Ist Religionsunterricht Pflicht in hessischen Oberstufen?

Hallo, ich gehe zur Zeit in die Einführungsphase (Klasse 10. bzw. 11) in einer hessischen Schule. Dort besuche ich zur Zeit den evangelischen Religionsunterricht, da bisher alles klasse war. Nun haben wir aber eine Lehrerin (fangt mir nicht damit an mit finde dich ab oder so, wir haben echt nur zwei schlimme Lehrer.. :D) die irgendwie völlig durch ist und uns damit droht uns zu duzen etc.. ? :D Nunja, mich reizt das Fach nicht besonders und da das die 5&6 Stunde ist könnte ich Dienstags schon um halb 12 nach Hause gehen. Auch ne gute Sache. So, nun habe ich von einem Freund in einer Parallelklasse gehört, dass ein Lehrer zu seiner Klasse gesagt hat: "Ich dürfte es euch zwar nicht erzählen da die Schulleitung mir das verboten hat weil sonst keiner mehr zum Reliunterricht gehen würde, aber eigentlich müsst ihr nicht hier sein. Da besteht keine Pflicht.."

So nun meine Fragen: 1.Stimmt es, dass ich in der Oberstufe den Religionsunterricht nicht mehr besuchen muss? Ich meine, eigentlich besteht für mich ja nichtmal mehr Schulpflicht..

Wenn ja, 1.a) -An unserer Schule wird außerdem Ethikunterricht angeboten. Müsste ich diesen belegen, wenn ich mich vom ev. Unterricht abmelde? 1.b) -Was muss ich tun um mich vom Reliunterricht abzumelden? 1.c) -Was steht dann in meinem Zeugnis? 1.d) -Hat eine Abmeldung irgendwelche Auswirkungen auf mein Abiturzeugnis?

Religion, Schule, Recht, Grundgesetz, Gymnasium, Oberstufe, Schulrecht, Einführungsphase
Schulleiterin erlaubt nicht meinen Sohn von der Schule abzumelden!?

Hallo, Wir wohnen seit Februar in Leipzig, seit dem geht er auf eine Mittelschule. Leider fühlt er sich dort sehr unwohl. Die Schüler spucken im Unterricht, schreien, werfen mit Stühlen, beleidigen die Lehrer usw. Fast alle Jungs rauchen dort im Alter von 11-12 Jahren und er hat leider keine Freunde gefunden was sehr untypisch ist. Noch dazu hat er 3,5km zur Schule, ok das ist jetzt nicht so schlimm aber er fährt mit der Bahn und dadurch muss er noch fast ein Km zur Fuß laufen.

Er ist der hat die besten Noten in seiner Klasse und wollte eigt auf ein Gymnasium gehen, da gab es aber auch Probleme da die Schulleiterin+ Klassenlehrerin die Empfehlung nicht rausrücken wollen. (Und noch dazu wurden die Noten von den Klassenarbeiten von seiner alten Schule einfach gezählt wie eine Leistungskontrolle bzw. Test, was seine Note sehr runter machen. Noch dazu hat die Klassenlehrerin gesagt das es in Sachsen so ist, blöd nur das ich beim Schulamt angerufen habe und es wurde gesagt das eine KA mehr als ein Test zähl - wie viel mehr kann jede Schule selber entscheiden, aber immer mehr als Test. Also wurde er mit der Note betrogen?! Naja das ist eine andere Sache.) Auf jeden Fall bring die Schule nur Probleme für die ich keine Zeit und lust habe noch dazu belastet das meinen Sohn sehr.

Die Klassenlehrerin ist auch sehr komisch, Sie sagt zu den Kindern "Ich bin Gott" oder "wisst ihr wieso ich Lehrerin geworden bin? weil meine Deutschlehrerin auch schrecklich war"

Ihr denkt sicher auch ich habe ein knall und übertreibe, das ist aber eher untertrieben.

So aus diesen Grund will er die Schule wechseln und nach langer suche haben wir eine gefunden, die Auf jeden Fall eine bessere Verbindung mit der Bahn hat - da musst er durch keine Parks morgens laufen.

