Einspruch gegen Zeugnisnote - und dann?

12 Antworten

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Ohne genauere Kenntnis des Bundeslandes und der Schulform lässt sich nur pauschal antworten: Von einer Frist ist mir nichts bekannt. 1. Schritt: Die strittige Sache mit dem betreffenden Lehrer besprechen (evtl. unter Einschaltung des Vertrauenslehrers/Verbindungslehrers/Stufenbetreuers ...). Wenn allerdings das Zeugnis schon ausgestellt und ausgehändigt ist, entfällt diese Ebene; das Jahreszeugnis ist - juristisch gesehen - ein Verwaltungsakt, gegen den Einspruch erhoben werden kann: bei der Schulleitung. 2. Die Schulleitung muss dann die Notengebung auf ihre Korrektheit überprüfen. Wenn der Beschwerdeführer mit dem Ergebnis der Überprüfung nicht einverstanden ist, dann kann er die Sache vor die nächsthöhere Instanz bringen: die Schulaufsicht (Oberschulamt, Ministerialbeauftragter für den Regierungsbezirk ö Ä.: je nach Schulorganisation des Bundeslandes). [Erfahrungsgemäß sind die Schulen daran interessiert, Streitfälle hausintern zu schlichten. D. h.: Wenn die Schule die Sache nach oben gehen lässt, ist sie sich schon sehr sicher, im Recht zu sein.] 3. Die nächste Instanz ist - wenn das in Euerem Bundesland so vorgesehen ist - das Kultusministerium oder gleich das Verwaltungsgericht. Ob sich aber letzteres mit dieser Angelegenheit befassen wird (es geht ja nicht um Bestehen einer Klasse oder der Abschlussprüfung, sondern im Vergleich damit um ein weniger gravierendes Problem), erscheint mir fraglich. Das ist im Prinzip so. Weil ich aber nicht die Bestimmungen jedes einzelnen Bundeslandes kenne, solltest Du Dich noch anderweitig schlau machen. Warum erkundigt ihr Euch nicht bei der Schulleitung oder einem Lehrer Eueres Vertrauens, wie das Vorgehen bei euch zu sein hat? Eins scheint mir sicher zu sein: Wenn ein Fehler der Schule oder des Lehrers vorliegt, bekommt man auch sein Recht.


questionmister 
Beitragsersteller
 28.06.2010, 22:27

Mein Bundesland: NRW, meine Schule: Allgemeinbildenes Gymnasium, 8. Klasse vor den Jahreszeugnissen

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questionmister 
Beitragsersteller
 28.06.2010, 22:34

Kann man eigentlich auch, wenn sich herausstellt, dass der Lehrer voll danebn gelegen hat, vielleicht sogar auch absichtlich, dann gegen den Lehrer vorgehen..? // Mein Bundesland: NRW, Schultyp: Gymnasium, Klasse: 8 vor den Zeugnissen... SCHON MAL DANKE FÜR DIE ANTWORT!!!!

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Wenn die Note tatsächlich ungerechtfertigt ist, dann sollten Deine Eltern schon mal mit dem Lehrer reden. Sie können sich erst mal erklären lassen, wie die Note zustande gekommen ist.

Ob sich die Note ändert, ist eine andere Sache. Nur, weil die Eltern mit dem Lehrer reden, wird sich bestimmt nichts ändern. Es muss schon ein triftiger Grund vorliegen. Deine Eltern werden das dann schon nachvollziehen können.

Ich glaub, man kann das sogar selbst tun, aber wenn es keine wirklich ernste Sache ist, sollstest du dir keine großen Hoffnungen machen.


Das ist Schulrecht und Ländersache. In NRW können Eltern eine Beschwerde einreichen. Diese geht an die Schulleitung (Zeugnis mit Rechtsmittelbelehrung ca. 30 Tage, sonst 1 Jahr ab Ausstellungsdatum). Die Schule prüft dann, ob es einen Fehler gab. Wird dies in einer erneuten Zeugniskonferenz der Kasse festgestellt, wird dem Einsruch abgeholfen und die Eltern erhalten ein neues Zeugnis. Gab es keine Fehler, teilt die Schule dies ebenfalls den Eltern mit und leitet den Vorgang an die vorgesetzte Stelle. Bestätigt die Schulaufsicht ebenfalls die Entscheidung der Schule, müssen die Eltern vor dem Verwaltungsgericht klagen. Dann prüft das Gericht den Vorgang. --- Natürlich kann man auch einfach zuerst Gespäche führen und die Sache gütlich klären.


questionmister 
Beitragsersteller
 28.06.2010, 22:39

Ca. 30 Tage - na toll, wenn man verreisen will in den großen Ferien... Was dann?

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kgsbus  29.06.2010, 06:39
@questionmister

Die Versetzung oder Nichtversetzung ist ein Verwaltungsakt. Wenn ein Vermerk zum Einsruch auf dem Zeugnis steht, gibt es eine Frist (wie Steuerbescheid etc.), diese muss eingehalten werden. Aber auf Zeugnissen steht meist kein Hinweis - dann gilt 1 Jahr.

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Man kann vor Gericht gehen und das kann Jahre dauern. Wenn aufgrund der Klage das ganze Zeugnis bis zum rechtskräftigen Urteil unwirksam ist, dann stehst Du doof da, weil Du ja kein gültiges Versetzungszeugnis hast. Es ist halt sehr kompliziert und außerdem wird es schwierig, etwas zu beweisen. Selbst Jurastudenten, die sich im Examen ungerecht benotet fühlen, gehen aus eben genannten Gründen nicht vor Gericht.