Ich habe einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung zum 31.01.2015 mit meinem AG abgeschlossen. Ab 01.02.2015 beziehe ich Alteresruhegeld. Für meine Abfindung wurden mir 30 % Steuer, Kirchensteuer,Solidaritätszuschlag einbehalten. Ich habe Steuerklasse 3. Meine Frage ist folgende: Kann man die Abfindung eventuell auf 4 Jahre verteilen um die Steuerschuld zu reduzieren. Ich habe mal gelesen, dass man die Abfindung vierteln kann. Ich würde mich freuen wenn jemand näheres darüber weiss.