Ich interessiere mich grad fürs Schulrecht und da hat mich ein Freund gefragt ob eig. Gruppennoten erlaubt sind vorallem in solchen Fällen wie: 1ne Person vergisst das MAterial das die anderem ihm anvertraut haben alle anderen kriegen die note 6. Ich erinnere mich daran irgendwo gelesen zu haben das jede Note mit individuellen Leistungen begründet werden muss aber ich kann den passenden Gesetzestext nicht mehr finden. Könntet ihr mir da nicht helfen?