Sehr geehrte Community,
Wenn man nebenberuflich einen Onlineshop betreiben möchte und das als Einzelunternehmen (Kleingewerbe) betreibt, kann das doch theoretisch nicht unter der eigenen Steuer-ID laufen, da ich ja darunter meine Lohnsteuererklärung mache. Dann würde ich ja eine höhere Steuerklasse bekommen und das währe halt nicht so gut. Also meine Frage: Bekomme ich eine neue Steuer-ID wenn ich ein Nebengewerbe gründe, unter welcher ich dann eine Umsatzsteuererklärung machen kann? Welche dann nichts mehr mit meinem restlichen Einkommen zu tun hat?
MfG Tim