Ich habe nach meinem Studium zum 01. November eine Stelle angetreten. In meiner ersten Gehaltsabrechnung wird ein Nettobetrag ausgezeichnet, wie er sich berechnet, wenn man die 8416 Euro (Steuerklasse 1, keine Kinder) nicht berücksichtigen würde. Auf Nachfrage bei der Personalabteilung teilte man mir mit, dass in meinem Fall ein "unterjähriger Eintritt" vorliege und man deshalb die "Monatstabelle" anlege und sich eventuell der Lohnsteuerjahresausgleich erübrige. Meine Fragen sind nun: Ist das richtig so? Warum wird der Freibetrag nicht anteilig berechnet? Muss ich eine Steuererklärung / Lohnsteuerjahresausgleich machen? Im Januar und Februar war ichzum Anfertigen meiner Abschlussarbeit in einem Unternehmen beschäftigt und hatte geringe Einkünfte. Bin gerade etwas ratlos...