachgang die Haut zum Anschwellen bringen und sich wie kleine Entzündungen verhalten kann. Bei dem Termin wird S von L insbesondere darüber ordnungsgemäß aufgeklärt. Neben dem Ablauf und den Folgen informiert L die S auch über die Kosten und den hohen Aufwand einer möglichen Entfernung des Tattoos. S lässt sich das Tattoo stechen und geht im Anschluss glücklich aus dem Studio.

Als Lydia am nächsten Tag zum Tattoostudio geht, trifft sie vor dem Studio die wutentbrannten Eltern mit ihrer Tochter S an. Der Vater wirft L vor: „Dass Sie sich nicht schämen! Ein so junges Mädchen zu tätowieren, verstößt doch gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden.“ Auch bei S selbst ist die Begeisterung verflogen, da ihre Freunde von dem Tattoo nicht so begeistert waren, wie sie gehofft hatte. Bevor die Eltern ihre Ankündigung, die Polizei zu rufen, in die Tat umsetzen können, kommen mehrere Polizeibeamt*innen und nehmen L wegen der Geschehnisse vom Vortag fest.

Tattoo, Jura, Rechtswissenschaft

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