Hallo Leute, ich habe von meinem Finanzamt eine Steuerrückforderung für die Jahre 2012 und 2013 erhalten. Nun war ich stark entrüstet darüber, denn ich habe für beide Jahre eine Erstattung bekommen. Nun darf ich doch blechen. Auf meine Nachfrage beim Finanzamt teilte man mir mit, dass mein damaliger Arbeitgeber für mich die Steuern falsch abgeführt hat und dies nun zu meinen Lasten geht, da ich in der Bringepflicht für Steuern bin. Ich bin natürlich in Widerspruch gegangen aber so wie die Sache aussieht, werde ich wohl zahlen müssen. Kann ich die Kosten auf meinen damaligen Arbeitgeber abgeben, da es ja nun wirklich nicht mein Fehler war. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Danke im Voraus.