PennyBoard Straßenverbot?

Hallo Ich habe diese woche vom 04. bis zum 08. April SozialPraktikum, und die Einrichtung die mich betreut, ist nicht weit von mir entfernt, also dachte ich mir, ich fahre mit meinem Pennyboard dorthin, damit auch ich etwas spaß daran habe. Den zweiten tag, also heute wurde ich von einem Polizisten angehalten und etwas unhöflicher gebeten, mein Pennyboard nicht zu benutzen, da es "EIN SPORTGERÄT IST, UND DU DAMIT NICHT AUF DER STRAßE, SONDERN HÖCHSTENS AUF DEM SPORTPLATZ ODER ZUHAUSE FAHREN DARFST" Diese Logik soll mir mal wer erklären, ich meine- mit nem Skate/PennyBoard auf graß fahren? schlließlich habe ich mir das Pennyboard nur geholt von A nach B zu kommen- und ich fahre seit einem 3/4 jahr pennyboard auf den straßen und es hat nie jemand was gesagt. Ich habe mir sein gelaber angehört und bin hinter der nächsten ecke weitergefahren

Ich persönlich fand das so unnötig, da wir in einem Dorf mit vllt. 500 einwohnern wohnen, und meiner meinung nach wichtigere dinge nachzugehen sind- Zitat einer Freundin, mit der ich kurz über dieses Thema schrieb: "DA PASSIEREN MINÜTLICH LEBENSBEDROHLICHE AUTOUNFÄLLE, MENSCHEN WERDEN ERPRESST ODER GETÖTET, LÄDEN WERDEN AUSGERAUBT, UND DER HAT NICHTS BESSERES ZU TUND, ALS EINEN 14JÄHRIGEN MIT EINEM PENNYBOARD VON DER STRAßE ZU JAGEN" Ja ich bin 14 und könnte mich damit strafbar machen es fortzusetzen FALS DAS STIMMT, WAS MIR DER POLIZIST SAGTE

Jetzt kommt ihr ins Spiel:

Ist es strafbar, ein Skate/Pennyboard auf der Straße zu benutzen? Ich würde mich über Antworten bzw. Beweise/ gegenbeweise aus der StVO freuen, damit ich weiß, ob ich dem das nächste mal "Ins gesicht kacken" soll, oder das fahren lassen sollte

Grüße: Eniqma aKa Erik

Polizei, Skateboard, Gesetz, gesetzbuch, Justiz, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung
Wann spricht sich rum, dass man in der Stadt freie Spurwahl hat?

Gestern beim Paarduell (ja, wir schauen das an): Sky du Mont erzählt, dass man Mirja (seine Frau), wenn die Auto fährt, immer schon von weitem hört. Sie erzählt, dass die Hamburger ja alle verrückt sind und links fahren. Sie fährt dann hupend rechts vorbei und schert wieder ein.

Es ergibt sich die Frage, wann sich das Gesetz endlich bei allen rumspricht und das Thema hinter einem auffahrender Leute erledigt.

Ich meine natürlich das Gesetz:

§ 7 StVO

Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 (da geht es um die Verkehrsdichte) nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

Weil es scheinbar neu ist (wobei es keine Zeit vor dieser Regelung gab. Es gibt nur Käffer und Zeiten, in denen es innerorts kaum zweispurige Straßen gab), eine kleine Umfrage:

Vielleicht kann man ja etwas bewirken, wenn man das in die Bildzeitung schreibt. 100%
Echt! Das ist neu! Glaube ich nicht! 0%
Wieder was dazugelernt. 0%
Ich ärgere mich auch aber wahrscheinlich noch in hundert Jahren. 0%
Ich warte auch darauf, dass mich wer beim Fahrstreifenwechsel auf rechts rammt. 0%
Auto, Verkehrsrecht, Führerschein, Rechtsfahrgebot, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung
Wie viel ps beim ersten Auto als Fahranfänger?

