Kann man seine Abiturzulassung verlieren, nur indem man zu viele unentschuldigte Fehltage hat? Nehmen wir an ein Schüler hat keine Unterpunktungen eingebracht. Er hat keine Klausuren/Arbeiten versäumt und Hausaufgaben stets Abgegeben seine Leistungen sind Ausreichend bis gut (7-12). Allerdings ist er ein Fauler Mensch und hat in den Tagen, an denen keine Leistungskontrollen oder Arbeiten geschrieben wurden Fehltage. Die Frage: Kann er dadurch die Abiturzulassung verlieren, auch wenn seine Leistungen dadurch nicht beeinträchtigt wurden? Gibt es eine Regelung, die eine konkrete anzahl an Fehltagen, die man nicht überschreiten darf? Wir gehen vom Gesetz in Sachsen aus.