Ich habe als Kleinunternehmer ein Gewerbe betrieben. Dabei habe ich kein Betriebsvermögen in das Gewerbe eingebracht.

Dann habe ich das Gewerbe zwei Jahre lang betrieben und meine Einkünfte daraus per Einnahme-Überschuss-Regelung errechnet.

Bei der Abmeldung soll nun der Teilwert des Betriebsvermögens errechnet werden um den dann der Umsatzsteuer zur Unterwerfen.

Aus meiner Perspektive habe ich kein Betriebsvermögen - ist das korrekt? Oder sind die Einnahme der vergangenen zwei Jahre in irgendeiner Form auch Betriebsvermögen?