Lenkererhebung / Lenkerauskunft in Österreich - muss man wissen wer vor 2 Monaten genau gefahren ist?

Ende Dezember kam ein Brief aus Österreich, der forderte, dass angegeben wird, wer unser Auto Anfang November zur bestimmten Uhrzeit und am bestimmten Ort gefahren hat.

Da wir innerhalb von 3 Tagen zwei Mal durch Österreich gefahren sind und mein Vater und ich uns bei der Durchreise mehrmals abgewechselt haben und das Datum 2 Monate her war, wussten wir nicht mehr wer an dem Streckenstück wirklich gefahren ist. Ich erstellte hier also eine Frage und entschied mich zu antworten (elektronisch über deren Seite), dass definitiv entweder ich oder mein Vater (namentlich genannt) gefahren ist, aber wir nicht mehr genau wissen wer von uns beiden, mit der Frage, worum es denn ginge. s. Frage: https://www.gutefrage.net/frage/fahrzeughalter-erhaelt-brief-zur-ermittlung-des-fahrers---ohne-ursache-und-foto---legitim

2 Wochen später kam dann ein Schreiben (Strafverfügung), in dem nicht zu erkennen war, ob meine Antwort überhaupt gelesen wurde. 120€ Strafe wurden angehängt, weil die Lenkerauskunft "nicht erteilt" wurde.

Da ich nun nicht wusste, ob meine Antwort ignoriert wurde, schickte ich also einen Einspruch hierzu per Brief, mit Kopie meiner elektronischen Antwort, sowie einen weiterführenden Einspruch, in dem ich erkläre, wieso wir es nicht mehr wissen und, dass es auch sehr wahrscheinlich keine Rolle spielt wer von uns beiden genau gefahren ist, da wir im selben Haushalt leben und somit jegliche finanzielle Strafe gerne an beide gerichtet werden kann.

1 Woche später kam dann wieder ein Schreiben (Straferkenntnis), immernoch 120€ Strafe (+12€ Verwaltungsgebühr). Erst jetzt wird mein Schreiben zitiert und darauf relativ geantwortet. Es bleibe dabei, dass die Lenkerauskunft nicht erteilt worden wäre, des Weiteren sei es jetzt auch schon egal, wer tatsächlich gefahren ist. Zumindest durfte ich auch endlich erfahren worum es geht: Geschwindigkeitsübertretung von 31 km/h außerorts. Auf das Schreiben könne ich wohl innerhalb von 4 Wochen eine Beschwerde einlegen, werde ich aber aufgrund wachsender Strafe (nenne man es Verwaltungsgebühren oder sonst wie) und Aussichtslosigkeit selbsverständlich nicht tun.

  • Gibt es noch irgendeine Möglichkeit gegen diese Strafe anzutreten? Kann jemand erfahrungsgemäß abschätzen wie hoch die Verteidigungswahrscheinlichkeit durch einen Anwalt wäre?
  • Wenn ich die 132€ jetzt zahlen würde, wäre die Sache dann fertig, oder kommt dann noch zusätzlich eine Strafe für die 31km/h-Übertretung?
Polizei, Recht, Österreich, Strafrecht, Straßenverkehr, Geschwindigkeitsüberschreitung, Auskunftspflicht
Fußgänger "angefahren". was kommt auf mich zu?

Hallo zusammen,

vorher bin ich mit dem Auto in einem Busbahnhof links abgebogen und habe einen Fußgänger übersehen und habe ihn fast angefahren.

Er ist leicht ausgewichen und hat sich auf meiner Motorhaube abgestützt. Also wirklich erwischt habe ich ihn nicht.

Die Lage war aber auch recht ungünstig: Er ist einfach über die Straße gegangen. Es war keine Ampel und kein Fußgängerüberweg vorhanden. Dazu war es noch recht dunkel und er hat dunkle Klamotten getragen. ( Dunkelblaue Arbeitskleidung)

Daraufhin hat er im gebrochenen Deutsch geschimpft was ich voll nachvollziehen kann. Verstanden habe ich aber nicht alles.

Ich habe ihm erklärt, dass ich weder Alkohol getrunken habe, noch zu schnell gefahren bin, da er danach gefragt hat.

Er ist dann hinters Auto gegangen und hat sich das Kennzeichen angeschaut.

