Aufgrund der zu Beginn des Jahres 2017 durchgeführten steuerlichen Betriebsprü- fung ergeben sich für die Jahre 2013 bis 2015 voraussichtliche Gewerbe- und Kör- perschaftsteuer-Nachzahlungen von rd. x Mio €. Dies wurden dem Unternehmen vom Betriebsprüfer bereits im Mai 2017 mitgeteilt. Berichtigte Steuerbescheide vom Finanzamt sind bis zum Bilanzstichtag noch nicht eingegangen.

Müssen in diesem Fall (zum Bilanzstichtag in 2017) Rückstellungen gebildet werden oder reicht das Abwarten bis zum Eintreffen der Steuerbescheide?