So und am Donnerstag waren wir bei der neuen Schule, haben alles besprochen mit der Schulleiterin, Sie hat mir gesagt ich muss ihn jetzt nur noch von der alten Schule abmelden. So also bin ich mit meinen Kind Freitag in die Schule, bin zu der Schulleiterin und habe Ihr gesagt ich möchte meinen Sohn abmelden, er hat ihr erklärt das es sich nicht wohl fühlt keine Freunde hat usw. Die dann so schreiend "Sie kriegen von mir nichts! Egal was ist Sie kriegen nichts" ich dann er fühlt sich nicht wohl Sie: wie er fühlt sich nicht wohl, Kevin schau auf dein Zeugnis! Du fühlst dich hier wohl! er dann Nein! Sie: Doch, wenn nicht dann denk darüber nach wieso und hat und die Tür vor der Nase zugeschlossen.

Ich verzweifelt, er heulend auf dem weg Nachhause haben nachgedacht was noch gemacht werden kann.

So heute habe ich beim Schulamt angerufen - die können wenig helfen, wurde mir gesagt, ich soll mir Schriftlich geben lassen das die Schulleiterin meinen Sohn nicht abmelden will. Das bedeutet ich soll ihn schriftlich abmelden.

Eins ist sicher, er wird in der Schule noch verrück und die Lehrer werden Ihn nach diesen Vorfall sicher feritg machen.

Was soll ich tun, habt Ihr eine Idee?

Liebe Grüße

Schule, Abmeldung, Lehrer, Schulrecht, Schulamt
Klassenfahrt - Schriftliche Einwilligung

Hi,

was genau hat der Hinweis zu bedeuten?

,,Hinweis: Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern ist eine entsprechende Erklärung von den Unterhaltspflichtigen und/oder von den Schülerinnen und Schülern selbst zu fordern."

In der Klasse sind einige Schüler volljährig, jedoch nicht alle. Ist eine schriftliche Einwilligung nötig?

Ausgehend von folgender Regelung im Schulgesetz:

  1. Teilnahme an Schulfahrten 6.1 Die Teilnahme an Schulfahrten ohne Übernachtung ist für die beteiligten Lehrkräfte sowie für die Schülerinnen und Schüler verbindlich. 6.2 1Die Teilnahme an Schulfahrten mit Übernachtung ist für Lehrkräfte sowie für die Schülerinnen und Schüler freiwillig. 2Schülerinnen und Schüler, die an Fahrten ihrer Klasse oder Gruppe nicht teilnehmen, müssen in dieser Zeit nach Anweisung der Schule andere Unterrichtsveranstaltungen besuchen.

  2. Unterrichtung der Erziehungsberechtigten 1In die Planung der Schulfahrten sind die Erziehungsberechtigten frühzeitig einzubeziehen. 2Sie sind vor dem Abschluss von Verträgen über die voraussichtlichen Kosten und über die Verpflichtung zur Übernahme dieser Kosten zu unterrichten. 3Dabei ist die Frage der Zumutbarkeit der Kostentragung für alle Erziehungsberechtigten ausdrücklich einzubeziehen. 4Die Durchführung und Ausgestaltung mehrtägiger Fahrten ist eingehend mit der Klassenelternschaft zu erörtern. 5Die Erklärungen der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler entsprechend der Anlage sind, soweit erforderlich, vor dem Abschluss von Verträgen einzuholen.

  3. Vertragsabschlüsse 1Zur Durchführung von Schulfahrten erforderliche Verträge, insbesondere Beförderungs- und Beherbergungsverträge, werden nach § 113 Abs. 4 Satz 2 NSchG von der Schule für das Land abgeschlossen. 2Sie bedürfen der Schriftform und der Unterschrift der Schulleiterin oder des Schulleiters. 3Die Verträge dürfen erst dann abgeschlossen werden, wenn die Erklärungen nach Nr. 8 Satz 5 der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler vorliegen und damit die Finanzierung gesichert ist.

In der Klasse sind einige Schüler volljährig, jedoch nicht alle.

Gruß, Erpelente.

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Klassenfahrt, Schulrecht, Einwilligung
Darf mir mein Lehrer 3 Wochen lang meine grosse Pause verbieten?