Ich wollte es noch vor Ort klären und bin ausgestiegen und habe noch gefragt ob es ihn gut geht und ob er irgendwelche Verletzungen hat. Es kam aber keine Antowort und er ist einfach abgehauen und hat so eine Geste gemacht, die ich als "Ach egal" interpretiere.

Nun mache ich mir Sorgen, dass doch noch etwas kommen könnte. Dass er es dann doch noch bei der Polizei meldet und evtl die ganze Situation ganz anders schildert.

Jetzt meine Frage an euch:

Was kann da im schlimmsten Fall auf mich zukommen/welche Ordnungswiedrigkeit habe ich da begangen?

Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.

Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Auto und Motorrad
Fahrzeughalter erhält Brief zur Ermittlung des Fahrers - ohne Ursache und Foto - legitim?

Mein Vater (Fahrzeughalter) erhielt gestern einen Brief vom Land Salzburg, in dem er aufgefortert wird, Auskunft darüber zu geben, wer an einem bestimmten Termin (vor 2 Monaten!), Uhrzeit, Ort und Richtung das auf ihn gemeldete Fahrzeug gelenkt hat.

Kommt er der Auskunftspflicht binnen 2 Wochen nicht nach oder macht ungenaue Angaben, so würde man ein Strafverfahren gegen ihn einleiten.

Worum es hier überhaupt geht, wird nicht erläutert (vermutlich Geschwindigkeitsüberschreitung). Ein Foto ist auch nicht beigefügt worden.

Ist das in Österreich mittlerweile der gängige Weg? Sonst bekommt man doch als Fahrzeughalter direkt den Vorwurft mit Foto und kann dann Einspruch einlegen.

Für mich klingt das ganze so, dass evtl. eine Geschwindigkeitsüberschreitung gemessen wurde und das Nummernschild fotografiert wurde, allerdings das Gesicht des Fahrers unerkennbar ist und denen somit ein schriftliches Geständnis die Arbeit erleichtert.

Das Problem ist: Wir wissen selber nicht mehr, wer auf der bestimmten Autobahnstrecke gefahren ist. Mein Vater, meine Mutter und ich haben uns beim Fahren abgewechselt. Auf dem Formular gibt es jedoch nur die Möglichkeit, entweder die Person zu benennen, die gefahren ist oder diejenige, die es weiß. Es gibt kein Freifeld.

Kann mein Vater in einem formlosen Schreiben die 3 potenziellen Fahrer nennen oder könnte er dann wegen "ungenauer Auskunft" strafrechtlich verfolgt werden?

Ist ein solches Schreiben ohne Ursache und 2 Monatsabstand zum unbekannten "Vorfall" überhaupt legitim?

Vielen Dank im Vorraus!

fahrer, Polizei, Recht, Blitzer, Österreich, Strafrecht, Straßenverkehr, Geschwindigkeitsüberschreitung, Auskunftspflicht, fahrzeughalter, Geschwindigkeitsübertretung, Auto und Motorrad
Zusammenstoß mit Rettungswagen - Schuldfrage?

Hallo zusammen,

ich benötige an dieser Stelle die Hilfe von Menschen mit Hintergrundwissen zur Rechtslage im Straßenverkehr.

Folgendes ist mir am heilig' Abend passiert:

als Abbieger an einer Kreuzung habe ich Grün bekommen und bin auch erst bei Grün angefahren. Während des Abbiegevorgangs nach Links (kein extra Grünlicht für Linksabbieger: Gegenverkehr HAT generell ROT) knallte mir mit voller Wucht und völlig unerwartet ein NEF, also ein Notarzteinsatzfahrzeug in die Front meines Kombis. Die komplette Stoßstange wurde weggerissen, meine Airbags gingen auf... beide Fahrzeuge standen demoliert auf der Kreuzung. Das NEF kam OHNE Martinshorn angerast und völlig ohne Sorgfalt, selbst runterzubremsen und die Kreuzung VORSICHTIG zu überfahren. Laut Aussage der Beifahrerin des NEF's, gab es ca. 100m vor der roten Ampel eine Einsatzabsage und der Fahrer schaltete das Martinshorn ab, fuhr aber (lt. Aussage d. Beifahrerin) weiter mit ca. 120kmh über die rote Ampel, welche ich in dieser Sekunde befuhr.