Hi.
Bin derzeit männlich 17 und fahre schon seid nem 3/4 Jahr im Rahmen des bf17. Da ich bald 18 werde schaue ich mich schon nach einem Auto um. Ich könnte das Auto meines Bruders nehmen welches er von meiner Schwester vor zwei Jahren abgekauft hat aber noch nicht genutzt hat da er keine Führerschein hat. Meine Bedenken sind jedoch dass das Auto Hyundai Atos Prime nur 58 ps und ich der Auffassung bin das überholvorgänge und das auffahren auf die Autobahn doch schwierig werden können. Meine Mutter hatte das Auto bevor meine Schwester es hatte und sagte es dauert halt bissl bis man auf Geschwindigkeit kommt. Meine Mutter hat jetzt einen Hyundai i10 mit 69 ps und da ich auch häufig mit ihr fahre hat man sich natürlich dran gewöhnt und somit wäre es auf die 58 ps runter zu gehen ja ein Rückgang. Daher meinte ich letztens zu meiner Mutter dass ich ein Auto mit mindestens 70ps will um sichert überholen zu können und auf die Autobahn auffahren zu können, da ich es auch als Sicherheitsrat Risiko sehe zu wenig unter der Haube zu haben. Da sagte meine Mutter was ich denn mit so viel ps will da fahr ich mir nur die Ohren mit ab, worauf ich antwortete das 70 ps für ein Auto wenig ist und ich wie gesagt auch problemlos auf die Autobahn und überholen will. Habe schon mal geschaut und finde den vw Golf 3 Erstzulassung  1997 mit 101 ps Benziner sehr schön nicht zu Gros Nicht zu klein und auch ausreichend ps und nur weil man sie hat muss man sie ja nicht nutzen. Was meint ihr zu dem Fall wie viel ps sollte man als Fahranfänger haben? Ich habe eher einen sportlichen aber aus meiner Sicht trotzdem sicheren und vorausschauenden Fahrstil ( natürlich kann man meine fahr Erfahrung nicht mit jemanden gleich setzen der seid 20 Jahren unfallfrei fährt!)
Bitte mit Begründung
Danke Mit freundlichen Grüßen

Auto, Schule, Sicherheit, VW, Leistung, Golf, Führerschein, Motor, Autobahn, fahranfaenger, Hyundai, PS, Sportlich, Straßenverkehr, überholen, BF17, Erfahrungen
Strafe Mittelfinger gegen Zivilpolizisten?

Hallo zusammen,

bin heut von der Arbeit nach Haus gefahren, und auf der linken Spur bei nasser Fahrbahn konsequent meine 140 Km/h gefahren, als sich plötzlich ein VW Golf näherte, er fuhr dicht auf und gab mir Lichthupe, ich fühlte mich bedrängt, ich trat auf die Bremse, weil ich mir das nicht gefallen lassen wollte ... anschließend fuhr ich auf die rechte Spur, er kam links auf gleiche Höhe und ich zeigte ihm versehntlich den Mittelfinger. Ein Fehler meiner Seite!

Ich konnte ihn für kurze Zeit abhängen, aber er verfolgte mich, und kam wieder auf gleiche Höhe links neben mir, er zeigte mir sein Polizeiausweis und ich musste ihm folgen zum nächsten Rastplatz. Führerschein und Fahrzeugschein wollte er sehen, er fragte mich warum ich sowas mache und ich erklärte ihm, das mich das nervt, wenn ich bedrängt werde und genötigt werde mit Lichthupe, er klärte mich auf das ich mich so aber nicht verhalten dürfe mit dem Mittelfinger. Ich entschuldigte mich bei ihm, das ganze tut mir leid, erklärte ich anschließend ... ich fragte was mich erwartet und er meinte, Punkte wahrscheinlich, vielleicht ein Fahrverbot und eine Geldstrafe im vierstelligen Betrag oder sogar Freiheitsstrafe ... als wir zum Ende kamen, sagte er noch er überlegt es sich und ich werde von ihm hören.

Was meint ihr, brauche dringend Rat, weil ich mir mein Kopf die ganze Zeit zerbreche und ziemlich Schiss habe ...

Polizei, Bußgeld, mittelfinger, Strafe, Straßenverkehr, Beamtenbeleidigung
Zaun des Nachbarn engt Hofeinfahrt stark ein - was kann man da tun?

Hallo!

