Guten Tag,

unszwar wie der Titel schon beschriftet ist geht es um die Verpflegungsmehraufwand,

unszwar bin ich Azubi mit einem Tarifvertrag. Ich habe mich im Internet informiert wie es mit den Verpflegungsmehraufwand aussieht in der Berufsschule. Die Schule ist ca. 150km entfernt und Blockunterricht, d.h 3 Wochen im Wohnheim 24 Abwesend von daheim. Die kosten für die Fahrt und Wohnheim nutzung werden vom Arbeitgeber übernommen, aber die Verpflegung muss ich selbst zahlen. Mein Arbeitgeber sagte mir die kannst du bei der Lohnsteuererklärung ausgleichen, das blöde ist ich habe dies nie gemacht. Und ist Lohn mit Ausbildungsgehalt gleich gesehen? mein Brutto-verdienst lieg im ersten Lehrjahr 1020 brutto.

Selbst in auf der Gewerkschaft-Homepage steht das 12€ bei mind. 8 stunden Abwesenheit von daheim, da ich 24h Abwesend bin sprich 24€.

Meine Frage wäre ob mein Arbeitgeber wirklich sagen kann er zahlt es nicht, weil er meint wir zahlen schon Fahrt und Wohnheimkosten die müssten Sie nicht zahlen.

Und andere Frage wenn ich es über die Lohnsteuererklärung mache, bekomme ich das 1:1 wieder ich weiß das der unterschied nur wäre das es am Ende des Jahres ist, aber nicht ob da Abzüge sind oder ich überhaupt eine Erkärung bzw. Reise/werbungskosten abgeben kann.

Ich will auch nich schnorren, aber wenn dieser Anspruch besteht dann möchte ich den auch nutzen, immerhin sind es bei 3 wochen 360€ und damit kann ich eine menge sparen, wenn ich mich schon dort Verpflegen muss.