Habe ich je eine Chance, einen LKW zu fahren?

Hallo Community, mal kurz zu meiner Person: Ich bin 23 Jahre alt, habe 2013 meine Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik bei einer Spedition abgeschlossen und arbeite nun seit 2 1/2 Jahren bei einer anderen Firma als Staplerfahrer in der Getränkelogistik. Habe also mein ganzes Berufsleben mit LKW zu tun und habe mich, nachdem ich den Gedanken eigentlich ständig im Hinterkopf hatte, dazu entschlossen selber LKW zu fahren. Ich weiß dass viele davon abraten, aber ich habe das Gefühl dass es das Richtige für mich ist, ich bin gerne auf der Straße (fahre mit dem PKW 50.000 Kilometer ca.), bin unter der Woche gerne alleine, bewege gerne große Fahrzeuge und so weiter. Bedingt dadurch dass ich schon lange mit LKW Fahrern zu tun habe ist mir bewusst dass es kein 8 Stunden Job ist und es sich nicht nur um das Fahren selber handelt, ich habe also keine rosarote Brille auf. Nun kommt das Hindernis: Ich kann mir den Führerschein und die dazugehörige Qualifikation nicht leisten! Laut meiner Recherche belaufen sich die Kosten auf 6 - 8000 Euro, soviel Geld hab ich nunmal nicht unterm Kopfkissen liegen. Jetzt gibt es 4 mir bekannte Möglichkeiten:

1.: Vom Arbeitsamt finanzieren lassen. Aber da habe ich so wie ich erfahren habe keine Chance da ich eine Ausbildung in einem anderen Bereich habe. Zudem müsste ich ja erstmal arbeitslos werden, was ich ja eigentlich verhindern will.

2.: Die Ausbildung zum Berufskraftfahrer machen: Auch das kam mir schon in den Sinn, allerdings habe ich bereits einen gewissen Lebensstandard, sprich Auto, Versicherungen, Miete und so weiter, das alles ist mit einem Azubigehalt nicht finanzierbar, außerdem könnte ich dann erst mit 27 ins Berufsleben starten, auch etwas unvorteilhaft in meinen Augen.

3.: Von einer Firma finanzieren lassen. Es soll ja Firmen geben die Quereinsteigern den Schein finanzieren da der Nachwuchs ausbleibt. Im Gegenzug verpflichtet man sich für 2 - 5 Jahre für die Firma zu fahren. Der Nachteil hierbei ist ganz klar, dass man in dieser Zeit der Firma ausgeliefert ist da diese regelrecht mit einem machen kann was sie will, denn kündigen kann man ja nicht mehr da der Schein ansonsten zurückgezahlt werden muss. Das ist allerdings meine letzte Hoffnung, gibt es vielleicht anständige Firmen die auf der Suche nach motiviertem Nachwuchs sind und bereit wären alles zu finanzieren? Ich habe mir die Idee LKW Fahren schon mehrmals wieder aus dem Kopf geschlagen und komme doch immer wieder darauf zurück da ich das Gefühl nicht loswerde dass es das Richtige für mich ist. Kennt ihr noch andere Wege oder kennt ihr gute Firmen im Raum Oberbayern die für sowas in Frage kommen? Alternativ auch in NRW rund um Krefeld, da meine Mutter dort wohnt und ich sowieso hin und wieder überlege ebenfalls nach NRW zu ziehen, sollte sich dort etwas ergeben wäre das auch eine Möglichkeit.

Ich bin um jeden Ratschlag froh, vielleicht ergibt sich ja auf diesem Wege etwas, vielen Dank schonmal!

Gruß

Beruf, Führerschein, Berufskraftfahrer, Finanzierung, LKW, LKW-Fahrer, Logistik, Quereinsteiger, Straßenverkehr
Gokart nur Kinderspielzeug oder möglich auch auf der Straße zufahren?

Ich weiß, dass die Gokarts unter Spielzeuge fallen. Hab letztens erst einen Erwachsenen auf so ein Gokart den Gehweg benutzen sehen. Dabei sind mir doch einige Fragen aufgetaucht, welche mir im Zusammenhang mit den Gokarts (mit Pedalen!) einfallen.

