Nimmt man durch Kündigung der Wohnung der verstorbenen Mutter automatisch das Erbe an?
Hallo zusammen,
meine Mutter ist leider vor kurzem verstorben. Da wir vom Standesamt keine Sterbeurkunde erhalten haben bisher, konnten wir den Mietvertrag von ihr nicht kündigen (Vermieter braucht Sterbeurkunde). Da wir bisher keine Sterbeurkunde vorlegen konnten, möchte der Vermieter eine Sterbeurkunde + ein Erbschein.
Wenn wir nun die Sterbeurkunde irgendwann bekommen und damit eine Kündigung einreichen, nehmen wir dann automatisch das Erbe an? Oder hat die Kündigung damit nichts zutun?
Nur kurz zur Info: Wir erklären uns natürlich bereit, die Wohnung zu räumen usw. aber möchten das Erbe nicht annehmen.
Vielen Dank vorab für die Antworten.
Liebe Grüße
Marc