Bearbeitungsgebühr der Rsag?

3 Antworten

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Dann bleibt dir wohl nicht anders übrig als anzurufen.

Das mit Betrug und Unterschlagung ist völliger Quatsch. Wer so einen rechtlichen Quatsch schreibt, sollte mal einen Blick ins BGB werfen. Der Finder und das Fundbüro dürfen dir angemessene Kosten für Aufbewahrung und Ermittlung in Rechnung stellen.

In meiner Stadt bei meinem Verkehrsunternehmen war es 1 Euro, die Tochter meiner Bekannten hatte auch eine Tasche vergessen. Mir ist aber auch bekannt, dass städtische Fundbüros gerne mal 10 Euro und mehr nehmen. Die Kommunen sind halt pleite.


Littelstars 
Beitragsersteller
 12.12.2015, 23:32

Danke na dann werde ich gleich um 8 Uhr mal anrufen und hoffen das Der Rucksack dort auch ist,

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Bearbeitungsgebühr darf immer dann verlangt werden, wenn es dafür eine rechtliche Grundlage gibt. So gibt es z.B. Kostensatzungen.

z.B. Stadt Annaberg-Buchholz:

Für die Aufbewahrung einschließlich Aushändigung von Fundsachen an den Verlierer, Eigentümer oder Finder

1. bei Sachen bis zu 500,00 Euro Wert 2 % des Wertes mind. 2,50 Euro

2. bei Sachen über 500,00 Euro Wert 2 % von 500,00 und 1 % des Mehrwertes

Vermutlich hat die RSAG auch eine Kostensatzung.

Wüsste nicht inwiefern und aufgrund welcher rechtlicher Grundlage ein Verkehrsunternehmen Gebühren für vergessene Sachen von Kunden verlangen darf.

Sie dürfen ein Ausweisdokument fordern, aber mehr auch nicht. Alles andere wäre Unterschlagung, bzw. beim verlangen von Gebühren ( versuchter ) Betrug.

Wenn das Unternehmen die Sachen nicht kostenlos heraus gibt, dann gleich die Polizei rufen.

Und vor Ort kontrollieren ob nichts vom Inhalt des Rucksacks fehlt.