1.) Könnte man von der örtlichen Polizei eine Genehmigung/ Erlaubnis bekommen, mit diesen Fahrzeugen, vorausgesetzt man hat Lichter dran, auch in 30er Zone auf Straßen fahren zu können als Erwachsener, wenn man körperlich sowieso eingeschränkt ist und kein anderes Fahrzeug hätte? (Praktisch also eher so Ausnahme; ich habe z. B. Über einen gelesen, dem die Polizei erlaubte auf den Gehweg E-Roller zufahren, wenn er ganz langsam fahren würde also so 6 Km/h, aber der war nicht körperlich eingeschränkt)

2.) Außer auf den Fußgängerwegen, darf man damit auch speziell auf den Radwegen fahren?

3.) Kann man mit einen Gokart Steigungen auch schaffen und ist es vergleichbar mit einen Liegerad bzw. schwer zu schaffen?

4.) Erreicht man mit den Teilen die gleiche Geschwindigkeit wie auf den Fahrrädern und kann man die 3-Gang-Schaltungen auch mit einen Fahrrad mit 3-Gängen vergleichen?

5.) Ich habe gelesen, dass es viele Erwachsene gebe, die Interesse hätten, so ein Gokart zufahren. Daher gibt es diese Fahrzeuge mit Pedalen ja auch für Erwachsene. Wollte mal wissen, ob hier speziell auch welche Personen, Jugendliche und Erwachsene gibt, die Gokart fahren? Gerne mit Altersangabe

Fahrrad, Polizei, Spielzeug, fahren, Fahrzeug, Behörden, gokart, Straße, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Kettcar
Spezielle Vorfahrtsregelung an einer Ampelkreuzung – Was ist richtig?

Hallo zusammen. Mit Sicherheit wird es hierzu eine eindeutige und klare Regelung geben, jedoch bin ich durch meine Recherchen im Netz sehr verunsichert; zumal ich keine abschließende Antwort gefunden habe.

Ich werde zunächst die Kreuzung erklären (siehe Bild) und danach auf die eigentliche Fragestellung zurückkommen (wahrscheinlich dann ganz unten).

Danke für eure Antworten.


Die Kreuzung (bitte auch das Bild ansehen)

Ich befinde mich auf einer nicht allzu breiten Straße (Hauptstraße A) am Ende einer Wohngegend und verlasse kurz vor der Kreuzung die 30-Zone.

Die Straße kreuzt eine Bundesstraße (Hauptstraße B). Direkt vor der Bundesstraße geht eine kleine Nebenstraße (C) rechts hinein. Sie verläuft parallel zur Hauptstraße B. Die Ampel, welche für mich bestimmt ist, ist auch aus der Nebenstraße C einsehbar, ebenso das Stopp-Schild.

An allen drei genannten Straßen gibt es eine Haltelinie.


Die Situation

Ich (blaues Auto) komme aus der 30-Zone und möchte geradeaus über die Bundesstraße fahren (weiter der Hauptstraße A folgen). Die Ampel ist bereits rot, weshalb ich an der Haltelinie halte.

Aus Nebenstraße C nähert sich das grüne Auto der Kreuzung und deutet zunächst kein Abbiegen an. Einige Sekunden später fährt das grüne Auto in den Kreuzungsbereich hinein, befindet sich nun leicht links vor mir und blinkt jetzt auch links. So muss der Fahrer des grünen Autos nicht warten, bis ich und folgende Fahrezeuge vorbei sind.


Die Frage

Darf das grüne Auto (aus Nebenstraße C) bei roter Ampel in den Kreuzungsbereich einfahren? Wenn es warten würde, wer hätte bei grüner Ampel Vorfahrt?

Bild zum Beitrag
Ampel, Straßenverkehr, Vorfahrt, Kreuzung, Vorfahrtsregeln
Fahrradfahrer "übersehen" aber kein Unfall - Anzeige?

Hallo Gute Frage Community,

Mir wäre letzte Woche fast ein Fahrradfahrer in die Seite meines Autos gefahren.

Ich bin aus der Tiefgarage "gefahren", also ich rolle da immer höchstens in Schrittgeschwindigkeit raus, mit gedrückter Kupplung und Fuß auf der Bremse, damit ich notfalls schnell anhalten kann. Währenddessen vergewissere ich mich immer dass ich fahren kann. Auf beiden Seiten der Straße habe ich niemanden gesehen, und auch auf den Gehwegen nicht. Links ist der Gehweg ein bisschen durch die Holzlamellen unseres Müllhäuschens bedeckt. Fußgänger bzw. bei Dingen die sich in normaler Geschwindigkeit fortbewegen kann man rechtzeitig reagieren.

