Schulrecht..... Anfahrt länger als Unterricht...Muss ich in die schule kommen?

8 Antworten

Auch von mir ein kräftiges ja... Allerdings: für alle die hier von Schulpflicht reden und deren Dauer diskutieren: die Rechtslage hinsichtlich der Schulpflicht ist von Bundesland zu Bundesland unterschieden. Und nein, die Schulpflicht hat nicht mit der jeweiligen Jahrgangsstufe zu tun, in der man sich befindet, sondern hängt (in allen Bundesländern verschieden) von den tatsächlichen Schulbesuchsjahren bzw./und dem Alter des Schulpflichtigen zusammen. Klartext: In Hessen (Schulpflicht hier: 9 Schulbesuchsjahre) ist ein Hauptschüler, der in der 9. sitzen bleibt nicht gezwungen die neunte JAHRGANGSSTUFE zu wiederholen, sondern kann, da er seine neun SCHULBESUCHSJAHRE hinter sich hat die ganze Sache sofort canceln.

Und für alle, die sich fragen woher ich auf einmal so ein umfassendes Wissen über die Schulbesuchspflicht her habe: --> http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht#Heutige_Rechtslage

Schadet nicht vor dem Post mal nachzulesen^^ Nichts für ungut, Leute^^

Grüßle aus m tiefschda Schwoba, J.Z.

ja natürlich mußt du das, wie kommst du darauf, daß es nicht so wäre?


Cara171091 
Beitragsersteller
 08.10.2009, 20:38

ein lehrer von uns hat so was mal gesagt bin mir abe rnich sicher obs stimmt...

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DerTroll  08.10.2009, 20:44
@Cara171091

Das ist dann ein komischer Lehrer. Das wäre unentschuldigtes Fehlen, wenn du nicht erscheinst.

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Ja, Du hast Schulpflicht.


Cara171091 
Beitragsersteller
 08.10.2009, 20:46

hat man die nicht nur 10 jahre lang ...

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Cara171091 
Beitragsersteller
 08.10.2009, 20:50
@froggi

ja eig nur 9 kann aber verlängert werden wenn man zb in der Haupts. mal sitzen geblieben ist....

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Ich fahre 1 1/2 stunden zur schule HIN und habe 45 min unterricht muss ich 3 stunden bvg wirklich für 45 min in kauf nehmen? (Bin 9. Klasse) und was könnte passieren wenn ich schwänze?