Hallo,
ich habe im Okt 2023 einen Banknotenzähler geholt. 4 Moante später hat das Gerät jetzt technische Fehler. Der Verkäufer aktzeptiert die Reklamation, allerdings soll ich die Rücksendekosten tragen.
Ich habe geschrieben: "Da es sich hier aber um eine gewährleistungsrechtliche Rückabwicklung des Vertrags handelt, trägt der Verkäufer in dem Fall die Portokosten für die Rücksendung der Ware."
Die Antwort, die ich bekam: "Der Kunde zitiert das Recht zur gesetzlichen Gewährleistung, welche den Fall regelt, in dem ein technisches Produkt bei Anlieferung nicht funktioniert. In diesem Fall hier befinden wir uns aber in der freiwillig von uns gewährten Garantie."
Gibt es eine freiwillig gewährte Garantie? Muss ich die Portokosten tragen?
Danke für jedes Feedback.
Grüße, Stefanie