Ich habe eine Frage zur Nichtveranlagungsbescheinigung Bei Börsenverlust/Gewinn
Punkt 1: Angenommen man macht 20.000 EUR Gewinn an der Börse. Dann wären ca. 12.000 EUR mehr als es die Bescheinigung zulässt. Wie verhält sich das jetzt ?
Punkt 2: Angenommen man macht 20.000 EUR Verlust an der Börse. Durch die Bescheinigung gibt es keine Verlustverrechnungtöpfe mehr in der, der Verlust aufgeführt. wird bzw. mit späteren Gewinnen verrechnet werden könnte.
Punkt 3: Angenommen es tritt erst Punkt 2 in Kraft und danach Punkt 1. Wie in Punkt 2 beschreiben gibt es keine Verlustverrechnungtöpfe mehr, in der, der Verlust aufgeführt. wird bzw. mit späteren Gewinnen (Punkt 1) verrechnet werden könnte. Wie verhält sich das jetzt ?
Punkt 4: Angenommen es tritt erst Punkt 2 in Kraft. Angenommen man gibt dann die Bescheinigung unabhängig von Punkt 2 ab, weil man zB. kein Student mehr ist und einer Arbeit nachgeht und deshalb keine Bescheinigung mehr führen darf. Wie verhält sich das jetzt?
Mag jetzt für den Laien etwas kompliziert klingen. Wenn alles so einfach durchschaubar wäre, gäbe es auch keine Steuerberater :)
Wer kennt sich aus und kann mir helfen?