Ich hatte keine laute Musik oä. an und hätte ein Martinshorn wahrgenommen - so wäre es nicht zu einem Unfall gekommen. Durch die massiv überhöhte Geschwindigkeit und das fehlende Horn, konnte ich kaum reagieren. Ich erinnere mich, noch gebremst zu haben, da knallte es aber schon. Da das NEF auf der rechten Spur fuhr und ich nach links abbog, war eine weitgehende Einsicht in die Kreuzung auch erst mit Befahren dieser möglich. Zusätzlich kam das Fahrzeug ja mit ca.120km/h angerast, sprich es trat unmittelbar aus dem, für mich toten Winkel, hervor.

Mehrere Zeugen boten mir umgehend ihre Hilfe an, da auch diese wahrgenommen haben, dass das Martinshorn NICHT angeschaltet war.

Da ich für das KFZ und den gerade neu verbauten Motor noch große Beträge offen habe, stellt sich mir die Frage nach der Schuldzuordnung. Ich persönliche sehe keine Teilschuld bei mir - für mich liegt die Schuld zu 100% bei dem Fahrer des NEF's. Der Fahrer sowie die Beifahrerin (welche die eigentliche Notärztin ist), sahen es genau so. Die Polizeit wollte keine klare Aussage tätigen, jedoch teilte mir der Beamte mit, die Gegenseite, also der Fahrer des NEF's. stände auf der linken Seite in der Unfallaufnahme und dort stünde normalerweise der "Schuldige". Auch ist bei diesem ein Bußgeld vermerkt, was mir vermittelt, dass es seitens NEF-Fahrer defintiv ein Vergehen gab.

Wie seht ihr die Schuldfrage? Kann man mir eine Teilschuld zuordnen? Ich befuhr bei Grüner Ampel eine Kreuzung, hörte kein Martinshorn und schon knallte es. Wie hätte ich anders reagieren sollen? Bei Grünlicht fährt doch keiner bis zur Sichtlinie und bleibt dort erst mal stehen, in der Erwartung, dass ein Rettungswagen angeballert kommt. Dafür hat dieser ja sein Martinshorn - in diesem Fall wäre ich besonders sorgfältig gewesen und hätte erst mal geschaut, ob da was kommt. So konnte ich nicht reagieren.

Ich hoffe auf kompetente Antworten - und hoffe darauf, dass ihr einen besseren heilig Abend hattet.

Danke.

Notfall, Unfall, Feuerwehr, Versicherung, Recht, Haftpflicht, Haftpflichtschaden, Notarzt, Straßenverkehr, Auto und Motorrad
Mobiles Absolutes Halteverbot vor Baustelle - Wie kann ich die Legitimität prüfen?

Vor dem Wochenende wurde auf einer öffentlichen Straße, die keine Hauptstraße ist, vor einer Baustelle ein mobiles absolutes Halteverbot mit einer 4-PKW-Länge aufgestellt. Am Montag wurde dieses um etwa 6 PKW-Längen erweitert. Die Baustelle liegt an einer Kreuzung und ist von allen 4 Seiten zugänglich für Baufahrzeuge etc.

Das Halteverbot ist für mich völlig unverständlich, zu jeder Zeit, wenn ich aus dem Fenster schaue, wird es keinerlei beansprucht.

Ich könnte die 4PKW-Länge noch verstehen, wenn längere Fahrzeuge an der Kreuzung abbiegen wollen, aber wegen der Baustelle ist der Weg eh zu eng, dass diese gar nicht durch fahren könnten. Auch vor der Baustelle fuhren dort niemals Busse/LKWs, da es eine kleinere Nebenstraße ist. Selbst die Baustellenfahreuge kommen von der Seite gar nicht.

Meines Erachtens wurde das Halteverbot nur aus Bequemlichkeit aufgestellt, damit man mal eventuell direkt weitergraben kann ohne 2 Tage warten zu müssen, oder damit man eventuell mal den Bagger dort parken kann. Aber dann auch noch diese Erweiterung.... Wenn zumindest drunter stehen würde: Mo-Fr 7-17 Uhr oder ähnliches, aber nein, nicht einmal das.

Wie kann ich die Legitimität des Halteverbots prüfen? Einfach beim Straßenverkehrsamt anrufen und fragen, ob ein solches gemeldet wurde? Oder kann der Bauleiter diese einfach nach eigenem Ermessen unanfechtbar setzen, wie er will?

mobil, Recht, Rechte, Gesetz, Baustelle, Halteverbot, parken, Parkverbot, Straßenverkehr, Auto und Motorrad
Darf ich als Rettungsdienstpersonal, als Arzt oder auch als Notarzt - die Rettungsgasse mit meinem Privatauto befahren - um Erste Hilfe zu leisten?

