Frist für Widerspruch gegen Zeugnisnote Oberstufe?

5 Antworten

Eine ganz allgemeine Antwort: Zeugnisse sind Verwaltungsakte, gegen Verwaltungsakte kann man binnen eines Jahres üblicherweise Widerspruch einlegen,. wenn keine Rechtsmittelbelehrung vorhanden ist, aus der sich anderes ergibt - was einer Masse an Verwaltungsverfahren der Fall ist. Selbst mit dem Finanzamt ist es mir passiert dass die bei manchen Sachen nicht kapiert haben dass das ein Verwaltungsakt ist und waren dann über den Einspruch (anderer Name in der AO) irritiert.

Praktische Betrachtung - i.d.R. wird die mündliche Leistung in der Gesamtbewertung höher gewertet als die schriftliche Leistung.

Ein halbes Jahr fehlende mündliche Mitarbeit - 60 % der Wertung Note 5, schriftlich 2 "Momentaufnahmen" 40 % der Wertung ergibt eindeutig eine 4 minus.

Es tut mir Leid, mit einer qualifizierten Antwort kann ich nicht dienen, besonders nicht mit Quellen, da ich ja nicht weiß wo du dein Abi machen willst, also welche Verordnungen für deine Schule gelten (Bundesland?).

Häufig hört man, dass bei der Notenfindung der kontinuierlichen Mitarbeit ein größeres Gewicht zu geben ist, eine rein arithmetrische Berechnung der Noten ist häufig nicht zulässig. Insofern ist an der Note aus Q1.2 wenig zu rütteln.

Außerdem hast du noch andere Minderleistungen wie du schreibst. Es liegt also nicht nur an dieser einen Note.

Wenn die Note wirklich nicht gerechtfertigt gewesen sein sollte, wird es jetzt schwierig das zu beweisen. Frist und Quelle hin oder her.

Zunächsteinmal kannst Du die Gesamtnote so nicht errechnen. Ich weiß nicht welches Fach das ist, in der Regel zählen die Sonstigen Leistungen 50 -60% Das hat sicher deine Fachlehrerin nbekannt gegeben..

Es ist kein Lernzuwachs erkennbar, su hast auch zum Schluss des zweiten Quartals eine schlechte Leistung geliefert und somit ist die 4-'gerechtfertigt.

Zu spät ist es tatsächlich deshalb auch, dass Du doch doch hättest wenigstens mit einem Referat oder ähnlichem verbessern können.

Die meisten Lehrer machen sich Notizen, um die Notengebung transparent zu halten.

Ich persönlich sehe hier kaum Grundlagen für eine Anfechtung der Note.

Du hast einen Monat Zeit nach Bekanntgabe der Note durch das Halbjahreszeugnis.Kannst auch bei der zuständigen Schulbehörde anrufen und fragen.

https://www.bezreg-detmold.nrw.de/400_WirUeberUns/030_Die_Behoerde/040_Organisation/040_Abteilung_4/080_Dezernat_48/001Schulrecht/110Widerspruchverfahren_Leistungsbewertung/index.php