Als ich schon mit der Schnauze des Autos über dem Gehweg stand meinte meine Beifahrerin nur "Vorsicht", weshalb ich dann auch angehalten habe, aber ich stand ja schon auf dem Gehweg und habe trotzdem niemanden gesehen. Erst als der Fahrradfahrer "gehts noch?!" Brüllend neben mir auf dem Gehweg(!) angehalten hat, habe ich ihn gesehen. Er muss also mit einer Geschwindigkeit da lang geradelt sein dass ich ihn bei meinem Check dass ich fahren kann nicht gesehen habe, und er so hart abbremsen musste. Ich habe ihn gemustert und er stand einfach auf seinem Fahrrad und hat mich böse angeschaut, er musste also wirklich nur abbremsen, und es ist kein Unfall passiert. Da er ziemlich aggressiv wirkte, und ich keinen Streit vom Zaun brechen wollte da ja im Endeffekt nichts passiert ist, was mir auch meine Beifahrerin versichert hat, bin ich weitergefahren. Ich hatte so eine Situation noch nie, und man bekommt so Situationen mit Fahrradfahren ja oft mit. Da ärgern sich beide Parteien und fahren weiter wenn nichts passiert ist. Jedoch habe ich dann im Rückspiegel gesehen dass er, immer noch auf dem Gehweg stehend, mir hinterhergeschaut hat und aufs Nummenrschild gestarrt hat, wahrscheinlich um sich dieses zu merken. :/

Ich mache mir schon seit dem Vorfall solche Vorwürfe ob ich nicht falsch reagiert habe, und habe die Befürchtung dass er mich anzeigt. Als ich vorhin an einem Stoppschild bei uns im Ort stand, ist ein Auto an uns vorbei gefahren, aus dem der Beifahrer auf mich zeigte so getreu dem Motto "die da, das da!" Vielleicht unser Auto? Und ich habe gesehen wie dieses Auto dann auf einen Parkplatz fuhr, von dem aus man zu unserer Örtlichen Polizeistelle kommt. Mein Kopfkino ist so am rattern. Aber wofür kann er mich anzeigen? Ich habe von Fällen gelesen die vor Gericht landeten, bei denen der Fahrradfahrer komplett die Schuld hatte, da er fälschlicherweise auf dem Gehweg fuhr. Und wäre er auf der Straße gefahren, hätte ich ihn zu 100% gesehen. Aber eigentlich will ich mir garnicht so einen Kopf machen, weil das ja kein Unfall war. :/ Wie würdet ihr das als Außenstehende beurteilen?

Entschuldigt den Roman, aber nach der Situation vorhin bin ich total verunsichert. :(

Unfall, Verkehr, Polizei, Recht, Gesetz, Straßenverkehr
Wird ein Streckenverbot (Tempo 30) dort aufgehoben, wo es für den Gegenverkehr beginnt?

Eins vorweg, ich bin verkehrsrechtlich eigentlich ganz gut auf Stand und kenne auch die hier betroffenen Paragraphen. Dennoch kann ich zu folgender Situation nirgends eine Rechtsgrundlage finden:

Ich fahre mehrmals in der Woche eine Nebenstraße außerorts, die nur über Felder und mitten in der Prärie an einer Bauhof-Einfahrt vorbeiführt. Dort hat man vor kurzem in beiden Richtungen vor der Ausfahrt jeweils ein 274er Verkehrszeichen aufgehängt, was 30 km/h Höchstgeschwindigkeit vorschreibt, ohne Zusatz. Unmittelbar vor und hinter der Bauhof Ausfahrt befinden sich nur Felder und keine Gefahrenstellen.

Die nächste Ortschaft ist ca. 2 km entfernt, das Streckenverbot wird nach der Ausfahrt nirgendwo aufgehoben. Bedeutet das ernsthaft, dass hier die 2 km bis zur nächsten Ortschaft mit 30 km/h weitergefahren werden muss? Wäre ja laut StVO tatsächlich der Fall.

Nun aber die Kernfrage: Hebt sich das Streckenverbot in dem Fall dort auf, wo es für den Gegenverkehr durch das entsprechende 274er Schild beginnt?

