ich war neulich auf einer Privatschule in Berlin um mich für die gymnasiale Oberstufe zu bewerben. Ich habe bereits eine gymnasiale Oberstufe in Sachsen besucht, allerdings mein Abitur nicht geschafft. Aus persönlichen Gründen wollte ich dort mein Abitur nicht wiederholen. Ich wollte an der Privatschule mein Abitur nachholen, aber mir wurde gesagt, dass dies nicht möglich ist, da ich bereits die zwölfte Klasse besucht habe und stattdessen wurde mir eine Ausbildung angedreht. Stimmt das, dass wenn ich bereits die zwölfte Klasse besucht habe obwohl ich nicht bestanden habe, mein Abitur nicht nachholen kann ? Ich habe nirgendwo ein Gesetz dazu gefunden, dass dies nicht möglich ist. Kann mir jemand da aufklären.