Liebe Community,

ich beginne im Oktober diesen Jahres meine Ausbildung zum Notfallsanitäter. Nach dem meine Ausbildungsstätte mehr als 100 km von mir daheim entfernt ist und ich des Öfteren schon im Praktikum bei dieser Rettungswache war, habe ich mir eine interessante Frage bei meinen Fahrten auf der Autobahn gestellt. Hier nun zu meiner Frage:

Es wird von folgendem Szenario ausgegangen: Ich befinde mich, im Privatauto, auf der Autobahn und vor mir bildet sich ein Stau. Über das Radio erfahre ich wenige Sekunden später, dass sich so eben ein Unfall ereignet hat. Laut Meldung befindet sich der Unfallort in etwa 500 m von mir entfernt. Die Rettungsgasse ist optimal gebildet, also ein sicheres Durchkommen für Rettungsdienst, bzw. Feuerwehr. Ich in meiner Position (Rettungssanitäter, Rettungsassistent, Notfallsanitäter, Arzt oder auch Notarzt) habe einen erweiterten "Erste-Hilfe-Koffer" und eine Jacke dabei, die mich als ein solcher (in Klammern oben) ausweißt. Ich habe sonst nichts dabei, was mein Auto kennzeichnet oder ähnliches. Allerdings könnte ich mit meinem Equipment und meiner Erfahrung/Wissen, die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes oder des First-Responders - mit qualifizierter Ersthilfe (durch die zuvor absolvierte Ausbilung) - überbrücken und somit vielleicht schon direkt nach dem Unfall die Lebenschance vom Patienten bzw. des Verunfallten erhöhen.

Nun meine Frage: Darf ich als Rettungsdienstpersonal bzw. als Arzt oder auch als Notarzt die Rettungsgasse, im Privatauto, nutzen - um den Verunfallten mit einer qualifizierten Ersthilfe zu betreuen und zu versorgen?

Zur Information: Ich bitte euch von der Mitteilung der eigenen Meinung abzusehen. Ich habe hierzu auch eine eigene Meinung, dennoch geht es mir darum - hierauf mithilfe von eventuellen Gerichtsurteilen, Paragraphen im Gesetz oder in der Straßenverkehrsordnung oder ähnliche, eine konkrete Antwort auf meine Frage zu finden. Ich denke dies ist wirklich ein interessantes Thema - nicht nur für Rettungsdienst- und ärztliches Personal, sondern auch für andere Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Vielen Dank und ich freue mich auf eure Antworten.

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Im Lkw mitfahren und danach ganz normal mit Fahrerkarte fahren?

Hallo,

ich hab mal ne Frage:

Ich arbeite in einer Spedition und hab auch selbst den LKW Führerschein nebst Fahrerkarte.

Letzte Woche hab ich mir ein neues Auto gekauft, ein Freund von mir (selbst Händler / KFZ Meister) wohnt in Dortmund, hat den Wagen besichtigt und probegefahren und mit mir den Vertrag gemacht.

jetzt muss ich das Auto nur noch abholen, was ich morgen machen will. Da ich keine 150€ für den Zug ausgeben mag wollte ich mit einem unserer LKW nach Dortmund fahren, da wir sowieso ständig Touren da hin haben.

Darf ich selbst mit dem Lkw nach Dortmund fahren wenn nur meine Karte gesteckt ist und mein Kollege auf dem Beifahrersitz oder im Bett pennt? Bei einer Kontrolle könnte ich ja sagen dass ich ihn mit rauf nehme weil er da was zu tun hat oder so... ;)

In Dortmund würde ich den Truck dann an ihn übergeben und er würde ganz normal die Tour weiter fahren.

Die normalen Regelungen für 2-Fahrer Besatzung kenne ich natürlich, normal muss der 2. die Karte stecken und hat dann Bereitschaftszeit. Wie ist aber die Gesetzeslage wenn nur ich fahre?

Dann wärs aber vorbei, sobald ich aussteige, oder? Den Fall hatte ich in 12 Jahren noch nicht ;)

Wird er dann angehalten fragen sich die Beamten natürlich wie der Lkw nach Dortmund gekommen ist und wo ich denn hin bin (meine Daten stehen ja im Tachographen).

Weis jemand die Lösung?

LKW, Spedition, Straßenverkehr

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