Fremde Hundehaftpflicht zahlt nur die Hälfte der Kosten – gerechtfertigt oder nicht?

Nachdem mein Hund vor genau 3 Wochen von einem anderen gebissen wurde bekam ich heute Post von der Haftpflichtv. des fremden Halters. Darin stand dann, dass es zu einer Beißerei zwischen 2 freilaufenden Hunden kam und daher eine Haftungsteilung vorzunehmen sei – sprich: ich bekomme nur die Hälfte der mir entstandenen Kosten erstatten.

Allerdings stimmt der Sachverhalt hier nicht ganz. Mein Hund war zunächst zwar schon freilaufend - aber nur weil zu diesem Zeitpunkt kein anderer in der Nähe war! Als dann plötzlich der andere Hund (von dem bereits bekannt war, dass er aggressiv ist und sich die beiden nicht verstehen) aus ca. 5-6 Metern Entfernung freilaufend um die Ecke kam rief ich meinen unverzüglich (und ohne Probleme) zu mir zurück. Naja, nur kam dann blöderweise plötzlich der andere Hund auf uns zu gerannt und fing sofort ohne vorheriges Drohen ganz zielstrebig an in meinen Hund hineinzubeißen.

ist hier eine Haftungsteilung wirklich gerechtfertigt?? Ich hatte meinen Hund ja schließlich unter Kontrolle, es ging keine Gefahr von ihm aus und ich habe meine Aufsichtspflicht erfüllt! Außerdem waren in dem Moment als es zur der Beißerei kam ja nicht beide „freilaufend“! Ich hatte zwar keine Gelegenheit meine Hund anzuleinen – hielt ihn aber am Halsband. Und mein Hund bleibt in solchen Situationen auch bei mir – egal ob ich ihn festhalten würde oder nicht!

Soll ich jetzt wirklich nur die Hälfte der Kosten erstatten bekommen, nur weil mein Hund zu einen früheren völlig ungefährlichen Zeitpunkt freilaufend war?

Hund, Versicherung, Hundehaftpflicht, Haftpflicht, Haftung
Schule akzeptiert ärztliche Atteste nicht - meinen der Zettel müsste gelb und nicht weiß sein...

Habe seit einiger zeit Attestpflicht aufgedonnert bekommen (vorweg: fehle meiner Einschätzung nach nicht sonderlich viel, bzw. habe Klassenkameraden, die wesentlich mehr Fehlstunden haben und trotzdem keine Atteste vorlegen müssen (bin der einzige mit Attestpflicht) - vermute daher sowieso eher persöhnliche Motive des Lehrers...)

Nunja, seitdem ich nun immer brav meine blöden Atteste vorlege heißt es plötzlich, dass diese ja garnicht gültig wären, weil die Zettel ja schließlich WEIß ANSTATT GELB sind (eigentlich wirklich lachhaft wie kleinkarriert meine schule ist).

Als ich dann meinen Hausarzt nach diesem ominösen gelben Attest fragte erklärte er mir, dass das von verschiedenen Faktoren abhängen würde (Art der Versicherung, ob die Krankenkasse eine Kopie benötigt, ob Schule, Ausbildung, oder fester Arbeitspaltz, usw...).und ich nur dieses (weiße) kriegen könne

Diese Information habe ich dann auch versucht meinen Lehrern nahezubringen, jedoch leider erfolglos, es heißt einfach "muss gelb sein, sonst bist'e unendschuldigt!". Selbst auf mein Argument, dass ja die sche** Farbe den eigentlichen Informationsgehalt des Attestes nich beeinflußen dürfte, wurde nicht eingegangen.

zur Frage: kann das wirklich angehen, dass mein Arzt falsch informiert ist und ich ein anderen Wisch brauche??? (sorry, viel zuviel text :-)

Medizin, Gesundheit, Schule, Recht, Arzt, Schulrecht, Attest
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