Busfahrer will begleitung nicht mitnehmen Trotz Kennzeichen H?

5 Antworten

... nö, denn H ist ja eine reine steuerliche Angelegenheit.

Zitat:

"Hilflos sind diejenigen, die infolge von Gesundheitsstörungen - nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB I X) und dem Einkommensteuergesetz 'nicht nur vorübergehend' - für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedürfen. Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn die Hilfe in Form einer Überwachung oder einer Anleitung zu den genannten Verrichtungen erforderlich ist oder wenn die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist."

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

" H " beinhaltet nicht automatisch " B ". Wer " Hilflos " also " H " ist, ist nicht automatisch auch " B " für " ständige Begleitung erforderlich ".

Wer nur " H " hat, ist nicht berechtigt eine Begleitung kostenlos mitzunehmen!

Da " B " ein allgemeinrelevantes Merkzeichen ist, steht das " B " auch auf der Vorderseite des Schwerbehindertenausweis neben dem Lichtbild.

Wenn man " B " haben will, muss man das beantragen. Dann und auch nur dann ist man berechtigt eine Begleitung kostenlos mitzunehmen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Schmerzgeplagt  18.01.2020, 19:04

Korrekt und gut erklärt!

Hat es bei ihm bisher geklappt, dann nur aus Kulanz oder Unwissenheit.

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Beschwere Dich unter Angabe von Datum, Haltestelle und der Abfahrtszeit (damit können die die Fahrerin ermitteln) beim Verkehrsbetrieb. Die Fahrerin wird eine Ermahnung bekommen und Du bekommst evtl. einen Fahrschein als Ersatz.


leo03hd 
Beitragsersteller
 17.01.2020, 14:12

ok versuche ich mal danke

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gutefrageuser03  17.01.2020, 16:01

Wieso wird die Fahrerin eine Ermahnung kriegen? Sie hat doch gar nichts falsch gemacht. Außerdem leiten viele Verkehrsbetriebe Beschwerden gar nicht weiter.

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Das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis wird erteilt, wenn als Folge der Behinderung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine ständige Begleitung nötig ist. Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen B sind zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt, aber nicht verpflichtet.

H greift also nicht.

Du kannst nicht vorraussetzen, dass BusfahrerInnen sich damit so gut auskennen. Die Hauptarbeit der BusfahrerInnen ist doch, dich von A nach B zu bringen. Wenn sie jetzt nicht weiß, dass du auch mit dem H eine Begleitperson braucht, wird sie ja davon ausgehen, dass dein Kumpel ein Ticket braucht. Außerdem: Wie viel hat er denn bezahlt? Einen oder zwei Euro?


leo03hd 
Beitragsersteller
 17.01.2020, 14:05

2 euro aber stell dir mal vor ich hätte einen Anfall gehabt und mein kumpel wäre nicht da? er kennt sich mit meiner PTBS aus

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gutefrageuser03  17.01.2020, 14:10
@leo03hd

Wie dir schon mal geschrieben wurde: Du solltest dich mal erkundigen, ob es möglich ist, ein B auf deinen Ausweis schreiben zu lassen. Außerdem sollte man immer mal ein bisschen Gled dabei haben.

Die Busfahrerin hat meiner Meinung nach nichts falsch gemacht. Notfalls hättet ihr im Bus sicher jemanden gefunden, der euch die 2€ gibt.

Wenn du wirklich stark behindert bist und immer eine Begleitperson brauchst, sollten sich deine Eltern informieren und dir alles ausstellen lassen, was du brauchst.

Leider ist es bürokratisch mit einer Behinderung nicht gerade einfach, dass sollte vereinfacht werden.

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Schmerzgeplagt  17.01.2020, 15:27
@leo03hd
Anfall gehabt und mein kumpel wäre nicht da? er kennt sich mit meiner PTBS aus

Anfall? Bei einer PostTraumatischenBelastungsStörung? Im Ernst jetzt?

Ein Merkzeichen B wirst Du damit aber nicht bekommen, schon gar nicht, wenn Du "nur" 50% hast!

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leo03hd 
Beitragsersteller
 18.01.2020, 13:26
@Schmerzgeplagt

Tut mir leid aber wie soll ich das leuten denn sonst erklären die sich mit PTBS nicht auskennen? Ich habe übrigens eine Komplexe PTBS mit Dissoziativer störung! also habe ich sogenannte "Anfälle" / Trigger ABER ICH MÖCHTE NICHT MEINE LEBENSGESCHICHTE AUF GUTEFRAGE TEILEN! Bitte erst überlegen.

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Schmerzgeplagt  18.01.2020, 19:03
@leo03hd

Das tut mir leid, aber trotzdem wirst Du das B-Merkzeichen nicht bekommen! Und nur mit dem Merkzeichen B klappt das mit der Begleitung. Wenn es bisher funktioniert hat, dann aus Kulanz oder Unwissenheit. Einen Rechtsanspruch hast Du leider nicht!

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