Klassenfahrt - Schriftliche Einwilligung

Hi,

was genau hat der Hinweis zu bedeuten?

,,Hinweis: Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern ist eine entsprechende Erklärung von den Unterhaltspflichtigen und/oder von den Schülerinnen und Schülern selbst zu fordern."

In der Klasse sind einige Schüler volljährig, jedoch nicht alle. Ist eine schriftliche Einwilligung nötig?

Ausgehend von folgender Regelung im Schulgesetz:

  1. Teilnahme an Schulfahrten 6.1 Die Teilnahme an Schulfahrten ohne Übernachtung ist für die beteiligten Lehrkräfte sowie für die Schülerinnen und Schüler verbindlich. 6.2 1Die Teilnahme an Schulfahrten mit Übernachtung ist für Lehrkräfte sowie für die Schülerinnen und Schüler freiwillig. 2Schülerinnen und Schüler, die an Fahrten ihrer Klasse oder Gruppe nicht teilnehmen, müssen in dieser Zeit nach Anweisung der Schule andere Unterrichtsveranstaltungen besuchen.

  2. Unterrichtung der Erziehungsberechtigten 1In die Planung der Schulfahrten sind die Erziehungsberechtigten frühzeitig einzubeziehen. 2Sie sind vor dem Abschluss von Verträgen über die voraussichtlichen Kosten und über die Verpflichtung zur Übernahme dieser Kosten zu unterrichten. 3Dabei ist die Frage der Zumutbarkeit der Kostentragung für alle Erziehungsberechtigten ausdrücklich einzubeziehen. 4Die Durchführung und Ausgestaltung mehrtägiger Fahrten ist eingehend mit der Klassenelternschaft zu erörtern. 5Die Erklärungen der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler entsprechend der Anlage sind, soweit erforderlich, vor dem Abschluss von Verträgen einzuholen.

  3. Vertragsabschlüsse 1Zur Durchführung von Schulfahrten erforderliche Verträge, insbesondere Beförderungs- und Beherbergungsverträge, werden nach § 113 Abs. 4 Satz 2 NSchG von der Schule für das Land abgeschlossen. 2Sie bedürfen der Schriftform und der Unterschrift der Schulleiterin oder des Schulleiters. 3Die Verträge dürfen erst dann abgeschlossen werden, wenn die Erklärungen nach Nr. 8 Satz 5 der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler vorliegen und damit die Finanzierung gesichert ist.

In der Klasse sind einige Schüler volljährig, jedoch nicht alle.

Gruß, Erpelente.

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Klassenfahrt, Schulrecht, Einwilligung
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