Ich wohne in einem 9-Familienhaus aus den 60ern auf dessen direktem Nachbargrundstück ein Einfamilienhaus steht. Dort wohnt eine Familie, die sich letztes Jahr einen Hund anschaffte & das ganze Grundstück einzäunte, damit der Hund nicht auf die Straße rennen kann.

Der "Hundezaun" dürfte rund 120 cm hoch sein & steht genau auf dem Grenzstein -------> was leider zur Folge hat, dass die Mieter & Eigentümer des Hauses, in dem ich wohne, massive Probleme beim Ein- und Ausfahren in die enge Hofeinfahrt haben. Es sind zwar bisher noch keine Autofahrer an dem Zaun hängengeblieben, doch engt er die ohnehin nicht sehr breite Einfahrt zusätzlich ein. Speziell bei Nacht soll es lt. den Mitbewohnern sehr schwer sein, ein- und auszufahren (diese Zufahrt führt zu Hausparkplätzen, die einige Bewohner anmieteten).

Ich selbst habe damit ganz ehrlich kein direktes Problem, da mein Auto in der benachbarten Garagenzeile sein "Domizil" hat, aber wenn ich direkt vor das Haus fahre, um etwa sperrige Dinge abzuladen usw., ist der Zaun auch für mich zumindest nicht ganz ohne um es so zu formulieren. Aber das passiert einmal pro Monat, das ist mir egal.

In unserem Haus häufen sich jedoch inzwischen die Beschwerden ---------> die meisten gehen bei mir ein (bin nebenher Hausmeister in diesem Haus) oder direkt bei der Baugenossenschaft. Ich habe jetzt noch keine Rücksprache mit der Baugenossenschaft gehalten & auch die Mitbewohner des Hauses mehr oder weniger vertröstet ... ich weiß nämlich selber echt nicht, was man da tun kann bzw. ob man überhaupt was machen kann. Der Hundezaun steht direkt auf dem Grenzstein, somit rein rechtlich noch auf dem Grundstück des Nachbarhauses.

Ich würde die Leute gern stv. für die Mitbewohner, da man sich kennt & das echt nette Leute sind, drauf ansprechen, aber ich weiß auch nicht wie... eben weil es wirklich eine freundliche Familie ist mit der ich keinen Krach haben möchte. Wir kennen uns schon ewig, da möchte ich die gute Verbindung nicht wegen so einer Sache "kappen" die mich garnicht selber betrifft.. die anderen Mieter haben das selbe Problem --------> wir haben in der Siedlung eig. ein traumhaftes Klima, sodass es jedem betroffenen schwerfällt seinen Unmut über diesen Hundezaun auszusprechen.

Ich warte eig. nur darauf, dass irgendwann mal einer den Zaun streift & sein Auto verkratzt.. weil ich genau weiß, dass das bald sicherlich nicht ausbleibt.. was kann man dann machen?

Die Hausverwaltung habe ich wiegesagt noch nicht kontaktiert, wollte das aber ggf. tun. Wollte mich erstmal hier erkundigen, was ihr in der Situation machen würdet.. ein gutgemeinter & sinnvoller Rat wäre mir echt wichtig :)

Würde euch schonmal danke sagen & wünsch' noch 'nen angenehmen Sonntagabend!

Viele Grüße!

Auto, Haus, Familie, Wohnung, Recht, Mietrecht, Nachbarn, Nachbarschaft, Straßenverkehr, Zaun
Wer kennt sich mit Straßenverkehrsrecht aus (zugeparkt)?

Hallo,

folgendes hat sich heute morgen um 06:30 Uhr abgespielt.

Die hochgeladene Skizze zeigt unser Auto in rot. Das Auto in gelb hat uns wieder einmal zugeparkt. Letztes Mal konnte man noch raus, da hinter uns keiner stand, aber dieses mal war es völlig unmöglich. Der Parkbereich befindet sich in einem Wohngebiet mit Häuserblocks. Es handelt sich um eine Seitenstraße (Sackgasse).

