Habe mein Motorrad zum Verkauf ausgeschrieben und dann wurde nach letztem Preis gefragt und möchte das Motorrad abholen und möchte Daten, ist das gefährlich?

danke für die antwort, bin mit dem preis und dem zustand ok, ich möchte sie wissen dass ich es meinem sohn in österreich kaufe. Ich werde wegen der Art meiner Arbeit nicht zur Inspektion kommen können, da ich ein Mineralöl-Projektingenieur auf einem Bohrinsel vor der Küste bin. Ich werde Sie durch Bank-to-Bank-Überweisung bezahlen. Bitte melden Sie sich bei mir mit Ihren Bankdaten als Unten kann ich mit der Zahlung fortfahren und ich werde den Kurierdienst kontaktieren, der ihn abholen und liefern wird.

Name des Kontoinhabers :

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Das obige wurde mir geschrieben, jetzt meine Frage ist dieses Geschäft hier gefährlich, könnte sich der Interessent sein Geld wieder zurückholen, da er im Prinzip schreibt dass er bei der Besichtigung nicht dabei ist und nachher könnte er sagen dass was kaputt ist?

Er könnte die Maschine auch garnicht kaufen und nur auf meine Bankdaten aus sein, was würdet ihr machen das Motorrad für 4000 Euro verkaufen oder eher hier Vorsicht walten lassen?

Ihr Deutsch ist ja nicht gerade gut. Auf was müsste ich hier achten oder würdet ihr die Bankdaten nicht herausgeben? Mir gefallen Leute nicht, die schreiben was ist ihr letzter Preis und sich die Sache nicht anschauen.

Motorrad, Kaufvertrag, Payment, Auto und Motorrad
Kann ich mein Fahrzeug reparieren wenn ich als Unschuldiger das Gutachten vom Gutachter habe oder muss ich auf Reparaturfreigabe von der Versicherung warten?

Oder anders gefragt was ist wenn ich jetzt repariere und weshalb sollte ich keine Reparaturfreigabe bekommen?

Glauben Sie dann dem Gutachten nicht, bzw. nehmen die an, dass die Lichtbilder gefälscht sind etc. und kommt von der Versicherung noch jemand vorbei, weil der Gegner sagte dass wenn das Gutachten höher als 500 Euro ist er ein Gegengutachten machen lassen möchte.

Kann er auch ein Gegengutachten anhand des ersten Gutachtens machen lassen. Das wäre ja unproblematisch und er müsste mein Auto vor Ort nicht anschauen und könnte die Bilder vom ersten Gutachter anschauen. Wenn das so gehen würde, verstehe ich die Reparaturfreigabe von der Versicherung nicht ganz.

Im Umkehrschluss würde das heissen, dass man ohne Reparaturfreigabe den Schaden nicht bezahlt bekommt, das würde dann aber auch heissen dass man dem Gutachten nicht glaubt.

Ich habe die gegn. Versicherung angerufen und sie meinte dass man eine Kürzung bekommt wenn die Stundensätze nicht stimmen. Das kann ich akzeptieren aber das wäre dann doch unabhängig ob ich jetzt repariere oder noch warte.

Was das Gegengutachten angeht, sagte mir die Vers. dass sie kein Interesse hat und sie sieht eine Schadenhöhe von 1600 Euro für 2 beschädigte Türen als normal an. Ein Gegengutachten wird sie nicht bezahlen und müsste der Verursacher selbt tragen.

Auto, Unfall, Versicherung, Gutachten
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