Denn auch wenn das 274er Schild nicht mit einem Zusatz versehen ist, ist ja klar ersichtlich, dass das Streckenverbot nur aufgrund der Ausfahrt gilt. Ich finde dazu jedoch nirgendwo ein verwertbares Gerichtsurteil oder irgendeine Grundlage, wie mit dieser Situation im Ernstfall umzugehen ist.

Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Bußgeld, Richter, Straßenverkehr
Entziehung der Fahrerlaubnis - ab wann darf ich nicht mehr fahren, nach Eintreffen des Briefes?

Vor ca 5 Wochen wurde ich mit THC im Blut angehalten. Der Wert war hoch und nun ist auch der Brief des Landrats eingetroffen. (Dienststelle Straße und Verkehr)

In der Kurzbeschreibung steht Entziehung der Fahrerlaubnis und weiter unten folgende Sätze: "Da Sie den Konsum von Cannabis und das Führen eines Kraftfahrzeuges nicht trennen können, beabsichtige ich, Ihnen die Fahrerlaubnis konstenpflichtig zu entziehen. Alternativ haben Sie noch die Möglichekeit kostenfrei freiwillig auf Ihre Fahrerlaubnis zu verzichten. (...) Gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz gebe ich Ihnen Gelegenheit, sich innerhalb einer Woche schriftlich zu der beabsichtigten Maßnahme zu äußern."

Meine Fragen nun:

Ab wann darf ich denn nun nicht mehr ins Auto steigen und fahren?

Darf ich noch diese eine Woche abwarten bis mir der Führerschein kostenpflichtig abgenommen wird und in dieser Zeit auch fahren?

Gilt dieser Brief nun schon als Urteil? Denn die Worte "(...) beabsichtige ich, Ihnen die Fahrerlaubnis kostenpflichtig zu entziehen", klingen eher nach einer Ankündigung der Maßnahme und nicht nach einem bereits verhängten Urteil.

Folgt noch ein weiterer Brief? Zudem wurde ich nicht über das zu zahlende Bußgeld informiert.

Vielen Dank im Voraus!

Auto, Verkehr, Polizei, Verkehrsrecht, Führerschein, Drogen, Cannabis, Fahrerlaubnis, Ordnungswidrigkeit, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Betäubungsmittelgesetz
Unabsichtlich über Rot gefahren?

Hallo,

ich bin heute beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt worden, allerdings in einer Situation, die ich nicht allein verursachst habe:

Ich fuhr auf eine T-Kreuzung mit Ampel zu, um links abzubiegen. Die Spur rechts von mir führte geradeaus. Vor der Ampel liefen plötzlich 2 Männer (oder Jugendliche) über die Straße. Ich war relativ erschrocken und bin auf die rechte Spur ausgewichen, weil ich vielleicht nicht schnell genug hätte Bremsen können. Ich habe spontan reagiert, vielleicht auch nicht richtig, aber es kam zumindest zu keinem Unfall. Die Ampel der rechten Spur habe ich in diesem Moment aber völlig übersehen und bin über die rote Ampel gerollt, während ich gebremst habe. Ich muss zugeben, dass ich nicht sagen kann, ob ich auf der rechten Spur vielleicht stärker hätte bremsen können, um noch vor der Ampel stehen zu bleiben. Dazu ging es zu schnell. Trotzdem hat der Rotblitzer der Ampel ausgelöst. Ich bin daraufhin ein Stück geradeaus weitergefahren und dann rechts ran, um mich zu beruhigen. Danach habe ich gewendet und versucht in Ruhe nach Hause zu kommen.

Ich weiß nicht, ob ich mich zu 100% richtig verhalten habe, da ich mir nicht sicher bin, ob man noch hätte bremsen können. Ich wollte keinen Unfall riskieren, auch wenn ich im Nachhinein nicht sagen kann, ob die beiden Männer selbst auch schnell genug reagiert hätten, sodass das Ausweichen nicht nötig gewesen und das ganze letzlich meine Schuld ist. Trotzdem habe ich die Ampel bei Rot überfahren und kann mich darauf einstellen, einen Brief vom Verkehrsamt zu bekommen.

