Hat das Versorgungsamt einen folgenschweren Fehler gemacht; GdB 50 nur wegen depressiver Episode?
Laut der GdB-Tabelle gibt es auch für Depressionen einen GdB, allerdings wird für Depressive Störungen nur ein GdB von 20-40 vorgesehen. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert.
In meinem Fall war es nur eine depressive Episode. Also keine chronische Depression, sondern nur eine mehrwöchige bis mehrmonatige andauenrde depressive Episode. Trotzdem ist ein GdB von 50 durchgegangen und mir sind dadruch einige Nachteile entstanden.
Der GdB wurde sogar für 4 Jahre bewilligt. Das heißt, dass ich vermute, den GdB zu unrecht gehabt zu haben. Diese depressive Episode dauerte ja nur mehrere Wochen.
Denkt ihr, dass das Amt einen Fehler gemacht hat?
8 Stimmen
5 Antworten
Wieso entstehen Dir Nachteile bei einem höheren GdB?
Frag halt nach, wenn Dir das zu hoch ist.
Sei doch froh, dass du einen GdB von 50 hast.
Du bist nicht verpflichtet, eine Behinderung anzugeben. Psychische Erkrankungen werden höher bewertet, als so manche körperliche.
Ich würde an deiner Stelle überhaupt nichts unternehmen.
Auch ich habe einen GdB von 50 und habe dadurch nur Vorteile.
wenn du die 50 nicht wolltest, warum stellst du dann überhaupt einen Antrag? Das ist ja dann völlig sinnfrei gewesen. Sinn und Zweck eines solchen Antrages ist als Schwerbehinderter anerkannt zu werden.
nicht das Amt hat hier Fehler gemacht, sondern du, der überhaupt erst den Antrag gestellt hat, obwohl er es überhaupt nicht will. Selbst schuld wenn du jetzt nachteile dadurch hast.
du bist übrigens verpflichtet jede Besserung dem Amt mitzuteilen. der GdB, auch wenn wer für die Zukunft ausgestellt wurde, wird dann runter gestuft oder ganz aufgehoben.
wohl kaum, ohne Unterschrift sind Anträge ungültig. oder willst du uns jetzt auch noch auftischen, dass jemand deine Unterschrift gefälscht und ohne dein Wissen alle deine Ärzte von der Schweigepflicht entbunden hat? dafür brauchts immer eine schriftliche und unterschriebene Schweigepflichtsentbindung.
Das haben sicherlich meine gesetzlichen Vertreter gemacht als ich noch minderjährig war. Der GdB war dann mehrere Jahre befristet und nun kommt eine Prüfung.
Mir ist unklar weswegen du einen Antrag für die Feststellung auf einen GdB stellst wenn du dich jetzt über angebliche Nachteile beklagst. Den GdB stellt nicht der Betroffene fest sondern der Gutachter aufgrund von Befunden, aufgrund des persönlichen Gespräches mit dir. Er wird schon wissen warum er dich so einstuft.
Das habe ich nicht getan. Die haben sich automatisch gemeldet weil der GdB abläuft und eine Nachprüfung stattfinden muss.
Und bei dieser Nachuntersuchung musst du ja Befundberichte eingereicht haben oder irgendwas gesagt haben, dass der Gutachter zu diesem Resümee kommt?! Schlussendlich bekommst du einen Bescheid in dem steht, dass du ein Einspruchsrecht zwischen 2+4 Wochen hast.
Ich vermute, dass du noch andere Gebrechen angegeben hast und dann hat sich das Ganze auf 50 hochgeschaukelt.
Ich habe keinen Antrag gestellt. Das haben die automatisch gemacht.