Hallo liebe User

Zu meiner Frage gibt es natürlich auch noch eine Vorgeschichte und die schreib ich jetzt mal: In unsere Schule ist es üblich das die 9.Klässler (ich)die 7. und 8. mit Schneebällen bewerfen und Schnee in ihre Kleidung tun. Da dies nur auf dem "Schneefeld" erlaubt ist schleifen wir sie jeweils dort hin. Dies habe ich und andere Schüler, trotz warnung des Schulleiters getan und nun haben wir eine Strafe bekommen. Die Strafe: Wir sollen bis Weihnachten die grosse Pause drinnen verbringen, haben einen Tadel bekommen und eine Warnung durch Anzeige bei der Polizei erhalten. Die Pause: Wir sind wie unser Schuleleiter uns befohlen hat in den Raum gegangen und haben uns da hingessesen und unsere Brote und Getrnke ausgepackt. Doch dann fings an komisch zu werden... Die erste Lehrerin kam rein und sagte uns wir sollen die Füsse runter nehmen, nicht mit den Stühlen wippen ,von der Wand weg und was uns eigentlich einfalle so unverschämt da zu sitzen. Wir fragten natürlich warum, worauf diese dann zu meiner Klassenleherin ging. 20 sekunden später kam meine Klassenlehrerin und hat mich angeschrien ich solle respektvoller mit den lehrern umgehen. So ging das immer weiter und wir dürfen in dem Raum nicht Trinken,Essen nur beschränkt,müssen gerade sitzen ect. Zusätzlich ist das ein Raum mit Glastüren und die ganzen Schüler können rein kucken und uns aus lachen.

Lehrer, Schulrecht, Strafe
Ist ein Klassenelternsprecher wirklich Pflicht? - Wo ist das geregelt?

Mich würd mal interessieren, ob es tatsächlich Vorschrift ist, dass es einen Klassen-Elternsprecher geben muss ? (Dass es Sinn macht, einen zu haben ist unbezweifelt)

Zum Schulstart gibt es jedes Jahr einen Elternabend -zeitgleich für alle Klassen- in der die Klassenlehrer die wichtigesten Infos zum Schuljahr vermitteln - allerdings erst, wenn der Klassenelternsprecher+Stellvertreter gewählt sind.

Jedes Jahr wäre/ist das eine endlos lange Warte-Prozedur, wenn sich nicht - meist die selben vom Vorjahr- aus Gefälligkeit dazu bereit erklären.

Auch ich u. die andere Elternsprecherin bekommen immer wieder den "Job", engagieren uns aber bereits in verschiedener Weise für die Schule, haben keine Kindersitteroma in der Nähe, sind vollzeit berufstätig und haben noch ein Kindergartenkind - im Gegensatz zu vielen anderen Eltern, die nicht arbeiten und nur 1 Kind +Oma vor Ort haben.

Da wir eigentlich an diesen Abenden hauptsächlich was von der Lehrerin hören möchten, statt die ganzen 1,5 Std. nur in gespannter Stille im Raum zu hocken und auf einen Freiwilligen zu warten, machen wirs "halt wieder" unter Zustimmung der anderen passiven Eltern.

Frage daher: Was wäre, wenn sich tatsächlich niemand bereit erklärt ? Abgesehen vom ärgerlichen "Elternabend wäre ohne Infos vorbei" - kann doch nicht wirklich jemand zwangsverpflichet werden, der definitiv keine Zeit hat oder doch ?

Schule, Schulrecht
Schüler hat eine Klausur geklaut. Folgen?

Folgendes Problem:

Ein Schüler hat die Chemieklausur entwendet und diese jedem Schüler im Kurs zukommen lassen. Kein Lehrer hat etwas gemerkt. Eine Woche später, ist ein Schüler an die Englischklausur (keine Ahnung, ob es der gleiche war) ran gekommen. Auch diese wurde fast allen zugeschickt (natürlich der gesamten 12. Klassenstufe) Nun, ich bin nur in Englisch "betroffen", hab die Arbeit vielleicht 1 mal überflogen, weil ich eigentlich sicher war, dass ich in der Englischklausur mindestens 10 Punkte schreiben werde. (Übersetzung)

Tja, ein Schüler hat die Chemieklausur geschrieben, aber ordentlich verhauen. Der Schüler erzählte das seinem Vater, dass es ungerecht sei etc. und dieser hat sofort den Schulleiter angerufen... Daraufhin kam raus, dass beide Klausuren entwedet wurden und die Schüler eventuell einen Vorteil hatten.

Am Montag (also Morgen) gibt es eine Versammlung. Genaueres weiß ich noch nicht.

Was droht dem Schüler, der die Klausur entwedet hat? Und was droht mir, und allen anderen die die Englischarbeit/Chemiearbeit geschrieben haben, jedoch die Arbeit nicht "aktiv" benutzt haben? Klar, wir stecken alle im Boot aufgrund von so einer Pflaume, oder eben den zwei Pflaumen... Was mich tierisch stört ist, dass nicht mal alle Schüler die Klausuren hatten, oder falls doch, sie trotzdem die Kalusur ignoriert haben...

Kennt sich da einer mit Schulrecht aus?

Schule, Klausur, Schulrecht

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