Sollte es unausweichlich sein, werde ich die Strafe akzeptieren, es wären nach 8 Jahren Fahrpraxis meine ersten Punkte. Trotzdem möchte ich mich aber selbst an die zuständige Stelle wenden, um den Vorfall so zu schildern, wie er war. Deswegen meine Frage an euch: Sollte ich mich zum schnellstmöglichen Termin selbst an das Amt wenden? Oder sollte ich auf den Bußgeldbescheid warten und dann Widerspruch einlegen? Habe ich überhaupt Chancen, dass man mir glaubt?

Wie soll ich mich jetzt verhalten?

Auto, Anwalt, Verkehrsrecht, Blitzer, Straßenverkehr, rote Ampel
Angeblicher Auffahrunfall ohne Schaden?

Hallo zusammen, folgende Situation:

Letzten Dienstag habe ich angeblich einen anderen PKW gerammt. Es stimmt zwar, dass ich unbeabsichtigt ziemlich nah an das andere Auto heran gefahren bin, aber von einem Auffahrunfall habe ich nichts mitbekommen, es gab keine Erschütterung, kein Geräusch und meiner Meinung nach kann dieser gar nicht stattgefunden haben. Die Frau im Auto vor mir ist jedoch direkt ausgestiegen und hat eine Szene gemacht. An ihrem Auto war an der Stoßstange ein Mini-Kratzer (der meines Erachtens nach nicht mal auf der Höhe meiner Stoßstange ist, mein Auto ist tiefer gelegt). Sie meinte direkt, sie möchte meine Kontaktdaten aufnehmen und den Unfall in der Werkstatt begutachten lassen. Habe ihr dann alle meine Daten gegeben und bin heim gefahren. Bei mir zuhause angekommen habe ich 5 verschiedene Bekannte meine Stoßstange untersuchen lassen - mit dem Ergebnis, dass dort nicht einmal ein Kratzer drauf ist.

Am nächsten Tag meldete sich die Frau und meinte, ich hätte ihren Rückfahrsensor auch beschädigt. Ich habe ihr dann gesagt, dass nie ein Unfall stattgefunden haben kann, weil mein Auto keinen Schaden hat und ich nichts von dem Unfall mitbekommen habe. Sie hat dann lange geschwiegen und als ich gefragt habe, ob sie noch dran ist, einfach aufgelegt.

Ich habe die Nummer dann blockiert, weil mir die ganze Sache zu dumm war.

Gestern haben sich dann durch Zufall mein Partner und ihr Partner bei uns im Treppenhaus getroffen, weil ihr Partner dort einen Bekannten besuchen war. Dumme Situation, denn er hat beim Anblick meines Namensschildes auf der Klingel direkt angefangen, auf meinen Freund einzureden, ich soll doch gestehen, es gäbe angeblich einen Unfallzeugen und der Unfall würde angeblich 700!!!€ kosten, 500 fürs Lackieren und 200 für den Rückfahrsensor, schätzt ER, nicht die Werkstatt, in der sie angeblich das Auto haben untersuchen lassen, denn die hat sich ja angeblich nicht zu den Kosten geäußert.

Kurz und knapp zusammengefasst: Er wollte meinen Freund erpressen, dass ich den Schaden zahlen soll, sonst gehen sie zur Polizei. Wie gesagt, ich habe das Auto meines Erachtens nach nicht berührt. Komischerweise ist bis Dato noch keine Schadenmeldung erfolgt und der Partner der "Unfallgegnerin" hatte auch überhaupt kein Interesse mit mir zu reden, wie es mein Partner vorgeschlagen hat, sondern meinte lediglich, er soll mich doch überreden, den Unfall zu gestehen.

Nun zu meiner Frage: Was würdet ihr in so einer Situation machen? Ich nehme nämlich an, dass der Zeuge kein richtiger Zeuge ist, sondern ein Bekannter, welcher lediglich dazu dienen soll, mich ebenfalls zu beschuldigen, denn am "Unfallort" hat sich keiner bemerkbar gemacht.

Denkt ihr, dass da jetzt irgendwelche Konsequenzen folgen oder die Sache wegen mangelnder Beweislast fallen gelassen wird, wenn weder an meinem noch an ihrem Auto Lackspuren oder Schäden auf gleicher Höhe zu finden sind?

KFZ, Unfall, Recht, Autofahren, Kfz-Versicherung, Jura, Lack, Schaden, Straßenverkehr

Meistgelesene Beiträge zum Thema Straßenverkehr