Aufgrund der Tatsache, dass wir nicht raus konnten, riefen wir die Polizei. Die werten Kollegen erst auch ganz freundlich, "Guten Morgen...". So, und nach der Erklärung der Situation, wo wir auch erwartet hätten, dass man uns eigentlich Recht gibt, und das gelbe Auto eigentlich entfernt werden müsse, sagte man uns, "Eigentlich dürfen wir hier auch nicht stehen...". Baff. Tja, ok. Wenn wir da nicht stehen dürfen, dann darf das der gelbe Wagen doch erst recht nicht? Der hatte nicht nur uns die Durchfahrt blockiert, sondern auch der Nachbar rechts neben ihn der auch dem Parkplatz parkte, konnte ja eigentlich auch nicht raus.

Tja, nach einer recht aufbrausenden Diskussion stellten wir dann fest, man wollte uns nicht helfen. Wir gingen dann wieder. Die Polizei (3 Mann in einem Streifenwagen) fuhren dann auch wieder davon, ohne das sich irgendetwas tat. Das gelbe Auto entfernte sich dann auch um 07:40 Uhr, das konnte ich dann noch beobachten.

Tja. Ich sitze hier nun etwas ratlos am PC. Ich weiß jetzt nicht, ob wir im Recht gewesen sind. Man erwartet ja doch eigentlich etwas Hilfe. Unsere Einschätzung war ja eigentlich "Du bist zugeparkt" der gelbe Wagen muss weg. Oder sind wir einfach im Unrecht und die Polizei waren hier einfach die Hände gebunden oder wollten dich nicht helfen. Wir ist hier die Rechtslage? Kann jemand dazu was sagen?

Was ich noch nachträglich erwähnen muss. Wir parken schon seit Jahren dort und wurden noch nie bestraft. Leute die links daneben parken, also in der Mitte des Wendekreises, wurden dort schon verwarnt. Auch wir bekamen zwei Mal eine Verwarnung, weil wir in der Mitte des Wendekreises geparkt hatten. Aber wie gesagt, an der Seite des Bordsteines hat noch nie irgendjemand was gesagt.

Danke und Gruß

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Auto, Verkehr, Polizei, Verkehrsrecht, parken, Straßenverkehr
Ist es verboten, in einer Einbahnstraße rückwärts seitlich einzuparken?

Also es geht um folgende Situation: Ich war in Darmstadt (spielt das eine Rolle? Ich weiß es nicht...) und parke mein Auto in einer Einbahnstraße seitlich am rechten Rand auf markierten Parkplätzen in Fahrtrichtung. Sollte ja eigentlich kein Problem sein oder?

Allerdings kam, nachdem ich eingeparkt habe und gerade ausgestiegen bin, eine Parkscheinkontrolleurin auf mich zu und sagt zu mir ungefähr folgendes:

"Sie haben wohl noch nicht lange ihren Führerschein..."

Ich bin achtzehn Jahre alt und habe ihn seit Juli diesen Jahres, also noch nicht lange.

Daraufhin sagte sie:

"Wie sie wissen sollten, ist es in Einbahnstraßen nicht erlaubt entgegen der Fahrtrichtung zu fahren."

Dann habe ich gesagt, dass ich ja nur einparken wollte und hinter mir kein Auto war oder irgendjemand durch mein Einparken verhindert wurde. Ich bin auch nur soweit zurück gefahren wie zum Einparken nötig, also ich bin jetzt nicht 15 Meter zurück gefahren um in eine andere Parklücke zu kommen o.Ä.. Außerdem meinte sie am Ende, dass sie "nochmal ein Auge zudrücken würde"... Deshalb denke ich nicht dass es für mich irgendwelche Folgen hat oder sie das an die zuständige Stelle weitergegeben hat, aber mich würde trotzdem interessieren ob an ihrer Aussage was dran ist oder ob sie das nur aus "Langeweile" gemacht hat?

Ich hänge nochmal ein Bild an von dem ungefähren Standort und eine "kleine Skizze" (ich entschuldige mich jetzt schon für meine Zeichenkünste). Das weiße Rechteck soll mein Auto vor dem Einparken darstellen, der Pfeil ist der Weg den ich rückwärts in die Parklücke zurück gelegt habe und das rote Rechteck ist dann die Parkposition meines Autos.

Schönen Abend und Danke schonmal für die Antworten!

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Auto, KFZ, Recht, Führerschein, Autofahren, Probezeit, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Einbahnstraße

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